Handelsregister · VR 60597
Chronologischer Auszug
Sicherheit im Internet e.V . · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Sicherheit im Internet e.V . b) Neustadt/Wstr. | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus 1. und 2. Vorsitzenden sowie Kassierer. 1. und 2. Vorsitzender sind einzelvertretungsberechtigt, Bezüglich der Konten ist der Kassierer nur gemeinsam mit dem 1. oder 2. Vorsitzenden vertretungsberechtigt, der 1. oder 2. Vorsitzende nur zusammen mit dem Kassierer. Zum Anund Verkauf von Vereinsvermögen, Belastung von Vereinsvermögen und Grundbesitz, Beteiligung an Gesellschaften, Aufnahme von Darlehen ab 50 000 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. b) Gewählt als 1. Vorsitzende: Frenzel, Beate, Haßloch, *XX.XX.XXXX Gewählt als 2. Vorsitzender: Schartner, Götz, Neustadt, *XX.XX.XXXX Gewählt als Kassierer: Schartner, Karlheinz, Neustadt, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 08.03.2011. | a) 14.04.2011 Mehrle b) Fall 1 |
| 2 | b) gewählt als 2. Vorsitzende: Schartner, Sandra, Neustadt/Wstr., *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzender: Schartner, Götz, Neustadt, *XX.XX.XXXX | a) 19.03.2019 Heiß b) Fall 2 | ||
| 3 | a) Die Mitgliederversammlung vom 09.09.20019 hat die Änderung der Satzung in § 3 Abs.1 beschlossen. | a) 16.12.2019 Heiß b) Fall 3 | ||
| 4 | a) Die Mitgliederversammlung vom 09.09.2019 hat die Änderung der Satzung in § 3 Abs.1 beschlossen. | a) 16.12.2019 Heiß b) Fall 5 Eintragung lfd. Nr. 3 Sp. 4 a) wegen Schreibversehens im Beschlussdatum sofort neu vorgetragen. | ||
| 5 | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden und dem/der 2. Vorsitzenden sowie dem/der Kassierer/in. Der/die 1. Vorsitzende und der/die 2. Vorsitzende sind einzelvertretungsberechtigt. Abweichend davon sind bezüglich der K o n t e n der/die 1. Vorsitzende und der/die 2. Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigt, bzw. sind der/die 1. Vorsitzende oder der/die 2. Vorsitzende zusammen mit dem Kassierer gemeinsam vertretungsberechtigt. | b) Die Eintragung laufende Nummer 1 Spalte 3 a) Satz "Zum An- und Verkauf von Vereinsvermögen, Belastung von Vereinsvermögen und Grundbesitz, Beteiligung an Gesellschaften, Aufnahme von Darlehen ab 50 000 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich." ist gemäß § 395 Abs. 1 FamFG von Amts wegen gelöscht. | a) 18.02.2020 Heiß b) Fall 4 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.