Unternehmen
Stammdaten
- Firma
- SHS VIVEON AG
- Rechtsform
- Aktiengesellschaft (AG)
- Sitz
- München
- Geschäftsanschrift
- Clarita-Bernhard-Straße 27, 81249 München
Handelsregister · HRB 118229
SHS VIVEON AG · Amtsgericht München
Unternehmen
Registerblatt
Tätigkeit
Vertrieb von Soft- und Hardware, Beratung in Soft- und Hardwarefragen, Entwicklung und der Betrieb von Softwaresystemen und DV-Infrastruktur, sowie Durchführung von Schulungs- und Weiterbildungsmaß- nahmen im Bereich der Datenverarbeitung.
Vertretung
Leitung und Vertretung
Rottenburg
Brühl
München
München
Wien
Paris
Eintragungen
Die Hauptversammlung vom 21.06.2002 hat die Schaffung zweier neuer Genehmigter Kapitalien und eines neuen Bedingten Kapitals und die Änderung eines bestehenden Bedingten Kapitals und die Änderung der §§ 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Genehmigtes Kapital, Bedingtes Kapital), 14 (Einberufung und Beschlußfassung des Aufsichtsrates), 16 (Vergütung des Aufsichtsrates), 17 ( Ort und Einberufung) 19 (Stimmrecht) beschlossen.
Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 21.06.2002 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 249.474,00 EUR auf 4.989.474,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 01.12.2002 ist die Satzung in § 5 Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Genehmigtes Kapital) geändert.
Die Hauptversammlung vom 12.05.2003 hat die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals und die Änderung des Bedingten Kapitals (1999/I) sowie der §§ 4 (Bekanntmachungen), 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Genehmigtes Kapital, Bedingtes Kapital), 7 (Zusammensetzung des Vorstands), 8 (Vertretungsbefugnis), 9 (Geschäftsordnung des Vorstands), 10 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrates), 11 (Amtsniederlegung des Aufsichtsrates), 12 (Ausschüsse des Aufsichtsrates), 14 (Einberufung des Aufsichtsrates), 16 (Vergütung des Aufsichtsrates), 19 (Stimmrecht), 20 (Vorsitz in der Hauptversammlung)und 22 (Jahresabschluß) der Satzung beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 19.05.2004 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 3.333.333,00 EUR auf 8.322.807,00 EUR und die Änderung der §§ 5 (Grundkapital), 17 (Ort und Einberufung der Hauptversammlung) und 20 (Vorsitz in der Hauptversammlung) der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 12.05.2003 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 830.000,00 EUR auf 9.152.807,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 17.03.2005 ist die Satzung in § 5 (Grundkapital) geändert.
Auf Grund des am 19.06.2000 mit Nachtrag vom 02.07.2001 beschlossenen und am 21.06.2002 und 12.05.2003 geänderten bedingten Kapitals (1999/I) wurden 40.000 Bezugsaktien ausgegeben. Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 23.03.2005 die Änderung des § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Bedingtes Kapital) der Satzung beschlossen.
Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 12.05.2003 und vom 25.05.2005 erteilten Ermächtigungen ist die Erhöhung des Grundkapitals um insgesamt 1.093.569,00 EUR auf 10.286.376,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 08.11.2005 ist die Satzung in § 5 (Grundkapital) geändert.
Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 12.05.2003 erteilten Ermächtigung und auf Grund der von der Hauptversammlung vom 25.05.2005 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um insgesamt 3.478.271,00 EUR auf 13.814.647,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 20.03.2006 ist die Satzung in § 5 (Grundkapital, Genehmigtes Kapital) geändert.
Die Hauptversammlung vom 05.07.2006 hat die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2005/I, die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals. die Änderung und Erhöhung des Bedingten Kapitals 2005/II und die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals sowie die Änderung der §§ 1 (Firma), 5 (Grundkapital), 11 (Wahl, Amtsdauer , Amtsniederlegung, Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern), 17 (Ort der Einberufung) 18 (Teilnahme an der Hauptversammlung) und 20 (Vorsitz in der Hauptversammlung) der Satzung beschlossen.
Dar Aufsichtsrat hat mit Beschluß vom 18.09.2006 seinen Beschluß über die Änderung des § 5 (Grundkapital) vom 20.01.2006 ergänzt.
Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 05.07.2006 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 425.000,00 EUR auf 14.239.647,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 05.02.2007 ist die Satzung in § 5 (Grundkapital, Genehmigtes Kapital) geändert.
