HRB 6137

SeniVita Social Estate AG

Amtsgericht Bayreuth · Bayern

aktuell 31 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Wahnfriedstr. 3, 95444 Bayreuth

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

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Registerdaten

Sitz
Bayreuth
Rechtsform
Aktiengesellschaft (AG)
Letzte Eintragung
14.06.2021
Datenstand
2025-10-28
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Vorstand

Manfred Vetterl

Pegnitz

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

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Gegenstand des Unternehmens

ist die Projektierung, Planung, Finanzierung, der Bau und Vertrieb von Immobilien, insbesondere Sozialimmobilien einschließlich deren Vermietung und Verpachtung; das Facility Management und die Hausverwaltung; die Forschung und Entwicklung in den Gebieten der Pflege und Bildung; Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und der Betriebsmedizin; das Auftreten als Franchisegeber für Pflegekonzepte.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

31
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung IN 19/21 · SeniVita Social Estate AG · Insolvenzgericht Bayreuth
Insolvenzgericht
Bayreuth
Aktenzeichen
IN 19/21
Wirksam am
18.08.2021
Registerbezug
Bayreuth, HRB 6137
IN 19/21
Senivita Social Estate AG

BEKANNTMACHUNG DER BESCHLÜSSE

betreffend die

WANDELANLEIHE 2015/2025

der
SeniVita Social Estate AG Bayreuth
fällig am 12. Mai 2025

ISIN DE000A13SHL2 - WKN A13SHL

im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 50 Mio., derzeit valutierend mit insgesamt EUR 44.601.000,00, eingeteilt in 44.601 Inhaber-Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils EUR 1.000

Der Insolvenzverwalter der SeniVita Social Estate AG, Herr Dr. Hubert Ampferl, gibt hiermit bekannt, dass die Gläubiger der vorgenannten "Wandelanleihe 2015/2025"

- in der durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 09. Juli 2021 einberufenen zweiten Gläubigerversammlung am 05. August 2021 bei einer stimmberechtigten Teilnahme von 15.478 Teilschuldverschreibungen im Nennwert von jeweils EUR 1.000,00, was einer Quote von 34,7 % des Gesamtnennwerts der stimmberechtigten ausstehenden Schuldverschreibungen entspricht und damit das Quorum von mindestens 25 % der stimmberechtigten ausstehenden Schuldverschreibungen gemäß § 15 Abs. 3 SchVG erfüllt,

mit der gemäß § 5 Abs. 4 SchVG erforderlichen Mehrheit von mehr als 50 % der an der Abstimmung teilnehmenden Stimmrechte sowie der erforderlichen qualifizierten Mehrheit von mindestens 75 % der an der Abstimmung teilnehmenden Stimmrechte bezüglich der Beschlüsse zu TOP 1 bis 5 übereinstimmend folgendes beschlossen haben:

TOP 1: Beschlussfassung über Ermächtigungen des gewählten gemeinsamen
Vertreters zur Freigabe und Verwertung von Sicherheiten

"Die Anleihegläubiger erteilen hiermit dem gewählten gemeinsamen Vertreter, Herrn Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen, die Ermächtigung und die Vollmacht, nach Konsultierung des Gläubigerbeirats alle Maßnahmen zu ergreifen und Erklärungen abzugeben, die erforderlich sind, um die Sicherheiten unter Wahrung der Interessen der Anleihegläubiger zu verwerten.

Dazu gehört:
a) die Anweisung an den faktischen Treuhänder, die Zwangsverwertung
(Zwangsversteigerung) der Sicherheiten einzuleiten und/oder die Masse auf
eine andere Art zu verwerten;
b) die Weisung an den Insolvenzverwalter, die Masse auf eine andere Art zu verwerten;
c) die Ermächtigung, mit dem Insolvenzverwalter eine Verwertungsvereinbarung
zu treffen."

Der Beschluss wurde in der zweiten Gläubigerversammlung mit 14.933 JA-Stimmen (das entspricht 96,48 % der abgegebenen gültigen Stimmen) gegen 545 NEIN-Stimmen bei 0 Enthaltungen gefasst.

TOP 2: Beschlussfassung des gewählten gemeinsamen Vertreters zur Beauftragung
eines Rechtsanwalts mit der Prüfung und etwaigen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen

"Die Anleihegläubiger erteilen hiermit dem gewählten gemeinsamen Vertreter die Ermächtigung und die Vollmacht, einen Rechtsanwalt mit der Prüfung von Schadensersatzansprüchen zu beauftragen. Erfasst werden nur solche Ansprüche, die einer gemeinschaftlichen Verfolgung unter Ausschluss der Einzelverfolgung zugänglich sind. Die Auswahl eines geeigneten Rechtsanwalts hat der gemeinsame Vertreter nach eigenem Ermessen zu treffen, wobei der zu beauftragende Rechtsanwalt folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen muss: Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht oder Bank- und Kapitalmarktrecht oder Insolvenzrecht; mindestens 15 Jahre anwaltliche Berufserfahrung; einschlägige Praxiserfahrung in Rechtsfragen der Bilanzierung; berufsübliche Abrechnung; hinreichender Versicherungsschutz durch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Der Gläubigerbeirat ist vor Beauftragung zu konsultieren.

