Handelsregister · VR 10908

Chronologischer Auszug

Siedlerbund Marktoberdorf e.V. · Amtsgericht Kempten (Allgäu)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Bayerischer Siedlerbund -Verband für Familienheime-
Siedlerbund Marktoberdorf e.V.

b)
Marktoberdorf
a)
Der 1. Vorsitzende vertritt allein, der 2. Vorsitzende und
der Kassier oder Schriftführer vertreten gemeinsam. Die
Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise
beschränkt, daß zu Geschäften von mehr als 3.000,-- DM
die vorherige Zustimmung des Vereinsausschusses
oder, wenn dieser eine Entscheidung ablehnt, die der
Mitgliederversammlung erforderlich ist.

b)
1. Vorsitzender:
Traut, Sepp, Marktoberdorf, *XX.XX.XXXX
Schriftführer:
Deiser, Alfred, Marktoberdorf, *XX.XX.XXXX
Kassier:
Guggemos, Doris, Marktoberdorf, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Hochholzer, Hermann, Marktoberdorf, *XX.XX.XXXX
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 19.11.1993
a)
08.02.2006
Leutner

b)
Tag der ersten Eintragung:
25.04.1994.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
2b)
Gewählt:
2. Vorsitzende:
Hennig, Elke, Marktoberdorf, *XX.XX.XXXX

Ausgeschieden:
2. Vorsitzender:
Hochholzer, Hermann, Marktoberdorf, *XX.XX.XXXX
a)
17.06.2009
Birkner

b)
Bl. 2/5 SB;
3b)
Gewählt:
Schriftführer:
Böck, Franz, Marktoberdorf, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Schriftführer:
Deiser, Alfred, Marktoberdorf, *XX.XX.XXXX
a)
30.10.2015
Scharf

b)
Bl. 6/7 SB;
4a)
Name geändert, nun:
Siedlerbund Marktoberdorf e.V.
a)
Der 1. Vorsitzende vertritt allein; der 2. Vorsitzende und
der Kassier oder Schriftführer vertreten gemeinsam. Die
Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise
beschränkt, dass zu Geschäften mit einem Betrag von
mehr als 1.500,00 € die vorherige Zustimmung des
Vereinsausschusses, oder, wenn dieser eine
Eintscheidung ablehnt, die vorherige Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich ist.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 03.05.2016 hat die Änderung der §§ 1 (Name und Sitz), 2
(Gemeinnützigkeit), 4 (Mitgliedschaft), 7 (Vorstand), 8 (Vereinsausschuss), 9
(Mitgliederversammlung) und § 12 (Auflösung) der Satzung beschlossen.
Der Name des Vereins ist geändert.
a)
13.06.2016
Mahl

b)
Bl. 8/17 SB;
5b)
Gewählt:
2. Vorsitzender:
Linder, Reinhard, Marktoberdorf, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
2. Vorsitzende:
Hennig, Elke, Marktoberdorf, *XX.XX.XXXX
a)
13.05.2019
Hübner

b)
SB Bl. 18/19

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.