Handelsregister · VR 360384
Chronologischer Auszug
Siedler- und Kleingärtnerverein Metzingen e.V. · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Siedler- und Kleingärtnerverein in Metzingen e.V. b) Metzingen | a) Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Kassier und der Schriftführer. Je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam sind vertretungsberechtigt. Der Vorstand ist berechtigt, einzelne Vorstandsmitglieder zur Vornahme von Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen allein zu ermächtigen. Zur Wahrnehmung von Terminen vor Gericht ist jedes Vorstandsmitglied allein mit unbeschränkter Prozess- und Zustellungsvollmacht berechtigt. b) 1. Vorsitzender: Wirsum, Martin, Metzingen, *XX.XX.XXXX Stellvertretender Vorsitzender: Wezel, Hermann, Metzingen, *XX.XX.XXXX Kassier: Keppler, Harald, Metzingen, *XX.XX.XXXX Schriftführerin: Pommerening, Maria, Metzingen | a) Verein Satzung vom 16.11.1963 zuletzt geändert am 08.03.1997 | a) 09.03.2015 Blechschmidt b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 09.03.2015. Tag der ersten Eintragung: 22.05.1964 Satzung: Sonderband Blatt 68, 78 |
| 2 | a) Name geändert; nun: Siedler- und Kleingärtnerverein Metzingen e.V. | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Kassier und der Schriftführer. Je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam sind vertretungsberechtigt, wobei immer der 1. Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende mitwirken müssen. Im Innenverhältnis wird vereinbart, dass der stellvertretende Vorsitzende nur im Verhinderungsfall des 1. Vorsitzenden mitwirken muss. Der Vorstand ist berechtigt, einzelne Vorstandsmitglieder zur Vornahme von Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen allein zu ermächtigen. Zur Wahrnehmung von Terminen vor Gericht ist jedes Vorstandsmitglied allein mit unbeschränkter Prozess- und Zustellungsvollmacht berechtigt. | a) Die Mitgliederversammlung vom 12.03.2016 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 11.03.2017 hat die Änderung der Satzung in § 21 (Der Vorstand) beschlossen. | a) 25.04.2017 Kunze b) Satzung: Sonderband Blatt 123 |
| 3 | b) Bestellt als 1. Vorsitzender: Rist, Martin, Grabenstetten, *XX.XX.XXXX Bestellt als Schriftführerin: Weigert, Lisa-Maria, Metzingen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1. Vorsitzender: Wirsum, Martin, Metzingen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Schriftführerin: Pommerening, Maria, Metzingen Bestellt als Kassier: Riedlinger, Anne, Metzingen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Kassier: Keppler, Harald, Metzingen, *XX.XX.XXXX | a) 22.07.2022 Miess | ||
| 4 | b) Nicht mehr 1. Vorsitzender: Rist, Martin, Grabenstetten, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Schriftführerin: Weigert, Lisa-Maria, Metzingen, *XX.XX.XXXX Bestellt als 1. Vorsitzender: Neumann, Jens, Metzingen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Schriftführerin: Weigert, Lydia, Metzingen, *XX.XX.XXXX | a) 04.09.2024 Kunze |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.