Die Anleihegläubiger erteilen hiermit dem gewählten gemeinsamen Vertreter überdies die Ermächtigung und die Vollmacht, den mit der Prüfung beauftragten Rechtsanwalt mit der außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen einen oder mehrere Beteiligte(n) im Namen und für Rechnung der Anleihegläubiger zu mandatieren, sofern der Rechtsanwalt überwiegende Erfolgsaussichten der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erkennt. Auch insoweit werden nur solche Ansprüche erfasst, die einer gemeinschaftlichen Verfolgung unter Ausschluss der Einzelverfolgung zugänglich sind. Das Klagerecht der Gläubiger ist insoweit ausgeschlossen. Der Gläubigerbeirat ist vor der Mandatierung zu konsultieren. Außerdem erteilen die Gläubiger dem gemeinsamen Vertreter die Ermächtigung und die Vollmacht, einen Fachanwalt für Strafrecht zu mandatieren, der sich um den Vorantrieb der strafrechtlichen Ermittlungen kümmert."

Der Beschluss wurde in der zweiten Gläubigerversammlung mit 14.860 JA-Stimmen (das entspricht 96,01 % der abgegebenen gültigen Stimmen) gegen 618 NEIN-Stimmen bei 0 Enthaltungen gefasst.

TOP 3: Beschlussfassung über die Vergütung des gemeinsamen Vertreters und Erstattung seiner Haftpflichtversicherungsprämie

"Die Anleihegläubiger beschließen folgende Regelungen zur Vergütung der Tätigkeit des gemeinsamen Vertreters und zur Erstattung seiner Haftpflichtprämie:

3.1
Für seine Tätigkeit ab dem 01. Februar 2021 erhält der gemeinsame Vertreter b.a.W. ein monatliches Pauschalhonorar von € 6.000,-.

3.2
Für die Anmeldung der Ansprüche der Anleihegläubiger der Anleihe SeniVita Social Estate AG zur Insolvenztabelle berechnet der gemeinsame Vertreter eine 0,5 Verfahrensgebühr gemäß § 2 Abs. 2, § 13 RVG, Nr. 3314 VV-RVG aus dem Gesamtbetrag der Forderungen der Anleihegläubiger von 44.601.000,00 €, somit 50.444,50 €.

3.3
Neben den Honoraren nach den Ziffern 3.1 und 3.2 dieser Vereinbarung hat der gemeinsame Vertreter Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen und Auslagen, insbesondere Reisekosten.

3.4
Die Beträge nach den Ziffern 3.1 und 3.2 verstehen sich als Nettobeträge, so dass die Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe, zur Zeit 19%, hinzuzusetzen ist.

3.5
Die nach den Ziffern 3.1 bis 3.4 dieser Beschlussfassung geschuldeten Beträge werden nach ordnungsgemäßer Rechnungsstellung durch den gemeinsamen Vertreter fällig. Der Vergütungsanspruch des gewählten gemeinsamen Vertreters stellt im Insolvenzverfahren über das Vermögen der SeniVita Social Estate AG weder eine Masseverbindlichkeit dar, noch handelt es sich um Verfahrenskosten. Die Anleihegläubiger stimmen zu, dass der gemeinsame Vertreter aus den ihm zufließenden Erlösen aus den zugunsten der Anleihegläubiger mit Grundschulden belasteten Grundstücken bzw. den ausgezahlten Insolvenzquoten die geschuldeten Beträge nach den Ziffern 3.1 bis 3.4 vorab entnehmen darf und damit die Erfüllung der Honoraransprüche des gemeinsamen Vertreters aus diesen Erlösen erfolgt.

3.6
Der gemeinsame Vertreter hat für seine Tätigkeit als gemeinsamer Vertreter eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme in Höhe von 2 Mio. EUR abgeschlossen. Die Kosten dieser Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sind nach Vorlage einer prüffähigen Rechnung und Zahlungsbestätigung durch den gemeinsamen Vertreter von der Emittentin zu erstatten. Ziffer 3.5 gilt entsprechend."

Der Beschluss wurde in der zweiten Gläubigerversammlung mit 13.528 JA-Stimmen (das entspricht 88,05 % der abgegebenen gültigen Stimmen) gegen 1.850 NEIN-Stimmen bei 0 Enthaltungen gefasst.

TOP 4: Zustimmung der Gläubiger zu einer "Vorab-Befriedigung" der Gläubiger,
welche eine Überbrückungsfinanzierung zur Finanzierung von Verfahrenskosten
und der Kosten des gemeinsamen Vertreters zur Verfügung stellen

"Der gemeinsame Vertreter hat in seinem Bericht No. 2 an die Gläubiger vom 29.01.2021 (abrufbar unter https://www.mzs-recht.de/wpcontent/uploads/Bericht-No2.pdf) dargestellt, dass aus dem Kreise des Gläubigerbeirats finanzielle Mittel zur Finanzierung

a) der Kosten einer anwaltlichen Überprüfung und etwaigen Durchsetzung von
Schadensersatzansprüchen im Hinblick auf die in seinem Bericht No. 2 unter
Ziff. 1) dargestellten Umstände,
b) der Kosten des gemeinsamen Vertreters,
c) einer offenen Forderung der Fa. Onesta Holding für die durchgeführte Unternehmensprüfung
d) sowie der Kosten für die Einberufung einer Gläubigerversammlung incl. der
anfallenden Rechtsberatungskosten
bereitgestellt wurden. Grundlage ist ein Vertrag über eine "Überbrückungsfinanzierung" vom 13.01.2021 (abrufbar unter https://www.mzs-recht.de/wpcontent/uploads/Bridgeloan.pdf) beifügen. Auf Grundlage dieses Vertrages stellten die Beiratsmitglieder bzw. von Beiratsmitgliedern geführte Unternehmen dem gemeinsamen Vertreter eine Überbrückungsfinanzierung von bis zu 50.000 € und eine Fazilität von 150.000 € zu den dort unter "1 Überbrückungsfinanzierungsrahmen" genannten Zwecken zu Verfügung.

