Förderung der Altenhilfe, Förderung des Wohlfahrtwesens sowie Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer und Kriegshinterbliebene, insbesondere verwirklicht durch die Integration behinderter Menschen in die Gesellschaft insbesondere blinder und sehbehinderter Menschen. Dies geschieht durch die Erbringung von Wohn- und Betreuungsangeboten und Angeboten zur sozialen und beruflichen Förderung und Beratung. Im Rahmen von Integrationsprojekten im Sinne des geltenden Sozialrechtes werden verschiedene Dienstleistungen, unter anderem Reinigungs- und Hausmeisterdienste, Fahr- und Bürodienstleistungen und Montage sowie Gelegenheitsverkehr mit Mietwagen, erbracht. Gegenstand von Intergrationsprojekten sind: Betrieb von Kantinen, Gaststätten und Großküchen mit unselbständigen Zweigstellen und Planung und Durchführung von Veranstaltungen in eigenem oder fremden Auftrag (Veranstaltungsservice) sowie Verleih von dafür notwendigem Equipment. Betreiben von Tankstellen einschließlich Shops und Kfz-Werkstätten im Rahmen von Intergrationsprojekten. Betrieb eines ambulanten Pflegedienstes nach dem Recht der Pflegeversicherung § 72 SGB XI und Zulassung gemäß § 132 und § 132a Abs. 2 SGB V, in dem auch allgemeine Assistenzdienstleistungen, niederschwellige Betreuungsangebote und Arbeitsassistenzen angeboten werden. Betrieb eines Gesundheitszentrums für sehbehinderte Menschen in Kooperation mit Kliniken, Ärzten und anderen am Rehabilitationsprozess Beteiligten, in dem auch physiotherapeutische Leistungen, Beratung und Schulung sehbehinderter Menschen, Handel mit Hilfsmitteln für behinderte Menschen, insbesondere mit nichtoptischen Hilfsmitteln, Blindenhilfsmitteln, Sehhilfen, optischen und elektronischen Hilfsmitteln, Einweisung, Einrichtung von PC-Arbeitsplätzen für sehbehinderte Menschen in einem Laden angeboten werden sowie die Erbringung von Dolmetscher-, Kultur- und Sprachmittlerdienstleistungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich als Vertreter der SFZ Förderzentrum gGmbH mit Sitz in Chemnitz uneingeschränkt zu vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Axel Robert Brückom
Chemnitz
Geschäftsführer(in)
Dirk Glowka
Chemnitz
Prokurist(in)
Katrin Arnold
Chemnitz
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer Prokurist(in)
Ivo Dehmel
Chemnitz
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 20.12.2001 zuletzt geändert am 06.05.2002
Die Gesellschafterversammlung vom 18.01.2006 hat die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz - bzgl. Firma), 6 (Geschäftsführung und Vertretung) und 13 (Bekanntmachungen) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 27.03.2008 hat die Änderung des § 2 (Zweck der Gesellschaft) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 09.03.2009 hat die Änderung des § 2 (Zweck der Gesellschaft) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 26.10.2009 hat die Änderung des § 2 (Zweck der Gesellschaft) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 17.05.2010 hat die Änderung des § 2 (Zweck der Gesellschaft) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 30.05.2011 hat die Änderung des § 2 (Zweck der Gesellschaft) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 26.06.2014 hat die Änderung des § 2 (Zweck der Gesellschaft) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 01.07.2019 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Dabei wurde insbesondere geändert: §§ 2 (Zweck der Gesellschaft), 6 (Geschäftsführung und Vertretung).
Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2021 hat die Änderung des § 12 (Auflösung der Gesellschaft) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 14.01.2025 hat die Änderung des § 2 Absatz 2 (Zweck der Gesellschaft) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 04.06.2002. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Gesellschaftsvertrag Bl. 26-32 SB.
Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung zur Aufnahme gemäß Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 27.08.2010 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Rechtsträger vom selben Tag einen Teil des Vermögens als Gesamtheit von der GESOP gemeinnützige Gesellschaft für die gemeindenahe sozialpsychiatrische Versorgung in Dresden mbH mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden HRB 13630) übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung der Abspaltung im Register des übertragenden Rechtsträgers.
Die Abspaltung wurde am 18.11.2010 in das Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 130 Abs. 2 UmwG.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.