Handelsregister · HRB 13137
Chronologischer Auszug
Serenus Capital Consult GmbH · Amtsgericht Bad Homburg v.d.H.
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Serenus Capital Consult GmbH b) Neu-Anspach Geschäftsanschrift: Eschbacher Straße 18c, 61267 Neu- Anspach c) Die Erbringung von Beratungsleistungen und die Verwaltung eigenen Vermögens. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Kühnle, Peter Hermann, Neu-Anspach, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 05.08.2013 Die Gesellschafterversammlung vom 09.12.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1.2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Frankfurt am Main (bisher Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 97518) nach Neu- Anspach beschlossen. | a) 15.01.2015 Weil b) Fall 1 | |
| 2 | c) Die Erbringung von Beratungsleistungen und die Verwaltung eigenen Vermögens sowie der Erwerb, das Halten, Verwalten und Veräußern von Beteiligungen an anderen Unternehmen. Die Gesellschaft ist nicht berechtigt Tätigkeiten auszuüben, die eine Erlaubnis nach den Bestimmungen des Kreditwesengesetzes (KWG), des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) oder der Gewerbeordnung (GewO) erfordern, insbesondere darf die Gesellschaft keine Bankgeschäfte nach § 1 Abs. 1. S. 2 KWG betreiben. Sie darf außerdem keine Beratung im Sinne des Rechtsdienstleistungs- (RDG) oder des Steuerberatungsgesetzes (StBG) erbringen. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 30.10.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 Abs. 3 (Geschäftsjahr), 2 Abs. 1 (Gegenstand des Unternehmens) und 3 (Stammkapital) beschlossen. | a) 04.11.2019 Kleebach b) Fall 2 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.