In Ziff. 5 des Überbrückungsfinanzierungsvertrages ist eine Vorabbefriedigung der Darlehensgeber hinsichtlich der Rückzahlung und der Zinszahlungen für die Überbrückungsfinanzierung vor allen anderen Gläubigern aus dem Verkaufserlös der Sicherheiten oder einer Insolvenzquote für die Gläubiger der Anleihe geregelt. Die Regelung der "Vorab"-Befriedigung wurde ausdrücklich unter den Vorbehalt einer Zustimmung durch die Gläubiger in einer Gläubigerversammlung gestellt. Die Regelung lautet wörtlich:

"Die Rückzahlung und die Zinszahlungen für die Überbrückungsfinanzierung sind vorrangig vor allen anderen Gläubigern und ausschließlich aus dem Verkaufserlös der Sicherheiten oder einer Insolvenzquote für die Gläubiger der Anleihe mindestens aber ranggleich mit der Zahlung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, und sofern diese wegen Massearmut nicht anfällt, mit der Vergütung des Insolvenzverwalters fällig ("super senior"). Diese "Vorab"-Befriedigung der Kreditgeber steht unter dem Vorbehalt, dass die Gläubiger dieser Regelung in einer einzuberufenden Gläubigerversammlung rechtswirksam
zustimmen."

Die Anleihegläubiger stimmen dieser Regelung zur "Vorab"-Befriedigung der Kreditgeber hiermit ausdrücklich zu. Ferner stimmen sie zu, dass der gemeinsame Vertreter die Fazilität bis auf bis zu 500.000 Euro erhöhen kann."

Der Beschluss wurde in der zweiten Gläubigerversammlung mit 13.454 JA-Stimmen (das entspricht 86,92 % der abgegebenen gültigen Stimmen) gegen 1.963 NEIN-Stimmen bei 61 Enthaltungen gefasst.

TOP 5: Beschlussfassung über die Ermächtigungen des gewählten gemeinsamen
Vertreters zur Änderung der Anleihebedingungen

"Die Anleihegläubiger erteilen hiermit dem gewählten gemeinsamen Vertreter, Herrn Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen, die Ermächtigung und die Vollmacht, folgenden Änderungen der Anleihebedingungen im Namen der Anleihegläubiger zuzustimmen:

a)
der Veränderung der Fälligkeit, der Verringerung oder dem Ausschluss der Zinsen;

b)
der Veränderung der Fälligkeit der Hauptforderung;

c)
der Verringerung der Hauptforderung;

d)
dem Nachrang der Forderungen aus den Schuldverschreibungen im Insolvenzverfahren des Schuldners;

e)
der Umwandlung oder dem Umtausch der Schuldverschreibungen in Gesellschaftsanteile, andere Wertpapiere oder andere Leistungsversprechen;

f)
dem Austausch und der Freigabe von Sicherheiten sowie der Aussetzung ihrer Verwertung;

g)
der Änderung der Währung der Schuldverschreibungen;

h)
dem Verzicht auf das Kündigungsrecht der Gläubiger oder dessen Beschränkung;

i)
der Schuldnerersetzung;

j)
der Änderung oder Aufhebung von Nebenbestimmungen der Schuldverschreibungen."

Der Beschluss wurde in der zweiten Gläubigerversammlung mit 14.813 JA-Stimmen (das entspricht 96,20 % der abgegebenen gültigen Stimmen) gegen 585 NEIN-Stimmen bei 0 Enthaltungen gefasst.

Nürnberg im August 2021

Dr. Hubert Ampferl, Insolvenzverwalter

Amtsgericht Bayreuth -Insolvenzgericht-, den 18.08.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung IN 19/21 · SeniVita Social Estate AG · Insolvenzgericht Bayreuth
Insolvenzgericht
Bayreuth
Aktenzeichen
IN 19/21
Wirksam am
09.07.2021
Registerbezug
Bayreuth, HRB 6137
IN 19/21
SeniVita Social Estate AG

