die Ausführung von technischen und infrastrukturellen Gebäudedienstleistungen aller Art, insbesondere Glas- und Gebäudereinigungen mit Nebenarbeiten, Facility Management, Vorbereitung, Durchführung und Betreuung von Bauvorhaben als Baubetreuer sowie Durchführung von Planungsleistungen und Projektsteuerung im Bereich Bau
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln.
Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Wolfgang Kieslich
Lampertheim
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Christian Rösch
Mannheim
Prokurist(in)
Emir Sabanagic
Lampertheim
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 22.07.2004
Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma sowie § 2 (Gegenstand) und mit ihr eine Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 07.11.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziff. 1 Abs. 1 (Firma) und Ziff. 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2019 mit Nachtrag vom 30.01.2020 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 5 (Vertretung) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 30.05.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 19.08.2004 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Beschluss Blatt 8 f. Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 12 ff. Sonderband
Fall 5
Fall 6
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Gesamtvertretung mit einem anderen Geschäftsführer oder Prokuristen und/oder die Beschränkungen des § 181 BGB auferlegt werden.
Fall 8
Fall 12
Fall 13
Fall 14
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.