Die Hauptversammlung vom 20.06.2007 hat die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2006/I, die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2007/I, die Änderung des Bedingten Kapitals 2005/II, die Erhöhung des Bedingten Kapitals 2006/I und die Änderung der §§ 5 (Grundkapital), 4 (Bekanntmachungen), 14 (Einberufung und Beschlußfassung des Aufsichtsrates), 15 (Schweigepflicht), 16 (Vergütung) der Satzung beschlossen.
Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 20.06.2007 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 751.664,00 Eur auf 14.991.311,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 25.04.2008 ist die Satzung in § 5 (Grundkapital, Genehmigtes Kapital) geändert.
Die Hauptversammlung vom 26.08.2008 hat die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2007/I, die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2008/I, die Änderung des Bedingten Kapitals 2005/II und die Änderung der §§ 5 (Grundkapital) und 16 (Vergütung des Aufsichtsrats) der Satzung beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 10.02.2009 hat die Herabsetzung des Grundkapitals im Wege des § 237 III AktG um 31,00 EUR auf 14.991.280,00 EUR und die Änderung des § 5 (Grundkapital) der Satzung beschlossen. Die Kapitalherabsetzung ist durchgeführt.
Auf Grund des am 05.07.2006 beschlossenen und durch Beschluss vom 20.06.2007 geänderten Bedingten Kapitals (2006/I) wurden 418.660 Bezugsaktien ausgegeben. Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 19.05.2009 die Änderung des § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Bedingtes Kapital) der Satzung beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 23.06.2009 hat die Aufhebung der Bedingten Kapitalia 1999/I, 2005/II und 2006/I, die Schaffung zweier neuer Bedingten Kapitalia und die Änderung des § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Bedingtes Kapital) der Satzung beschlossen.
Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 26.08.2008 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 206.558,00 auf 1.000.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 17.05.2010 ist die Satzung in § 5 (Grundkapital, Genehmigtes Kapital) geändert.
Die Hauptversammlung vom 30.06.2010 hat die Änderung der §§ 1 (Sitz), 17 (Ort und Einberufung), 18 (Teilnahme an der Hauptversammlung), 19 (Stimmrecht), 20 (Vorsitz in der Hauptversammlung) der Satzung beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 25.05.2011 hat die Aufhebung eines Bedingten Kapitals und die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals und die Änderung der §§ 5 (Grundkapital), 17 (Ort und Einberufung der Hauptversammlung), 18 (Teilnahme an der Hauptversammlung), 21 (Beschlussfassung) und 22 (Jahresabschluss) der Satzung beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 23.05.2012 hat die Änderung der Bezugsberechtigung des Bedingten Kapitals 2011/I, die Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals 2008/I, die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals und die Änderung der §§ 5 (Grundkapital, Genehmigtes Kapital), 7 (Zusammensetzung), 8 (Vertretung der Gesellschaft), 9 (Geschäftsführung), 10 (Zusammensetzung und Wahl Aufsichtsrat), 14 (Einberufung und Beschlussfassung des Aufsichtsrates) der Satzung beschlossen.
Auf Grund des am 23.06.2009 beschlossenen Bedingten Kapitals (2009/I) wurden 51.000,00 Bezugsaktien ausgegeben. Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 06.06.2013 die Änderung des § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Bedingtes Kapital) der Satzung beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 07.06.2013 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 1.051.000,00 EUR, die Abänderung der Bedingten Kapitalia 2009/ I und 2009/II als Folge, die Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals, die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals und eines neuen Bedingten Kapitals sowie die Änderung der §§ 4 (Bekanntmachungen), 16 (Vergütung), 5 (Grundkapital, Genehmigtes Kapital, Bedingtes Kapital) der Satzung beschlossen. Es handelt sich um eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln.
Auf Grund des am 23.6.2009 beschlossenen Bedingten Kapitals (2009/I) wurden 20.000,00 Bezugsaktien ausgegeben. Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 14.2.2014 die Änderung des § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Bedingtes Kapital) der Satzung beschlossen.
Auf Grund des am 23.06.2009 beschlossenen Bedingten Kapitals (2009/I) wurden 12.000 Bezugsaktien ausgegeben. Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 05.06.2014 die Änderung des § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Bedingtes Kapital) der Satzung beschlossen.
Der Aufsichtsrat hat am 10./11.05.2016 die Änderung des § 5 (Grundkapital) der Satzung beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 21.07.2016 hat die Schaffung eines Bedingten Kapitals und die Änderung des § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Bedingtes Kapital) der Satzung beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 17.07.2018 hat die Änderung des § 16 (Vergütung des Aufsichtsrats) der Satzung beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 06.06.2019 hat die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2019/I, die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2019/I sowie die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2013/I, die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2009/I, die Änderung des Bedingten Kapitals 2011/I und die Änderung des Bedingten Kapitals 2016/I sowie die Änderung des § 5 (Grundkapital, Genehmigtes Kapital, Bedingtes Kapital) der Satzung beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 25.6.2020 hat die Änderung des § 18 (Teilnahme an der Hauptversammlung) der Satzung beschlossen.