EINLADUNG ZUR ZWEITEN GLÄUBIGERVERSAMMLUNG

betreffend die
WANDELANLEIHE 2015/2025
der
SeniVita Social Estate AG Bayreuth ("Emittentin") Fällig am 12. Mai 2025 ISIN DE000A13SHL2 - WKN A13SHL im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 50 Mio., derzeit valutierend mit insgesamt EUR 44.601.000,00, eingeteilt in 44.601 Inhaber-Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils EUR 1.000 Die Inhaber der zu der vorgenannten Inhaber-Schuldverschreibungen 2015/2025 ("Anleihe") gehörigen Teilschuldverschreibungen werden hiermit eingeladen zu einer zweiten Gläubigerversammlung am Donnerstag, der 05.08.2021, um 14:00 Uhr, Restaurant Zur Sudpfanne, Oberkonnersreuther Str. 6, 95448 Bayreuth, König Ludwig Saal Der Einlass findet ab 13:00 Uhr statt.
Infolge der im Bundesanzeiger am 28.06.2021 bekanntgemachten Feststellung der Beschlussunfähigkeit der Abstimmung ohne Versammlung innerhalb des Zeitraums beginnend am 20. Mai 2021 und endend am 22. Mai 2021 (siehe die im Bundesanzeiger am 18. April 2021 veröffentlichte Einladung) kann gemäß § 18 Abs. 4 Satz 2 SchVG eine Gläubigerversammlung einberufen werden, die als zweite Versammlung im Sinne des § 15 Abs. 3 Satz 3 SchVG gilt. Vor diesem Hintergrund wird hiermit zum Zwecke der erneuten Beschlussfassung der Anleihegläubiger über die Beschlussgegenstände der Abstimmung ohne Versammlung diese zweite Gläubigerversammlung einberufen. Der nachfolgende Abschnitt "Vorbemerkung"(Abschnitt A), die Tagesordnung für die zweite Gläubigerversammlung und die Beschlussvorschläge (Abschnitt B) entsprechen der am 18. April 2021 im Bundesanzeiger öffentlich bekannt gemachten Aufforderung zur Stimmabgabe im Rahmen der Abstimmung ohne Versammlung.
Auch Anleihegläubiger, die bereits an der Abstimmung ohne Versammlung vom 20. Mai 2021 bis zum 22. Mai 2021 teilgenommen haben, müssen sich - um ihre Stimmrechte aus den Schuldverschreibungen in der Gläubigerversammlung ausüben zu können - nach Maßgabe der unter Abschnitt C dieser Einladung erläuterten Formalien und Teilnahmevoraussetzungen der Gläubigerversammlung anmelden und einen (neuen) besonderen Nachweis mit einem (neuen) Sperrvermerk einreichen sowie danach an der Gläubigerversammlung teilnehmen oder sich in dieser vertreten lassen und nochmals abstimmen. Formulare und Anleitungen hierzu sind unter auf der Internetseite der SeniVita Social Estate AG in der Rubrik "Wandelanleihe" (https://www.senivita-social-estate.de/wandelanleihe.html) erhältlich.
A. VORBEMERKUNG

Die Emittentin hat am 29.01.2021 Insolvenz angemeldet. Mit Beschluss vom 01.04.2021 hat das AG Bayreuth das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl bestellt.
Aufgrund des Insolvenzverfahrens sind von den Anleihegläubigern nun einige Entscheidungen zu treffen, zu denen der gemeinsame Vertreter in seinem Bericht No. 3 (https://www.mzs-recht.de/wp-content/uploads/Bericht-No3.pdf) ausführliche Hinweise erteilt hat. Auf die dortigen Hinweise wird zum Zwecke der Erläuterung der nachfolgenden Beschlussvorschläge vollinhaltlich verwiesen.

B. TAGESORDNUNG UND BESCHLUSSVORSCHLÄGE Der gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen schlägt in Absprache mit dem Insolvenzverwalter Dr. Hubert Ampferl folgende Beschlüsse zur Abstimmung vor:
TOP 1: Beschlussfassung über Ermächtigungen des gewählten gemeinsamen Vertreters zur Freigabe und Verwertung von Sicherheiten Die Anleihegläubiger erteilen hiermit dem gewählten gemeinsamen Vertreter, Herrn Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen, die Ermächtigung und die Vollmacht, nach Konsultierung des Gläubigerbeirats alle Maßnahmen zu ergreifen und Erklärungen abzugeben, die erforderlich sind, um die Sicherheiten unter Wahrung der Interessen der Anleihegläubiger zu verwerten.
Dazu gehört:
a) die Anweisung an den faktischen Treuhänder, die Zwangsverwertung
(Zwangsversteigerung) der Sicherheiten einzuleiten und/oder die Masse auf eine andere Art zu verwerten;
b) die Weisung an den Insolvenzverwalter, die Masse auf eine andere Art zu verwerten;
c) die Ermächtigung, mit dem Insolvenzverwalter eine Verwertungsvereinbarung zu treffen.

