Handelsregister · VR 5355

Chronologischer Auszug

SG Phönix Wildau 95 e.V. · Amtsgericht Cottbus

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 27.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
SG Phönix Wildau 95 e.V.

b)
Wildau
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei
Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise
beschränkt, dass er bei Rechtsgeschäften von mehr als
10.000,00 DM der Zustimmung des Gesamtvorstandes bedarf.

b)
1. Vorsitzender:

1.
Milde, Hans-Peter, *XX.XX.XXXX, Schulzendorf

2. Vorsitzender:

2.
Brandt, Falko, *XX.XX.XXXX, Wildau
a)
eingetragener Verein

Satzung vom: 04.04.1995
zuletzt geändert durch Beschluss vom 08.12.1998
a)
22.11.2006
Kiewald
b)
Satzung Bl. 26 ff
d. A.

Tag der ersten Eintragung:
10.10.1995

Dieses Blatt ist
unter Änderung
der örtlichen
Zuständigkeit
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben, im
Wege der Umschreibung von
Amts wegen berichtigt worden
und dabei an die
Stelle des bisherigen Registerblattes Amtsgericht Königs
Wusterhausen,
VR 507 getreten.
2a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1.
Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Der Verein wird
gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Die Vertretungsmacht ist in der
Weise beschränkt, dass er bei Rechtsgeschäften von mehr
als 5.200,00 EUR der Zustimmung des Gesamtvorstandes
bedarf.

b)
Nicht mehr 1. Vorsitzender:

1. Milde, Hans-Peter

Nicht mehr 2. Vorsitzender:

2. Brandt, Falko

2, Vorsitzender:

3.
Schinkel, Wolfgang, *XX.XX.XXXX, Königs Wusterhausen

1. Vorsitzender:

4.
Schmidt, Peter, *XX.XX.XXXX, Wildau
a)
Die Mitgliederversammlung vom 15.03.2007
hat die Änderung der Satzung in § 5 (Rechte und
Pflichten), § 8 (Mitgliederversammlung), § 10
(Vorstand) und § 13 (Vergütungen) beschlossen.
a)
06.07.2007
Bröder
3a)
01.02.2013
Schaller
b)
Aufgrund des
Gesetzes zur
Neuordnung von
Land-, Amtsund Arbeitsgerichtsbezirken
und zur Änderung von Vorschriften der Gerichtsorganisation vom 19. Dezember 2011 ist
die Zuständigkeit
auf das Amtsgericht Cottbus
übergegangen.
Vormals Amtsgericht Potsdam,
VR 4245 P. Hier
von Amts wegen unter neuer
Registernummer
eingetragen.
4a)
Das vertretungsberechtigte Präsidium besteht aus dem
Präsidenten und zwei Vizepräsidenten. Der Verein wird
gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Präsidiumsmitglied allein vertreten. Die Vertretungsmacht wird in
der Weise beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften von
mehr als 5.200,00 EUR die Zustimmung des gesamten
Präsidiums einzuholen ist.

b)
Nicht mehr 2, Vorsitzender:

3. Schinkel, Wolfgang

Nicht mehr 1. Vorsitzender:
4. Schmidt, Peter

Präsident:

5.
Gladrow, Uwe, *XX.XX.XXXX, Wildau

Vizepräsidentin:

6.
Weisheit, Sylvia, *XX.XX.XXXX, Wildau
a)
Die Mitgliederversammlung vom 11.04.2013 hat
die Änderung der Satzung in den §§ 4 (Erwerb
und Verlust der Mitgliedschaft), 5 (Rechte und
Pflichten), 6 (Maßregelungen), 7 (Organe), 8 (Die
Mitgliederversammlung), 10 (Das Präsidium), 11
(Ehrenmitglieder), 12 (Kassenprüfer), 13 (Vergütungen) und 14 (Auflösung) beschlossen.
a)
10.04.2014
Barig
b)
Satzung Bl. 7-11
SB
Protokoll Bl. 2-6
SB
5b)
Nicht mehr Vizepräsidentin:
6. Weisheit, Sylvia

War Vizepräsident:
7.
Niemeyer, Marco, *XX.XX.XXXX, Wildau
a)
18.08.2014
Barig
6a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand (Präsidium) besteht
aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch beide Vorstandsmitglieder jeweils allein vertreten. Bei Bankgeschäften ist die Zeichnung von zwei Vorstandsmitgliedern
erforderlich; neben dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten kann ein Mitglied des erweiterten Vorstandes (erweitertes Präsidium) hierfür bevollmächtigt werden. Bei
Rechtsgeschäften von mehr als 3.000,00 € muss die Zustimmung des gesamten Vorstandes eingeholt werden.

b)
Vizepräsident:

8.
Stöpper, Manfred, *XX.XX.XXXX, Wildau
a)
Die Mitgliederversammlung vom 22.04.2015 hat
die Änderung der Satzung in den §§ 3 (Mitgliedschaft), 4 (Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft),
6 (Maßregelungen), 8 (Die Mitgliederversammlung), 10 (Das Präsidium), 12 (Kassenprüfer) und
13 (Vergütungen) beschlossen.
a)
16.12.2015
Barig
7a)
Die Mitgliederversammlung vom 23.05.2017 hat
die Änderung der Satzung in den §§ 8 (Die Mitgliederversammlung), 10 (Das Präsidium) und 13
(Vergütungen) beschlossen.
a)
30.01.2018
Barig
8a)
Die Mitgliederversammlung vom 16.06.2021 hat
die Änderung der Satzung in § 10 (Das Präsidium)
beschlossen.
Der bisherige § 12 (Kassenprüfer) entfällt.
a)
08.09.2022
Barig
9b)
Nicht mehr Präsident:
5. Gladrow, Uwe

Nicht mehr Vizepräsident:
8. Stöpper, Manfred

Präsident:
9.
Faber, Thorsten, *XX.XX.XXXX, Wildau

Vizepräsident:
10.
Lucas, Jens, *XX.XX.XXXX, Zeuthen
a)
31.07.2023
Barig
10a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand (Präsidium) besteht
aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch
beide Vorstandsmitglieder jeweils allein vertreten.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich
selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Bei Bankgeschäften ist die Zeichnung von zwei Vorstandsmitgliedern erforderlich; neben dem Präsidenten
und dem Vizepräsidenten können bis zu drei weitere Mitglieder des erweiterten Vorstandes (erweitertes Präsidium)
durch Beschluss des Präsidiums bevollmächtigt werden.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von mehr als
3.000,00 € bedürfen zu ihrer Wirksamkeit des Beschlusses
des gesamten Vorstandes.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 14.06.2023 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.
Die Mitgliederversammlung vom 17.04.2024 hat
die Änderung der Satzung in den §§ 6 (Maßregelungen), 7 (Beendigung der Mitgliedschaft), 10
(Die Mitgliederversammlung) und 11 (Das Präsidium) beschlossen.
a)
09.07.2024
Barig

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.