Handelsregister · HRB 13946 PI

Chronologischer Auszug

SENYAH Services GmbH · Amtsgericht Pinneberg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 24.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
SENYAH Services GmbH

b)
Sitz/Niederlassung:
Quickborn/Krs. Pinneberg

Geschäftsanschrift:
Kiefernweg 8, 25451 Quickborn

c)
Die Durchführung von kaufmännischen und technischen Dienstleistungen für Immobilien und
Immobilienprojekte.
25.000,00 EURa)
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer kann von dem
Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich
selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.

b)
Geschäftsführer:
1.
Haynes, Oliver, *XX.XX.XXXX, Quickborn

mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
02.12.2010
zuletzt geändert durch Beschluss
vom 12.01.2015
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29.08.2018
ist der Sitz der Gesellschaft von
Henstedt-Ulzburg (Amtsgericht
Kiel, HRB 16394 KI) nach Quickborn/Krs. Pinneberg verlegt und der
Gegenstand des Unternehmens sowie der Gesellschaftsvertrag in §§
1, 2 und 4 geändert worden.
a)
12.10.2018
von der Geest
b)
Tag der ersten Eintragung:
18.01.2011
2b)
Geschäftsanschrift:
Ulzburger Landstraße 401 G,
25451 Quickborn
a)
26.05.2023
Endemann

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.