TOP 2: Beschlussfassung des gewählten gemeinsamen Vertreters zur Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der Prüfung und etwaigen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen Es liegen dem gemeinsamen Vertreter Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Freigabe und Verwertung von Sicherheiten sowie für eine fehlerhafte Bilanzierung vor.
Diesbezüglich sei auf seine ausführliche Darstellung in seinen Berichten No. 2 (abrufbar unter https://www.mzs-recht.de/wp-content/uploads/Bericht-No2.pdf) und No. 3 (abrufbar unter https://www.mzs-recht.de/wp-content/uploads/Bericht No3.pdf) an die Anleihegläubiger hingewiesen. Aus den dort näher dargestellten Gründen empfiehlt der gemeinsame Vertreter eine umfängliche juristische Aufarbeitung und Prüfung des Sachverhalts im Hinblick auf mögliche Schadensersatzansprüche gegen alle Beteiligten, die ohne seine Zustimmung Sicherheiten freigegeben haben und die für die ggf. fehlerhafte Bilanz verantwortlich sind.
Der Insolvenzverwalter weist darauf hin, dass es sich bei den zu prüfenden und ggf. durchzusetzenden Ansprüchen um sogenannte Individualansprüche handelt. Vom Insolvenzverwalter werden Ansprüche ermittelt, die allen Gläubigern (also Lieferanten, Mitarbeitern und Anleihegläubigern) gemeinsam zustehen. Ansprüche aus ggf. zu Unrecht erfolgten Sicherheitenfreigaben oder im Zusammenhang mit der Prolongation der Anleihe stehen aber nur den Anleihegläubigern zu und müssen daher von diesen - bestenfalls gemeinsam durch den gemeinsamen Vertreter - geltend gemacht werden.
Die Anleihegläubiger erteilen hiermit dem gewählten gemeinsamen Vertreter die Ermächtigung und die Vollmacht, einen Rechtsanwalt mit der Prüfung von Schadensersatzansprüchen zu beauftragen. Erfasst werden nur solche Ansprüche, die einer gemeinschaftlichen Verfolgung unter Ausschluss der Einzelverfolgung zugänglich sind. Die Auswahl eines geeigneten Rechtsanwalts hat der gemeinsame Vertreter nach eigenem Ermessen zu treffen, wobei der zu beauftragende Rechtsanwalt folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen muss: Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht oder Bank- und Kapitalmarktrecht oder Insolvenzrecht; mindestens 15 Jahre anwaltliche Berufserfahrung; einschlägige Praxiserfahrung in Rechtsfragen der Bilanzierung; berufsübliche Abrechnung; hinreichender Versicherungsschutz durch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Der Gläubigerbeirat ist vor Beauftragung zu konsultieren.

Die Anleihegläubiger erteilen hiermit dem gewählten gemeinsamen Vertreter überdies die Ermächtigung und die Vollmacht, den mit der Prüfung beauftragten Rechtsanwalt mit der außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen einen oder mehrere Beteiligte(n) im Namen und für Rechnung der Anleihegläubiger zu mandatieren, sofern der Rechtsanwalt überwiegende Erfolgsaussichten der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erkennt. Auch insoweit werden nur solche Ansprüche erfasst, die einer gemeinschaftlichen Verfolgung unter Ausschluss der Einzelverfolgung zugänglich sind. Das Klagerecht der Gläubiger ist insoweit ausgeschlossen. Der Gläubigerbeirat ist vor der Mandatierung zu konsultieren. Außerdem erteilen die Gläubiger dem gemeinsamen Vertreter die Ermächtigung und die Vollmacht, einen Fachanwalt für Strafrecht zu mandatieren, der sich um den Vorantrieb der strafrechtlichen Ermittlungen kümmert.

TOP 3: Beschlussfassung über die Vergütung des gemeinsamen Vertreters und Erstattung seiner Haftpflichtversicherungsprämie

In dem Beschluss über die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters aus April 2020 wurde unter TOP 1 beschlossen, dass der gemeinsame Vertreter eine angemessene Vergütung erhält. Um allen Beteiligten, insbesondere auch dem Insolvenzverwalter, Planungssicherheit zu gewähren, beschließen die Anleihegläubiger folgende Regelungen zur Vergütung der Tätigkeit des gemeinsamen Vertreters und zur Erstattung seiner Haftpflichtprämie:
3.1
Für seine Tätigkeit ab dem 01. Februar 2021 erhält der gemeinsame Vertreter b.a.W.
ein monatliches Pauschalhonorar von € 6.000,-.
3.2
Für die Anmeldung der Ansprüche der Anleihegläubiger der Anleihe SeniVita Social Estate AG zur Insolvenztabelle berechnet der gemeinsame Vertreter eine 0,5 Verfahrensgebühr gemäß § 2 Abs. 2, § 13 RVG, Nr. 3314 VV-RVG aus dem Gesamtbetrag der Forderungen der Anleihegläubiger von 44.601.000,00 €, somit
50.444,50 €.
3.3 Neben den Honoraren nach den Ziffern 3.1 und 3.2 dieser Vereinbarung hat der gemeinsame Vertreter Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen und Auslagen, insbesondere Reisekosten.
3.4
Die Beträge nach den Ziffern 3.1 und 3.2 verstehen sich als Nettobeträge, so dass die Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe, zur Zeit 19%, hinzuzusetzen ist.
3.5
Die nach den Ziffern 3.1 bis 3.4 dieser Beschlussfassung geschuldeten Beträge werden nach ordnungsgemäßer Rechnungsstellung durch den gemeinsamen Vertreter fällig. Der Vergütungsanspruch des gewählten gemeinsamen Vertreters stellt im Insolvenzverfahren über das Vermögen der SeniVita Social Estate AG weder eine Masseverbindlichkeit dar, noch handelt es sich um Verfahrenskosten. Die Anleihegläubiger stimmen zu, dass der gemeinsame Vertreter aus den ihm zufließenden Erlösen aus den zugunsten der Anleihegläubiger mit Grundschulden belasteten Grundstücken bzw. den ausgezahlten Insolvenzquoten die geschuldeten Beträge nach den Ziffern 3.1 bis 3.4 vorab entnehmen darf und damit die Erfüllung der Honoraransprüche des gemeinsamen Vertreters aus diesen Erlösen erfolgt.
3.6
Der gemeinsame Vertreter hat für seine Tätigkeit als gemeinsamer Vertreter eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme in Höhe von 2 Mio. EUR abgeschlossen. Die Kosten dieser Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sind nach Vorlage einer prüffähigen Rechnung und Zahlungsbestätigung durch den gemeinsamen Vertreter von der Emittentin zu erstatten. Ziffer 3.5 gilt entsprechend.

