Handelsregister · VR 400156

Chronologischer Auszug

Siedler- und Gartenfreunde Albstadt-Tailfingen e.V. · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Siedler- und Gartenfreunde Albstadt-Tailfingen e.V.

b)
Albstadt
a)
Vorstand i.S. des § 26 BGB sind der Vorsitzende, im
Verhinderungsfalle sein Stellvertreter. Zum Erwerb von
Grundstücken, zur Verfügung über das Vermögen und
zur Aufnahme von Krediten hat der Vorstand die
Zustimmung des Ausschusses einzuholen.

b)
1. Vorsitzender:
Dietrich, Horst, Albstadt-Ebingen, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzende:
Knieschke, Simone, Albstadt-Ebingen, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 10.03.1956 mit Änderung; zuletzt geändert am
29.04.2006.
a)
11.05.2015
Nimtz

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
11.05.2015.
Tag der ersten Eintragung:
31.07.1956
Satzung:
Sonderband
Blatt 72-74, 96
2b)
Nicht mehr 2. Vorsitzende, nun:
1. Vorsitzende:
Knieschke, Gerda Simone, Albstadt, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Kebelus, Max, Albstadt, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Dietrich, Horst, Albstadt-Ebingen, *XX.XX.XXXX
a)
20.06.2016
Gerst
3b)
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Walther, Matthias, Burladingen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Jarcalau, Albert, Albstadt, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzende:
Knieschke, Gerda Simone, Albstadt, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Kebelus, Max, Albstadt, *XX.XX.XXXX
a)
07.11.2019
Gerst
4b)
Personenbezogene Daten berichtigt bei
2. Vorsitzender:
Jarcalau, Albert, Albstadt, *XX.XX.XXXX
a)
27.01.2020
Gerst

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.