Handelsregister · VR 4969

Chronologischer Auszug

Septré e.V. · Amtsgericht Neuruppin

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Septré e.V.

b)
Kyritz
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht mindestens
zwei Vorstandsmitgliedern, höchstens fünf Vorstandsmitglieder.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.

b)
Vorstandsmitglied:

1.
Hoffmann, Laura, *XX.XX.XXXX, Cluny

Vorstandsmitglied:

2.
Kern, Malchus, *XX.XX.XXXX, Cluny

Vorstandsmitglied:

3.
Rempf, Chalina, *XX.XX.XXXX, Bahrendorf

Vorstandsmitglied:

4.
Weidner, Helge, *XX.XX.XXXX, Damelack

Vorstandsmitglied:

5.
Wolf, Immanuel, *XX.XX.XXXX, Breddin GT Damelack
a)
eingetragener Verein

Satzung vom: 26.10.2012
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom
09.05.2014 ist der Sitz des Vereins von Münsingen (Amtsgericht Münsingen, VR 465) nach Kyritz verlegt und die Satzung geändert in § 1 (Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr)
a)
19.05.2015
Schmidt-Otto
b)
Tag der ersten Eintragung:
17.01.2013
2b)
Vorstandsmitglied:
6.
Kratzenstein, Tabea, *XX.XX.XXXX, Frankfurt am Main

Vorstandsmitglied:
7.
Mohsennia, Julian, *XX.XX.XXXX, Erkrath

Nicht mehr Vorstandsmitglied:
2. Kern, Malchus

Nicht mehr Vorstandsmitglied:
3. Rempf, Chalina

Nicht mehr Vorstandsmitglied:
5. Wolf, Immanuel
a)
31.08.2015
Steinberg
3b)
Nicht mehr Vorstandsmitglied:
1. Hoffmann, Laura

Nicht mehr Vorstandsmitglied:
7. Mohsennia, Julian
a)
19.09.2017
Schwabe
4a)
Die Mitgliederversammlung vom 15.10.2017 hat
die Änderung der Satzung in den §§ 5 (Erwerb
der Mitgliedschaft), 6 (Beendigung der Mitgliedschaft) und 7 (Mitgliedsbeiträge und Stimmrecht)
beschlossen.
a)
05.02.2018
Schwabe
5a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden, dem
zweiten stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder können gemeinsam handeln, wobei eines der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende sein muss.
Der Vorsitzende und der erste stellvertretende Vorsitzende
sind allein vertretungsberechtigt.

b)
Änderung zu Nr. 6:
Vorsitzende:

Kratzenstein, Tabea Tamira, *XX.XX.XXXX, Mainz

Änderung zu Nr. 4:
Erster Stellvertretender Vorsitzender:

Weidner, Helge, *XX.XX.XXXX, Kyritz

Zweiter Stellvertretender Vorsitzender:

8.
Dietrich, Evan, *XX.XX.XXXX, Herzogswalde

Schatzmeisterin:

9.
Weidner, Nuria Gerlinde, *XX.XX.XXXX, Trier
a)
Die Mitgliederversammlung vom 06.05.2018 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst, insbesondere
in § 13 (Vorstand).

Die Mitgliederversammlung vom 06.04.2019 hat
die Änderung der Satzung in dem 2 (Ziel und
Zweck des Vereins) und 10 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
a)
16.09.2019
Schwabe
6b)
Nicht mehr Erster Stellvertretender Vorsitzender:
4. Weidner, Helge

Nicht mehr Schatzmeisterin:
9. Weidner, Nuria Gerlinde

Änderung zu Nr. 8:
Erster Stellvertretender Vorsitzender:
Dietrich, Evan, *XX.XX.XXXX, Willsdruff OT Herzogswalde

Zweite stellvertretende Vorsitzende:
10.
Lehmann, Saskia, *XX.XX.XXXX, Leipzig
a)
28.12.2021
Schwabe
7b)
Nicht mehr Erster Stellvertretender Vorsitzender:
8. Dietrich, Evan

Nicht mehr Zweite stellvertretende Vorsitzende:
10. Lehmann, Saskia

Zweiter stellvertretender Vorsitzender:
11.
Wolf, Juri, *XX.XX.XXXX, Kyritz

Erster stellvertretender Vorsitzender:
12.
Zirkler, Immanuel, geb. Wolf, *XX.XX.XXXX, Neuruppin
a)
12.05.2023
Schwabe
8a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus der bzw.
dem Vorsitzenden, der bzw. dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden, der bzw. dem zweiten stellvertretenden
Vorsitzenden, der Schatzmeisterin bzw. dem Schatzmeister und der Schriftführerin bzw. dem Schriftführer. Jeweils
zwei Vorstandsmitglieder können gemeinsam handeln,
wobei eines der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende sein muss. Der Vorsitzende und der erste stellvertretende Vorsitzende sind jeweils allein vertretungsberechtigt.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 12.11.2023 hat
die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Name,
Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr), 3 (Verwirklichung der Vereinsziele), 4 (Gemeinnützigkeit,
Selbstlosigkeit, Mittelverwendung), 10 (Mitgliederversammlung), 11 (Einberufung der Mitgliederversammlung), 12 (Beschlussfassung der Mitgliederversammlung), 13 (Vorstand), 15 (Beurkundung von Beschlüssen), 16 (Kassenprüfung),
17 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
§ 4a (Antidiskriminierung) ist neu eingefügt.
a)
10.07.2024
Schwabe

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.