TOP 4: Zustimmung der Gläubiger zu einer "Vorab-Befriedigung" der Gläubiger, welche eine Überbrückungsfinanzierung zur Finanzierung von Verfahrenskosten und der Kosten des gemeinsamen Vertreters zur Verfügung stellen Der gemeinsame Vertreter hat in seinem Bericht No. 2 an die Gläubiger vom
29.01.2021 (abrufbar unter https://www.mzs-recht.de/wp content/uploads/Bericht-No2.pdf) dargestellt, dass aus dem Kreise des Gläubigerbeirats finanzielle Mittel zur Finanzierung
a) der Kosten einer anwaltlichen Überprüfung und etwaigen Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen im Hinblick auf die in seinem Bericht No. 2 unter Ziff. 1) dargestellten Umstände,
b) der Kosten des gemeinsamen Vertreters,
c) einer offenen Forderung der Fa. Onesta Holding für die durchgeführte Unternehmensprüfung
d) sowie der Kosten für die Einberufung einer Gläubigerversammlung incl. der anfallenden Rechtsberatungskosten bereitgestellt wurden. Grundlage ist ein Vertrag über eine "Überbrückungsfinanzierung" vom 13.01.2021 (abrufbar unter https://www.mzs recht.de/wp-content/uploads/Bridgeloan.pdf) beifügen. Auf Grundlage dieses Vertrages stellten die Beiratsmitglieder bzw. von Beiratsmitgliedern geführte Unternehmen dem gemeinsamen Vertreter eine Überbrückungsfinanzierung von bis zu 50.000 € und eine Fazilität von 150.000 € zu den dort unter "1 Überbrückungsfinanzierungsrahmen" genannten Zwecken zu Verfügung.
In Ziff. 5 des Überbrückungsfinanzierungsvertrages ist eine Vorabbefriedigung der Darlehensgeber hinsichtlich der Rückzahlung und der Zinszahlungen für die Überbrückungsfinanzierung vor allen anderen Gläubigern aus dem Verkaufserlös der Sicherheiten oder einer Insolvenzquote für die Gläubiger der Anleihe geregelt. Die Regelung der "Vorab"-Befriedigung wurde ausdrücklich unter den Vorbehalt einer Zustimmung durch die Gläubiger in einer Gläubigerversammlung gestellt. Die Regelung lautet wörtlich: "Die Rückzahlung und die Zinszahlungen für die Überbrückungsfinanzierung sind vorrangig vor allen anderen Gläubigern und ausschließlich aus dem Verkaufserlös der Sicherheiten oder einer Insolvenzquote für die Gläubiger der Anleihe mindestens aber ranggleich mit der Zahlung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, und sofern diese wegen Massearmut nicht anfällt, mit der Vergütung des Insolvenzverwalters fällig ("super senior"). Diese "Vorab"-Befriedigung der Kreditgeber steht unter dem Vorbehalt, dass die Gläubiger dieser Regelung in einer einzuberufenden Gläubigerversammlung rechtswirksam zustimmen." Die Anleihegläubiger stimmen dieser Regelung zur "Vorab"-Befriedigung der Kreditgeber hiermit ausdrücklich zu. Ferner stimmen sie zu, dass der gemeinsame Vertreter die Fazilität bis auf bis zu 500.000 Euro erhöhen kann.

TOP 5: Beschlussfassung über die Ermächtigungen des gewählten gemeinsamen Vertreters zur Änderung der Anleihebedingungen Gemäß § 18.1 der Anleihebedingungen kann die SeniVita Social Estate AG als Emittentin die Anleihebedingungen ändern, sofern die Anleihegläubiger nach § 5 ff.
des Schuldverschreibungsgesetzes mehrheitlich zustimmen. Die Anleihegläubiger beschließen mit einer Mehrheit von mindestens 75 % (Qualifizierte Mehrheit) der an der Abstimmung teilnehmenden Stimmrechte wesentliche Änderungen der Anleihebedingungen, insbesondere die Zustimmung zu in § 5 Abs. 3 des Schuldverschreibungsgesetzes aufgeführten Gegenständen.
Die Anleihegläubiger erteilen hiermit dem gewählten gemeinsamen Vertreter, Herrn Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen, die Ermächtigung und die Vollmacht, folgenden Änderungen der Anleihebedingungen im Namen der Anleihegläubiger zuzustimmen:
a)
der Veränderung der Fälligkeit, der Verringerung oder dem Ausschluss der Zinsen;
b)
der Veränderung der Fälligkeit der Hauptforderung;
c)
der Verringerung der Hauptforderung;
d)
dem Nachrang der Forderungen aus den Schuldverschreibungen im Insolvenzverfahren des Schuldners;
e)
der Umwandlung oder dem Umtausch der Schuldverschreibungen in Gesellschaftsanteile, andere Wertpapiere oder andere Leistungsversprechen;
f)
dem Austausch und der Freigabe von Sicherheiten sowie der Aussetzung ihrer Verwertung;
g)
der Änderung der Währung der Schuldverschreibungen;
h)
dem Verzicht auf das Kündigungsrecht der Gläubiger oder dessen Beschränkung;
i)
der Schuldnerersetzung; j)
der Änderung oder Aufhebung von Nebenbestimmungen der Schuldverschreibungen.

