Handelsregister · HRA 290072
Chronologischer Auszug
Sieber Fliesenfachgeschäft OHG · Amtsgericht Freiburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Friedrich Sieber Fliesenfachgeschäft b) Breisach am Rhein | b) Inhaber: Sieber, Friedrich, Breisach am Rhein | a) Einzelkaufmann | a) 10.04.2006 Schmidt b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 10.04.2006. Tag der ersten Eintragung: 09.04.1968 | |
| 2 | a) Rechtsformzusatz von Amts wegen ergänzt: Friedrich Sieber Fliesenfachgeschäft e. K. b) Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Leopoldschanze 21, 79206 Breisach am Rhein | a) 17.02.2010 Müller | |||
| 3 | a) Firma geändert; nun: Sieber Fliesenfachgeschäft OHG | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. b) Geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Sieber, Friedrich, Breisach am Rhein, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Wohlgemuth, Robert, Breisach am Rhein, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Rechtsform geändert; nun: Offene Handelsgesellschaft b) Der Übergang der im Geschäftsbetrieb des früheren Inhabers begründeten Verbindlichkeiten ist ausgeschlossen. Der Übergang der im Geschäftsbetrieb des früheren Inhabers begründeten Forderungen und Verbindlichkeiten, auf den eintretenden Gesellschafter, ist ausgeschlossen. | a) 29.01.2016 Müller |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.