Handelsregister · VR 200647
Chronologischer Auszug
Shotokan-Karate-Dojo "Sakura" Meuselwitz e. V. · Amtsgericht Altenburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Shotokan-Karate-Dojo "Sakura" Meuselwitz e. V. b) Meuselwitz | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. b) Vorsitzender: Köhler, Vico, Starkenberg, *XX.XX.XXXX stellvertretende Vorsitzende: Worg, Susanne, Altenburg, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 25.11.1996 und wurde zuletzt geändert mit Beschluss vom 05.01.2010. | a) 30.05.2014 Gehlert b) Tag der ersten Eintragung: 22.05.1997. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | b) Ausgeschieden: stellvertretende Vorsitzende: Worg, Susanne, Altenburg, *XX.XX.XXXX Bestellt: Stellvertretender Vorsitzender: Pröhl, Marcus, Chemnitz, *XX.XX.XXXX | a) 06.07.2017 Kuppe | ||
| 3 | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht wird satzungsrechtlich dahingehend eingeschränkt, dass bei Geschäften mit einem Verpflichtungsumfang im Einzelfall von mehr als 5.000,00 EUR bis 10.000,00 EUR die Zustimmung des Vorstandes erforderlich ist. Bei Geschäften mit einem Verpflichtungsumfang im Einzelfall von mehr als 10.001,00 EUR bis 25.000,00 EUR ist die Zustimmung des erweiterten Vorstandes erforderlich. Bei Geschäften mit einem Verpflichtungsumfang im Einzelfall von mehr als 25.000,00 EUR ist die Zustimmung durch die Mitgliederversammlung erforderlich. | a) Die Mitgliederversammlung vom 13.09.2021 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 27.12.2021 Kuppe | |
| 4 | a) Die Mitgliederversammlung vom 04.04.2022 hat die Änderung des § 16 (Auflösung des Vereins) der Satzung beschlossen. | a) 13.07.2022 Kuppe | ||
| 5 | a) Die Mitgliederversammlung vom 24.02.2023 hat die Änderung des § 16 (Auflösung des Vereins) der Satzung beschlossen. | a) 30.05.2023 Kuppe |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.