Handelsregister · HRA 24735 HB
Chronologischer Auszug
SH Health Care GmbH & Co. KG · Amtsgericht Bremen
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) SH Health Care GmbH & Co. KG b) Bremen | a) Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Die persönlich haftenden Gesellschafter und ihre Geschäftsführer dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. b) persönlich haftender Gesellschafter: 1. Pharma Beteiligungs-GmbH, Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 23315 HB) | a) Kommanditgesellschaft c) Kommanditist/en: 1. Horney, Bernd, *XX.XX.XXXX, Bremen 5.000,00 EUR 2. Suwelack, Christian, *XX.XX.XXXX, Bremen 5.000,00 EUR | a) 22.05.2007 Wolters | |
| 2 | b) Die Eintragung zur Geschäftsanschrift wird gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen ergänzt: Geschäftsanschrift: Vor dem Steintor 60/62, 28203 Bremen | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bremen vom 09.05.2012 (AZ: 520 IN 6/12) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 15.05.2012 Scholz | ||
| 3 | a) Die Eintragung betreffend die allgemeine Vertretungsbefugnis ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Die Gesellschaft wird durch sämtliche Gesellschaft als Liquidatoren vertreten. | b) Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Bestimmung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch Beschluss des Amtsgerichts Bremen vom 20.08.2012 (AZ: 520 IN 6/12) aufgehoben. Die Gesellschaft ist durch rechtskräftige Abweisung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse auf Grund des § 131 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 HGB aufgelöst. (Beschluss des Amtsgerichts Bremen vom 03.07.2012 AZ: 520 IN 6/12) Von Amts wegen eingetragen. | a) 23.10.2012 Heisterhagen |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.