Auf Grund des am 25.5.2011 beschlossenen Bedingten Kapitals (2011/I) wurden 19.000 Bezugsaktien ausgegeben. Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 4.12.2020 die Änderung des § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Bedingtes Kapital) der Satzung beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 24.6.2021 hat die Herabsetzung des Bedingten Kapitals 2011/I, die Erhöhung des Bedingten Kapitals 2019/I und die Änderung des § 5 (Bedingtes Kapital) der Satzung beschlossen.
Auf Grund des am 25.05.2011 beschlossenen Bedingten Kapitals (2011/I) wurden 4.000 Bezugsaktien ausgegeben. Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 03.12.2021 die Änderung des § 5 (Grundkapital) der Satzung beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 23.11.2023 hat die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals, die Herabsetzung eines bestehenden Bedingten Kapitals, die Aufhebung eines Bedingten Kapitals und die Änderung der §§ 5 (Grundkapital), 10 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), 14 (Einerufung und Beschlussfassung des Aufsichtsrats), 16 (Vergütung) und 17 (Ort und Einberufung der Hauptversammlung) der Satzung beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 07.08.2024 hat die Aufhebung eines bestehenden und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals sowie Änderung der §§ 5 (Grundkapital), 10 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), 17 (Ort, Einberufung, virtuelle Hauptversammlung), 18 (Teilnahme an der Hauptversammlung) der Satzung beschlossen.
Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 07.08.2024 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 1.245.426,00 EUR auf 3.736.279,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 27.12.2024 ist die Satzung in § 5 (Grundkapital, Genehmigtes Kapital) geändert.
Die "SOMI-GmbH" mit dem Sitz in Krailling, Landkreis Starnberg, (Amtsgericht München HRB 151682) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 02.08.2005 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.
Die SHS VIVEON Solutions GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 176830) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.7.2016 mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen.
Die SHS VIVEON GmbH mit dem Sitz in Neuss (Amtsgericht Neuss HRB 16292) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.07.2019 mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen.
Die Hauptversammlung vom 27.08.2025 hat im Zusammenhang mit der Verschmelzung der Gesellschaft als übertragendem Rechtsträger mit der Sidetrade AG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 134695) als übernehmendem Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 02.07.2025 die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf den Hauptaktionär, die Sidetrade AG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 134695), gegen Barabfindung beschlossen. Der Beschluss wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers.
Tag der ersten Eintragung: 23.10.1997. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 165 So.
Beschluß Bl. 179 SB; Neue Satzung Bl. 190 SB;
Berichtigung v.A.w. zu Eintrag Nr. 5
Berichtigung v.A.w. zu Eintrag Nr. 5
Berichtigung v.A.w. zu Eintrag Nr. 5 und 7
Beschluß Bl. 206 SB; Neue Satzung Bl. 210 SB;
Beschluss Bl. 220 SB; neue Satzung Bl. 225 SB;
Beschluss Bl. 230 SB; neue Satzung Bl. 231 SB;
Beschluss Bl. 248 SB; neue Satzung Bl. 254 SB;
Beschluss Bl. 264 SB; neue Satzung Bl. 266 SB;
Beschluss Bl. 276 SB; neue Satzung Bl. 280 SB;
Beschluss Bl. 283 SB; neue Satzung Bl. 284 SB;
Berichtigung zu Eintragung Nr. 24
Beschluss Bl. 292 SB; Vertrag Bl. 292 SB;
Satzung vom 27.06.1997 zuletzt geändert am 19.06.2003
Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 02.07.2001 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 430.000 EUR auf 4.740.000 EUR durchgeführt. Durch Beschluß des Aufsichtsrats vom 02.04.2002 ist die Satzung in § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Genehmigtes Kapital) geändert.
Die Hauptversammlung vom 25.05.2005 hat die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2002/II, die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals (2005/I), die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2002/I, die Reduzierung des Bedingten Kapitals 1999/I, die Schaffung zweier neuer Bedingter Kapitalia (2005/I und 2005/II) und die Änderung der §§ 1 (Sitz) und 5 (Grundkapital, Genehmigtes Kapital, Bedingtes Kapital) der Satzung beschlossen.
