Handelsregister · VR 18216

Chronologischer Auszug

" SgK Schutzgemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger e.V. " · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Schutzgemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger
e.V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei
Vorstandsmitgliedern, darunter der Vorsitzende und der
stellvertretende Vorsitzende.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein oder durch je zwei Vorstandsmitglieder.
Zahlungsanweisungen bedürfen der Unterschrift des Vorsitzenden oder des stellvertretenden Vorsitzenden.

b)
Stellvertretender Vorsitzender:

1.
Blache, Jürgen, *XX.XX.XXXX, Berlin

Vorstandsmitglied:

2.
Kolms, Helmut, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Die Satzung ist errichtet am 22.08.1997 mit Änderung und Neufassung vom 13.03.1004.
a)
23.08.2006
Beyer
b)
Satzung Bl.
63-65
Beschluss Bl. 61

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2a)
" SgK Schutzgemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger e.V. "
a)
Der Vorstand besteht aus zwei Vorstandsmitgliedern, dem
Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Zahlungsanweisungen bedürfen der Unterschrift des Vorsitzenden oder des stellvertretenden Vorsitzenden.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 06.03.2007 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
27.04.2007
Loest
b)
Satzung Bl.
110-113
Beschluss Bl.
107-109
3b)
Änderung zu Nr. 1:
Vorsitzender:
Blache, Jürgen, *XX.XX.XXXX, Berlin

Änderung zu Nr. 2:
stellvertretender Vorsitzender:
Kolms, Helmut, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
31.10.2011
Loest
4a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.

Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich
gemeinsam.
Zahlungsanweisungen bedürfen der Unterschrift des Vorsitzenden oder des stellvertretenden Vorsitzenden.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 23.04.2016;
19.12.2016 hat die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
13.01.2017
Röling
b)
Satzung Bl.
159-162
Beschluss Bl.
154-157/168-169

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.