Handelsregister · VR 360384

Chronologischer Auszug

Siedler- und Kleingärtnerverein Metzingen e.V. · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Siedler- und Kleingärtnerverein in Metzingen e.V.

b)
Metzingen
a)
Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der 1.
Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der
Kassier und der Schriftführer. Je zwei
Vorstandsmitglieder gemeinsam sind
vertretungsberechtigt. Der Vorstand ist berechtigt,
einzelne Vorstandsmitglieder zur Vornahme von
Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen allein zu
ermächtigen. Zur Wahrnehmung von Terminen vor
Gericht ist jedes Vorstandsmitglied allein mit
unbeschränkter Prozess- und Zustellungsvollmacht
berechtigt.

b)
1. Vorsitzender:
Wirsum, Martin, Metzingen, *XX.XX.XXXX
Stellvertretender Vorsitzender:
Wezel, Hermann, Metzingen, *XX.XX.XXXX
Kassier:
Keppler, Harald, Metzingen, *XX.XX.XXXX
Schriftführerin:
Pommerening, Maria, Metzingen
a)
Verein
Satzung vom 16.11.1963 zuletzt geändert am 08.03.1997
a)
09.03.2015
Blechschmidt

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
09.03.2015.
Tag der ersten Eintragung:
22.05.1964
Satzung:
Sonderband
Blatt 68, 78
2a)
Name geändert; nun:
Siedler- und Kleingärtnerverein Metzingen e.V.
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der 1.
Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der
Kassier und der Schriftführer. Je zwei
Vorstandsmitglieder gemeinsam sind
vertretungsberechtigt, wobei immer der 1. Vorsitzende
oder der stellvertretende Vorsitzende mitwirken müssen.
Im Innenverhältnis wird vereinbart, dass der
stellvertretende Vorsitzende nur im Verhinderungsfall
des 1. Vorsitzenden mitwirken muss. Der Vorstand ist
berechtigt, einzelne Vorstandsmitglieder zur Vornahme
von Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen allein zu
ermächtigen. Zur Wahrnehmung von Terminen vor
Gericht ist jedes Vorstandsmitglied allein mit
unbeschränkter Prozess- und Zustellungsvollmacht
berechtigt.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 12.03.2016 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.

Die Mitgliederversammlung vom 11.03.2017 hat die Änderung der Satzung in § 21 (Der
Vorstand) beschlossen.
a)
25.04.2017
Kunze

b)
Satzung:
Sonderband
Blatt 123
3b)
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Rist, Martin, Grabenstetten, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Schriftführerin:
Weigert, Lisa-Maria, Metzingen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Wirsum, Martin, Metzingen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Schriftführerin:
Pommerening, Maria, Metzingen
Bestellt als
Kassier:
Riedlinger, Anne, Metzingen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Kassier:
Keppler, Harald, Metzingen, *XX.XX.XXXX
a)
22.07.2022
Miess
4b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Rist, Martin, Grabenstetten, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Schriftführerin:
Weigert, Lisa-Maria, Metzingen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Neumann, Jens, Metzingen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Schriftführerin:
Weigert, Lydia, Metzingen, *XX.XX.XXXX
a)
04.09.2024
Kunze

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.