Handelsregister · VR 102763
Historischer Auszug
Shotokan Karate Dojo Langenbrettach · Amtsgericht Stuttgart
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Amtsgericht
Heilbronn
Nr.
der
Eintra-
gung
Vereinsregister
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
b)
Vertretungsberechtigte
und
besondere
Vertretungsbefugnis
1
2
1
|
a.
Shotokan
Karate
Dojo
Lan-
genbreitach
|
b.
Langenbrettach
RS
121
(Rückseite)
Karteiblatt
VR
-
(VB
3.99)
3
Blatt_
1
a)
Satzung
b)
Sonstige
Rechtsverhältnisse
a.
Der
Vorstand
im
Sinne
des
$
26
BGB
besteht
aus
zwei
Personen.
Die
Vorstandsmitglieder
sind
einzelvertretungsberechtigt.
b.
Siegfied
Schmidt
‚geb.
25.11.1959,
:
Alessandro
Ortale
‚geb.
13.08.1965,
Langenbreiiach.
b.
Vorstand
Alessandro
Ortale
ist
nicht
mehr
Vorstandsmitglied.
b.
Vorstand
Siegfried
Schmidt
ist
nicht
mehr
Vorstandsmitglied.
In
den
Vorstand
wurden
gewählt:
Harald
Zipf
‚geb.
29.08.1960,
Neuenstadt;
Volker
Hebestadt
‚geb.
13.06.1959,
Langenbrettach.
b.
Vorstand
In
den
Vorstand
wurde
gewählt:
Georg
Koffler,
geb.
07.01,1967,
Neuenstadt
a.K.
Harald
Zipf
ist
nicht
mehr
Vorstandsmitglied.
a.
Eingetragener
Verein.
Die
Satzung
wurde
am
3.
November
2000
errichtet.
VR
2763
a)
Tag
der
Eintragung
b)
Bemerkungen
5
a.
23.01.2001
b.
9Bi.
6/11
Sb.
a.
24.06.2004
|
b.
Bl.
12-19
Sb.
a.
05,05.2006
Y
b.
Bl.
20-24
Sb.
a.
14.07.2008
UV
b.
Bl.
25-37
Sb.
der
Liteeike
terrBtatt”
Fortsetzung
auf-dem
Amtsgericht
|,
eilbronn
Vereinsregister
a)
Allgemeine
Vertretungsregelung
Blatt
MR
a)
Satzung
b)
Sonstige
Rechtsverhältnisse
VR
2763
a)
Tag
der
Eintragung
Nr.
der
a)
Name
Eintra-
b)
Sitz
b)
Vertretungsberechtigte
und
gung
besondere
Vertretungsbefugnis
b)
Bemerkungen
1
2
3
4
5
5
b.
Vorstand
a.
14.07.2010
Volker
Hebestadt
ist
nicht
mehr
Vorstandsmitglied.
-
In
den
Vorstand
wurde
gewählt:
b.
BI.
38
-
41
Sb.
Steffen
Zimmermann,
geb.
21.08.1989,
Neuenstadt
a.K.
RS
121
Karteiblatt
VR-
(VB
3.99)
Aufgrund
der
Verordnung
vom
31.10.2013
ist
die
Zuständigkeit
zur
Registerführung
auf
das
Amtsgericht
Stuttgart
über-
gegangen.
Dem
bisherigen
Amtsgerichtsbezirk
Heilbronn
wurde
die
Kennziffer
1
zugeordnet.
Das
Registerzeichen
wird
unter
Voranstellung
dieser
Kennziffer
und
Beibehaltung
der
bisherigen
Ordnungsnummer
sechsstellig
fortgeführt
Zwischenräume
werden
hierbei
durch
Nullen
aufgefüllt
Fortsetzung
Rückseite
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.