Die für die Steuerberatungsgesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 72 Abs. 1 und § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und muss Steuerberater sein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten, darunter muss mindestens eine der vertretungsbefugten Personen Steuerberater sein.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Hubert Schumacher
Bensheim
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Jörg Huß
Lorsch
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Bastian Roßrucker
Lorsch
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Steuerberater sind Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Sind zwei Geschäftsführer bestellt, von denen nur einer Steuerberater ist, muss diesem Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Tag der ersten Eintragung: 27.06.2002 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Beschluss Blatt 25-27 Sonderband
Fall 2
Fall 3
Fall 5
Fall 6
Fall 8
Fall 9
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 17.05.2002 zuletzt geändert am 21.10.2002
Die Gesellschafterversammlung vom 04.12.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 31.12.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 10 (Beschlussfassung) und 18 (Abfindung) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2023 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 10 (Beschlussfassung) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.