Mit Urteil des Landgerichts München I vom 20.07.2005, Az. 5 HK 10796/05 wurde festgestellt, daß die Schaffung des Bedingten Kapitals 2005/I und die Neufassung des § 5 Abs. 7 der Satzung nichtig ist. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 144 Abs. 2, 142 FGG.
Die Hauptversammlung vom 10.02.2009 hat die Herabsetzung des Grundkapitals von 14.991.280,00 EUR um 14.616.498,00 EUR auf 374.782,00 EUR und die Änderung des § 5 (Grundkapital) der Satzung beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 05.06.2014 hat die Erweiterung des bedingten Kapitals 2011/I, die Änderung der Bezugsbedingungen für das bedingte Kapital 2011/I und die Änderung des § 5 (Grundkapital) der Satzung beschlossen.
Die Viveon AG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 131839) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 31.08.2006 und des Beschlusses der Hauptversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 31.08.2006 mit der Gesellschaft verschmolzen.
Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 31.07.2007 sowie des Beschlusses ihrer Hauptversammlung vom 20.06.2007 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 31.07.2007 Teile des Vermögens auf die "SHS VIVEON GmbH" mit dem Sitz in Kastl (Amtsgericht Traunstein HRB 10602) übertragen.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21.07.2016 um 53.400,- EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016/I). Das Bedingte Kapital dient der Erfüllung von Bezugsrechten von Begünstigten des durch die Hauptversammlung beschlossenen Aktienoptionsprogramms.
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 06.06.2019 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 05.06.2024 gegen Bareinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 1.067.000,00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2019/I).
Das Genehmigte Kapital vom 06.06.2019 (Genehmigtes Kapital 2019/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 733.147,00 EUR.
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 02.07.2025 mit der Sidetrage AG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 134695) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers.
Beschluss Bl. 303 SB; Urteil Bl. 318 SB; neue Satzung Bl. 317 SB;
Beschluss Bl. 321 SB; neue Satzung Bl. 326 SB;
Berichtigung zu Eintragung Nr. 28
Beschluss Bl. 349 SB; neue Satzung Bl. 350 SB;
Beschluss Bl. 368 SB; neue Satzung Bl. 372 SB;
Beschlüsse Bl. 377, 382 SB; Verschmelzungsvertrag Bl. 378 SB; neue Satzung Bl. 383 SB
Berichtigung zu Eintragung Nr. 35
Eintrag Nummer 63 Spalte 6b von Amts wegen ergänzt:
Auf Grund des am 19.06.2000, mit Nachtrag vom 02.07.2001, ergänzt am 21.06.2002 und am 12.05.2003, geändert am 25.05.2005 beschlossenen Bedingten Kapitals (1999/I) wurden 50.000 Bezugsaktien ausgegeben. Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 20.01.2006 die Änderung des § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Bedingtes Kapital) der Satzung beschlossen.
Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 06.06.2019 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 333.853,00 EUR auf 2.490.853,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 13.05.2022 in Verbindung mit den Beschlüssen vom 14.03.2022 und 01.04.2022 ist die Satzung in § 5 (Grundkapital, Genehmigtes Kapital) geändert.
Aktiengesellschaft entstanden durch Verschmelzung durch Neugründung der "SHS Soft- und Hardwaresysteme München, Gesellschaft für Unternehmensberatung und Weiterbildung mbH" mit dem Sitz in München (AG München HRB 95274) der "SHS Soft- und Hardwaresysteme Köln, Gesellschaft für Unternehmensberatung und Weiterbildung mbH" mit dem Sitz in Köln (AG Köln, HRB 27379) und der "SHS Soft- und Hardwaresysteme Berlin Gesellschaft für Unternehmensberatung und Weiterbildung mbH" mit dem Sitz in Berlin (AG Charlottenburg HRB 52210) auf Grund Verschmelzungsvertrag vom 27. Juni 1997 und Nachtrag vom 17. Dezember 1997 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen.
Das Bedingte Kapital 2011/I beträgt nach Ausgabe von Bezugsaktien im Geschäftsjahr 2021 noch 51.000.- EUR.
Die "SHS Soft- und Hardwaresysteme Hamburg, Gesellschaft für Unternehmensberatung und Weiterbildung mbH" mit dem Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 64673) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrags vom 15. Juni 1998 und der Beschlüsse der Gesellschafterbzw. Hauptversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.
Das Bedingte Kapital vom 06.06.2019 (Bedingtes Kapital 2019/I) wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23.11.2023 auf 43.750,00 EUR herabgesetzt
Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23.11.2023 um 150.000,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2023/I).
Das Bedingte Kapital 2016/I wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 06.06.2019 auf 16.020,00 EUR reduziert.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.