C. FORMALIEN UND TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN DER GLÄUBIGERVERSAMMLUNG 1. Rechtsgrundlage für die Einladung zur Gläubigerversammlung, Beschlussfähigkeit und Mehrheitserfordernis
1.1
Gemäß § 1 des Gesetzes über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen
("SchVG") findet das SchVG in seiner jeweils gültigen Fassung auf die Teilschuldverschreibungen und die Anleihebedingungen Anwendung.
Infolgedessen können die Anleihegläubiger Änderungen der Anleihebedingungen durch Beschluss zustimmen.
1.2
Ein mit der erforderlichen Mehrheit gefasster Beschluss der Anleihegläubiger ist für alle Anleihegläubiger gleichermaßen verbindlich.
1.3
Nach den gesetzlichen Regelungen kann ein Beschluss mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst werden. Bei bestimmten Beschlussgegenständen ist ein Quorum von 25% erforderlich und eine Mehrheit von 75%. Der Insolvenzverwalter geht in Übereinstimmung mit dem Abstimmungsleiter bis auf weiteres davon aus, dass lediglich die Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 1 und 5 der qualifizierten Mehrheit von 75 % der an der Abstimmung teilnehmenden Stimmrechte bedürfen.
2. Teilnahmevoraussetzungen
2.1
Zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung ist jeder Inhaber von zu den Inhaber-Schuldverschreibungen 2015/2025 gehörigen Teilschuldverschreibungen ("Anleihegläubiger") berechtigt. An der Abstimmung kann jeder teilnahmeberechtigte Anleihegläubiger nach Maßgabe des von ihm gehaltenen Nennbetrags der ausstehenden Teilschuldverschreibungen der Anleihe teilnehmen. Im Übrigen gilt § 6 SchVG. 2.2 Für die Teilnahme an der Gläubigerversammlung und die Ausübung der Stimmrechte ist eine Anmeldung der Anleihegläubiger vor der Gläubigerversammlung erforderlich. Ein Formular für die Anmeldung zur Gläubigerversammlung kann auf der Internetseite der Senivita Social Estate AG in der Rubrik "Wandelanleihe" abgerufen werden. Die Anmeldung muss unter folgender Adresse spätestens am dritten Kalendertag vor dem Tag der Gläubigerversammlung zugehen, wobei der Tag des Eingangs der Anmeldung mitzurechnen ist, somit bis zum 02. August 2021:
Gustav Meyer zu Schwabedissen
c/o mzs Rechtsanwälte
Goethestraße 8
D-40237 Düsseldorf
Per Fax:
+49 211 6900224
Per Mail (unverschlüsselt):
senivita@mzs-recht.de
(bitte nur 1x senden).

