Handelsregister · VR 60597

Chronologischer Auszug

Sicherheit im Internet e.V . · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Sicherheit im Internet e.V .

b)
Neustadt/Wstr.
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus 1. und
2. Vorsitzenden sowie Kassierer. 1. und 2. Vorsitzender
sind einzelvertretungsberechtigt, Bezüglich der Konten
ist der Kassierer nur gemeinsam mit dem 1. oder 2.
Vorsitzenden vertretungsberechtigt, der 1. oder 2.
Vorsitzende nur zusammen mit dem Kassierer. Zum Anund Verkauf von Vereinsvermögen, Belastung von
Vereinsvermögen und Grundbesitz, Beteiligung an
Gesellschaften, Aufnahme von Darlehen ab 50 000 EUR
ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung
erforderlich.

b)
Gewählt als
1. Vorsitzende:
Frenzel, Beate, Haßloch, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
2. Vorsitzender:
Schartner, Götz, Neustadt, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
Kassierer:
Schartner, Karlheinz, Neustadt, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 08.03.2011.
a)
14.04.2011
Mehrle

b)
Fall 1
2b)
gewählt als
2. Vorsitzende:
Schartner, Sandra, Neustadt/Wstr., *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Schartner, Götz, Neustadt, *XX.XX.XXXX
a)
19.03.2019
Heiß

b)
Fall 2
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 09.09.20019 hat die Änderung der Satzung in § 3 Abs.1
beschlossen.
a)
16.12.2019
Heiß

b)
Fall 3
4a)
Die Mitgliederversammlung vom 09.09.2019 hat die Änderung der Satzung in § 3 Abs.1
beschlossen.
a)
16.12.2019
Heiß
b)
Fall 5
Eintragung lfd. Nr. 3 Sp. 4 a)
wegen Schreibversehens im
Beschlussdatum sofort neu
vorgetragen.
5a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26
BGB besteht aus

dem/der 1. Vorsitzenden und
dem/der 2. Vorsitzenden sowie
dem/der Kassierer/in.

Der/die 1. Vorsitzende und der/die 2. Vorsitzende sind
einzelvertretungsberechtigt.

Abweichend davon sind bezüglich der K o n t e n
der/die 1. Vorsitzende und der/die 2. Vorsitzende
gemeinsam vertretungsberechtigt, bzw. sind der/die 1.
Vorsitzende oder der/die 2. Vorsitzende zusammen mit
dem Kassierer gemeinsam vertretungsberechtigt.
b)
Die Eintragung laufende Nummer 1 Spalte 3 a) Satz "Zum An- und Verkauf von
Vereinsvermögen, Belastung von Vereinsvermögen und Grundbesitz, Beteiligung an
Gesellschaften, Aufnahme von Darlehen ab 50 000 EUR ist die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich." ist gemäß § 395 Abs. 1 FamFG von Amts wegen
gelöscht.
a)
18.02.2020
Heiß

b)
Fall 4

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.