Handelsregister · HRB 44601
Chronologischer Auszug
Serviceagentur Skoczek GmbH · Amtsgericht Offenbach am Main
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Serviceagentur Skoczek GmbH b) Rödermark Geschäftsanschrift: Siemensstraße 16, 63322 Rödermark c) Beratung im Finanzdienstleistungsbereich und Vermittlung von Verträgen | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Skoczek, Peter, Rödermark, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 21.12.2009 | a) 17.02.2010 Falter | |
| 2 | c) a) die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über den Erwerb von - Anteilsscheinen einer Kapitalgesellschaft oder Investmentbankgesellschaft, von ausländischen Investmentanteilen, die im Geltungsbereich des Investmentgesetzes öffentlich vertrieben werden dürfen, soweit derartige Verträge ausschließlich zwischen Kunden und einem Institut im Sinne des § 1 Abs. 1b KWG (Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute), einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen, einem Unternehmen, das aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 53c KWG gleichgestellt oder freigestellt ist, oder einer ausländischen Investmentgesellschaft vermittelt bzw. nachgewiesen werden, keine weiteren Finanzdienstleistungen i.S.v. § 1 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 bis 4 KWG erbracht werden und keine Befugnis besteht, im Zusammenhang mit dieser Vermittlungsund Nachweistätigkeit Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilsscheinen oder Anteilen von Kunden zu verschaffen sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden (insbesondere geschlossene Immobilienfonds, stille Geschäftsanteile) öffentlich angebotenen Anteilen an einer und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft (nur GmbH) oder Kommanditgesellschaft (z.B. bei geschlossenen Immobilienfonds). Ausgenommen sind Tätigkeiten (Bankoder Finanzdienstleistungsgeschäfte), für die eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz erforderlich ist. b) Anlageberatung im Sinne der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 des Kreditwesengesetzes. c) Vermittlung von Verträgen. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 22.11.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Unternehmesgegenstand) beschlossen. | a) 21.02.2011 Schwarz | |||
| 3 | c) a) Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über den Erwerb von - Anteilsscheinen einer Kapitalgesellschaft oder Investmentbankgesellschaft, von ausländischen Investmentanteilen, die im Geltungsbereich des Investmentgesetzes öffentlich vertrieben werden dürfen, soweit derartige Verträge ausschließlich zwischen Kunden und einem Institut im Sinne des § 1 Abs. 1b KWG (Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute), einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen, einem Unternehmen, das aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 53c KWG gleichgestellt oder freigestellt ist, oder einer ausländischen Investmentgesellschaft vermittelt bzw. nachgewiesen werden, keine weiteren Finanzdienstleistungen i.S.v. § 1 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 bis 4 KWG erbracht werden und keine Befugnis besteht, im Zusammenhang mit dieser Vermittlungsund Nachweistätigkeit Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilsscheinen oder Anteilen von Kunden zu verschaffen - sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden (insbesondere geschlossene Immobilienfonds, stille Geschäftsanteile) - öffentlich angebotene Anteile an einer und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft (nur GmbH) oder Kommanditgesellschaft (z.B. bei geschlossenen Immobilienfonds). Ausgenommen sind Tätigkeiten (Bankoder Finanzdienstleistungsgeschäfte), für die eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz erforderlich sind. b) Anlageberatung im Sinne der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 des Kreditwesengesetzes. c) Vermittlung von Verträgen. d) die Vermittlung von Abschlüssen von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge, sowie die Vermittlung von Abschlüssen von Darlehensverträgen, mit Ausnahme von Verträgen im Sinne des § 34i Absatz 1 Satz 1, Gewerbeordnung oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge, e) Büroservice und Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit den unter (a) bis (d) genannten Tätigkeiten, insbesondere damit zusammenhängende Dienstleistungen, z. Bsp. Sekretariatsservice, und -dienste, Anlegen eines Notfallordners. | Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Skoczek, Stefanie Marion, Rödermark, *XX.XX.XXXX | a) Die Gesellschafterversammlung vom 26.04.2023 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. | a) 13.05.2023 Rammah-Slavik b) Fall 4 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.