Handelsregister · HRB 44601

Chronologischer Auszug

Serviceagentur Skoczek GmbH · Amtsgericht Offenbach am Main

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 02.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Serviceagentur Skoczek GmbH

b)
Rödermark
Geschäftsanschrift:
Siemensstraße 16, 63322 Rödermark

c)
Beratung im Finanzdienstleistungsbereich
und Vermittlung von Verträgen
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Skoczek, Peter, Rödermark, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 21.12.2009
a)
17.02.2010
Falter
2c)
a) die Vermittlung des Abschlusses und
Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß
von Verträgen über den Erwerb von -
Anteilsscheinen einer Kapitalgesellschaft
oder Investmentbankgesellschaft, von
ausländischen Investmentanteilen, die im
Geltungsbereich des Investmentgesetzes
öffentlich vertrieben werden dürfen, soweit
derartige Verträge ausschließlich zwischen
Kunden und einem Institut im Sinne des § 1
Abs. 1b KWG (Kredit- und
Finanzdienstleistungsinstitute), einem nach
§ 53 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG
tätigen Unternehmen, einem Unternehmen,
das aufgrund einer Rechtsverordnung nach
§ 53c KWG gleichgestellt oder freigestellt
ist, oder einer ausländischen
Investmentgesellschaft vermittelt bzw.
nachgewiesen werden, keine weiteren
Finanzdienstleistungen i.S.v. § 1 Abs. 1a
Satz 1 Nr. 1 bis 4 KWG erbracht werden
und keine Befugnis besteht, im
Zusammenhang mit dieser Vermittlungsund Nachweistätigkeit Eigentum oder
Besitz an Geldern, Anteilsscheinen oder
Anteilen von Kunden zu verschaffen sonstigen öffentlich angebotenen
Vermögensanlagen, die für gemeinsame
Rechnung der Anleger verwaltet werden
(insbesondere geschlossene
Immobilienfonds, stille Geschäftsanteile) öffentlich angebotenen Anteilen an einer
und von verbrieften Forderungen gegen
eine Kapitalgesellschaft (nur GmbH) oder
Kommanditgesellschaft (z.B. bei
geschlossenen Immobilienfonds).
Ausgenommen sind Tätigkeiten (Bankoder Finanzdienstleistungsgeschäfte), für
die eine Erlaubnis nach dem
Kreditwesengesetz erforderlich ist. b)
Anlageberatung im Sinne der
Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 Satz 1
Nr. 8 des Kreditwesengesetzes. c)
Vermittlung von Verträgen.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 22.11.2010 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2
(Unternehmesgegenstand) beschlossen.
a)
21.02.2011
Schwarz
3c)
a) Vermittlung des Abschlusses und
Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß
von Verträgen über den Erwerb von
- Anteilsscheinen einer Kapitalgesellschaft
oder Investmentbankgesellschaft, von
ausländischen Investmentanteilen, die im
Geltungsbereich des Investmentgesetzes
öffentlich vertrieben werden dürfen, soweit
derartige Verträge ausschließlich zwischen
Kunden und einem Institut im Sinne des § 1
Abs. 1b KWG (Kredit- und
Finanzdienstleistungsinstitute), einem nach
§ 53 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG
tätigen Unternehmen, einem Unternehmen,
das aufgrund einer Rechtsverordnung nach
§ 53c KWG gleichgestellt oder freigestellt
ist, oder einer ausländischen
Investmentgesellschaft vermittelt bzw.
nachgewiesen werden, keine weiteren
Finanzdienstleistungen i.S.v. § 1 Abs. 1a
Satz 1 Nr. 1 bis 4 KWG erbracht werden
und keine Befugnis besteht, im
Zusammenhang mit dieser Vermittlungsund Nachweistätigkeit Eigentum oder
Besitz an Geldern, Anteilsscheinen oder
Anteilen von Kunden zu verschaffen
- sonstigen öffentlich angebotenen
Vermögensanlagen, die für gemeinsame
Rechnung der Anleger verwaltet werden
(insbesondere geschlossene
Immobilienfonds, stille Geschäftsanteile)
- öffentlich angebotene Anteile an einer und
von verbrieften Forderungen gegen eine
Kapitalgesellschaft (nur GmbH) oder
Kommanditgesellschaft (z.B. bei
geschlossenen Immobilienfonds).
Ausgenommen sind Tätigkeiten (Bankoder Finanzdienstleistungsgeschäfte), für
die eine Erlaubnis nach dem
Kreditwesengesetz erforderlich sind.
b) Anlageberatung im Sinne der
Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 Satz 1
Nr. 8 des Kreditwesengesetzes.
c) Vermittlung von Verträgen.
d) die Vermittlung von Abschlüssen von
Verträgen über Grundstücke,
grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche
Räume oder Wohnräume oder der
Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss
solcher Verträge, sowie die Vermittlung von
Abschlüssen von Darlehensverträgen, mit
Ausnahme von Verträgen im Sinne des §
34i Absatz 1 Satz 1, Gewerbeordnung oder
der Nachweis der Gelegenheit zum
Abschluss solcher Verträge,
e) Büroservice und Erbringung von
Dienstleistungen im Zusammenhang mit
den unter (a) bis (d) genannten Tätigkeiten,
insbesondere damit zusammenhängende
Dienstleistungen, z. Bsp.
Sekretariatsservice, und -dienste, Anlegen
eines Notfallordners.
Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen:
Skoczek, Stefanie Marion, Rödermark,
*XX.XX.XXXX
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 26.04.2023 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand)
beschlossen.
a)
13.05.2023
Rammah-Slavik

b)
Fall 4

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.