Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Kassenwart, der Geschäftsführer, der Schriftführer, der Organisator und der Chorleiter. Der 1. Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt. Im übrigen vertreten jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam den Verein.
Satzung Blatt 9-16 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 24.09.1998 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 1037 Amtsgericht Leer getreten. Freigegeben am 15.05.2006.
Satzung
Satzung vom 08.06.1998
Die Mitgliederversammlung vom 12.03.1999 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Mitgliederversammlung) und vom 27.03.2009 die Änderung der Satzung in § 3 (Gemeinnützigkeit) und in § 7 (Vorstand) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.