Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, so bedarf es für jedes Geschäft der Zustimmung aller Komplementäre. Die Zustimmung kann für bestimmte Arten von Geschäften allgemein erteilt werden. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)
Giorgio Occhipinti
Rosenheim
Kommanditist(in)
Andreas Drobner
Neubeuern
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.