Handelsregister · VR 14568

Chronologischer Auszug

Shinson Hapkido Berlin e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 27.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
SHIN SON HAPKIDO BERLIN e.V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten, zweiten und dritten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.

b)
erster Vorsitzender:

1.
Damis, Petra, Berlin

zweiter Vorsitzender:

2.
Feil, Klaus, Berlin

dritter Vorsitzender:

3.
Bastigkeit, Horst, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Die Satzung ist errichtet am 20.10.1993. Die Satzung ist mehrfach geändert mit letzter Änderung
vom 26.09.1997.
a)
27.09.2006
Müller
b)
Satzung Bl. 4-5
Beschluss Bl. 11,
22

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2a)
Shinson Hapkido Berlin e.V.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 06.06.2009 hat
die Änderung der Satzung in Ziffer 1 (Name), Ziffer 2 (Ziele des Vereins), Ziffer 3 (Mitgliedschaft),
Ziffer 4 (Beiträge und Gebühren) und Ziffer 5 (Organe des Vereins) beschlossen.
a)
10.11.2009
Erdmann
b)
Satzung Bl.
48-50
Beschluss Bl.
33/34
3a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten und dem zweiten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.

b)
Nicht mehr erster Vorsitzender:

1. Damis, Petra

Änderung zu Nr. 2:
Vorstandsmitglied:

Feil, Klaus, *XX.XX.XXXX, Berlin

Änderung zu Nr. 3:
Vorstandsmitglied:
Bastigkeit, Horst, Berlin
a)
Die Mitgliederversammlung vom 27.03.2010 hat
die Änderung der Satzung in § 2 (Ziele des Vereins) und § 5 (Organe des Vereins) beschlossen.
a)
04.08.2010
Müller
b)
Beschluss Bl.
58/61 (62-64)
4a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem
dritten Vorsitzenden.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.

b)
Vorstandsmitglied:

4.
Rönnebeck, Cosima, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Die Mitgliederversammlung vom 30.03.2019 hat
die Änderung der Satzung in § 5a (Vorstand) beschlossen.
a)
20.04.2021
Kalinowski
b)
Beschluss
Bl.72-73 (74-77)
5a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der
ersten Vorsitzenden, dem/der zweiten Vorsitzenden und
dem/der dritten Vorsitzenden .

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 21.08.2021 hat
die Änderung der Satzung in Punkt 2 (Gemeinnützigkeit), Punkt 3 (Mitgliedschaft), Punkt 4 (Beiträge und Gebühren) und Punkt 5 (Vollversammlung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 07.05.2022 hat
die Änderung der Satzung in Punkt 5b (Vollversammlung) beschlossen.
a)
07.06.2022
Kalinowski
b)
Beschluss
Bl.84-87/111
Beschluss
Bl.102-104
(88-91)

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.