Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere von Beteiligungen im In- und Ausland. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, das Vermögen ihrer Gesellschafter sowie ihrer Tochter- und Schwesterunternehmen umfassend zu betreuen und zu verwalten (Family Office).
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Sylvia Ströher
Darmstadt
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Ulrich Ströher
Darmstadt
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Xaver Glass
Darmstadt
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Durch Gesellschafterbeschluss können Geschäftsführer ermächtigt werden, mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte mit der Gesellschaft vorzunehmen (Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB).
Die Gesellschaft ist befugt, sofern sie an einer Personengesellschaft beteiligt ist und es sich um Rechtsgeschäfte zwischen der Personengesellschaft auf der einen Seite und der Gesellschaft auf der anderen Seite handelt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag Blatt 81 Sonderband
Fall 2
Fall 3
Fall 4
Fall 5
Fall 6
Fall 7
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 16.05.2003 zuletzt geändert am 16.12.2004
Die Gesellschafterversammlung vom 14.07.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Vertretung und Geschäftsführung) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.