Handelsregister · VR 18216
Chronologischer Auszug
" SgK Schutzgemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger e.V. " · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Schutzgemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger e.V. b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vorstandsmitgliedern, darunter der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein oder durch je zwei Vorstandsmitglieder. Zahlungsanweisungen bedürfen der Unterschrift des Vorsitzenden oder des stellvertretenden Vorsitzenden. b) Stellvertretender Vorsitzender: 1. Blache, Jürgen, *XX.XX.XXXX, Berlin Vorstandsmitglied: 2. Kolms, Helmut, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 22.08.1997 mit Änderung und Neufassung vom 13.03.1004. | a) 23.08.2006 Beyer b) Satzung Bl. 63-65 Beschluss Bl. 61 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | a) " SgK Schutzgemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger e.V. " | a) Der Vorstand besteht aus zwei Vorstandsmitgliedern, dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Zahlungsanweisungen bedürfen der Unterschrift des Vorsitzenden oder des stellvertretenden Vorsitzenden. | a) Die Mitgliederversammlung vom 06.03.2007 hat die Satzung insgesamt neu gefasst. | a) 27.04.2007 Loest b) Satzung Bl. 110-113 Beschluss Bl. 107-109 |
| 3 | b) Änderung zu Nr. 1: Vorsitzender: Blache, Jürgen, *XX.XX.XXXX, Berlin Änderung zu Nr. 2: stellvertretender Vorsitzender: Kolms, Helmut, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 31.10.2011 Loest | ||
| 4 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich gemeinsam. Zahlungsanweisungen bedürfen der Unterschrift des Vorsitzenden oder des stellvertretenden Vorsitzenden. | a) Die Mitgliederversammlung vom 23.04.2016; 19.12.2016 hat die Satzung insgesamt neu gefasst. | a) 13.01.2017 Röling b) Satzung Bl. 159-162 Beschluss Bl. 154-157/168-169 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.