2.3
Zusammen mit der Anmeldung müssen Anleihegläubiger den Nachweis ihrer Berechtigung zur Teilnahme an der Versammlung und der Abstimmung durch eine in Textform (§ 126b BGB) erstellte besondere Bescheinigung der Depotbank ("besonderer Nachweis") und die Vorlage eines Sperrvermerks der Depotbank ("Sperrvermerk") erbringen, aus dem hervorgeht, dass die betreffenden Schuldverschreibungen für den Zeitraum vom Tag der Absendung der Anmeldung (einschließlich) bis zum Ende des Abstimmungszeitraums (einschließlich) nicht übertragen werden können.
Ein Musterformular für den besonderen Nachweis mit Sperrvermerk kann auf der Internetseite der Senivita Social Estate AG in der Rubrik "Wandelanleihe" abgerufen werden.
3. Vertretung durch Bevollmächtigte oder gesetzliche Vertreter
3.1
Jeder Anleihegläubiger kann sich bei der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten seiner Wahl vertreten lassen (§ 14 SchVG).
3.2
Die Vollmacht und etwaige Weisungen des Vollmachtgebers an den Vertreter bedürfen der Textform im Sinne von § 126b BGB. Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, kann auf der Internetseite der SeniVita Social Estate AG in der Rubrik "Wandelanleihe" abgerufen werden.
3.3
Die Vollmachtserteilung ist nachzuweisen. Auch bei der Stimmabgabe durch Bevollmächtigte gelten für den Gläubiger die Voraussetzungen für die Anmeldung und den Nachweis der Teilnahmeberechtigung.
3.4
Anleihegläubiger, die keinen selbst ausgewählten Dritten bevollmächtigen wollen, können den von dem Insolvenzverwalter benannten Stimmrechtsvertreter, Herrn Rechtsanwalt Simon Paulus (SLD Schmid Lindheim Dirmeier PartGmbB), Ladehofstraße 28, 93049 Regensburg (der "Stimmrechtsvertreter"), jeweils einzeln, eine Vollmacht, die Weisungen zur Abstimmung enthalten soll, erteilen.
Sofern in dieser Vollmacht zu einem Beschlussvorschlag keine ausdrückliche Weisung erteilt wird, wird dies als Weisung an den Stimmrechtsvertreter gewertet, zu diesem Beschlussvorschlag mit "JA" zu stimmen. Die Vollmacht des jeweiligen Vollmachtgebers sowie die konkreten Weisungen zur Ausübung des Stimmrechts an den Stimmrechtsvertreter bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Ein Vollmachtsformular für den Stimmrechtsvertreter ist auf der Internetseite der Senivita Social Estate AG in der Rubrik "Wandelanleihe" abrufbar. Die Verwendung dieses Formulars ist nicht zwingend.
Die Stimmrechtsvollmacht ist zu senden an:
Gustav Meyer zu Schwabedissen
c/o mzs Rechtsanwälte
Goethestraße 8
D-40237 Düsseldorf
Per Fax:
+49 211 6900224
Per Mail (unverschlüsselt):
senivita@mzs-recht.de
(bitte nur 1x senden). 3.5
Gemäß § 7 Abs. 2 BayIfSMV ist die Veranstaltung nach derzeitigem Stand auf 50 ungeimpfte Teilnehmer zuzüglich geimpfter oder genesener Teilnehmer begrenzt. Ein Impfnachweis und/oder ein Nachweis für die Genesung sind bei der Einlasskontrolle vorzuzeigen. Der gemeinsame Vertreter/Abstimmungsleiter und der Insolvenzverwalter regen vor dem Hintergrund der Corona-Krise an, von einer persönlichen Anreise abzusehen und stattdessen den von dem Insolvenzverwalter benannten Stimmrechtsvertreter oder eine sonstige ohnehin vor Ort anwesende Person zu bevollmächtigen, für Sie als Anleihegläubiger abzustimmen. Der Abstimmungsleiter behält sich vor, die Versammlung nicht durchzuführen, sofern die zulässige Höchstzahl der Anwesenden überschritten wird und keine einvernehmliche Regelung am Versammlungstag dazu getroffen werden kann.

4. Gegenanträge
4.1
Jeder Anleihegläubiger ist berechtigt, zu dem Beschlussgegenstand, über den nach dieser Einladung zur Gläubigerversammlung Beschluss gefasst wird, innerhalb der gesetzlichen Frist Gegenanträge zu unterbreiten.
4.2
Die Ankündigung von Gegenanträgen ist an die Adresse Gustav Meyer zu Schwabedissen c/o mzs Rechtsanwälte Goethestraße 8
D-40237 Düsseldorf
Per Fax:
+49 211 6900224
Per Mail (unverschlüsselt):
senivita@mzs-recht.de
(bitte nur 1x senden).
zu senden. Hierbei ist jeweils ein Nachweis der Gläubigereigenschaft beizufügen.

5. Weitere Informationen und Unterlagen Die Anleihegläubiger erhalten weitere Informationen zu dem Fortgang des Verfahrens auf der Internetseite der Senivita Social Estate AG in der Rubrik "Wandelanleihe".
Vom der Tag der Einberufung der Gläubigerversammlung bis zu deren Ende stehen den Anleihegläubigern folgende Unterlagen auf der Internetseite der Senivita Social Estate AG in der Rubrik "Wandelanleihe" zu Verfügung:
- die Aufforderung zur Stimmabgabe ohne Versammlung zwischen dem 20. Mai 2021 und 22. Mai 2021
- diese Einladung zur Gläubigerversammlung nebst etwaiger angekündigter Gegenanträge
- ein Formular für die Anmeldung zur Gläubigerversammlung
- ein Musterformular für den "Besonderen Nachweis mit Sperrvermerk"
- ein Vollmachts- und Weisungsformular zur Erteilung von Vollmachten an den Stimmrechtsvertreter
- ein Vollmachtsformular zur Erteilung von Vollmachten an selbst ausgewählte Dritte
- die Anleihebedingungen der Inhaber-Schuldverschreibung 2015/2025, Auf Verlangen eines Anleihegläubigers werden ihm Kopien der vorgenannten Unterlagen unverzüglich und kostenlos übersandt. Das Verlangen ist per Post, Fax oder E-Mail zu richten
an:
Gustav Meyer zu Schwabedissen
c/o mzs Rechtsanwälte
Goethestraße 8
D-40237 Düsseldorf
Per Fax:
+49 211 6900224
Per Mail (unverschlüsselt):
senivita@mzs-recht.de
(bitte nur 1x senden). Düsseldorf, im Juli 2021 Gustav Meyer zu Schwabedissen als gewählter gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger und Abstimmungsleiter

Amtsgericht Bayreuth -Insolvenzgericht-, den 09.07.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 19/21 · SeniVita Social Estate AG · Insolvenzgericht Bayreuth
Insolvenzgericht
Bayreuth
Aktenzeichen
IN 19/21
Wirksam am
08.07.2021
Registerbezug
Bayreuth, HRB 6137
IN 19/21
SeniVita Social Estate AG

BEKANNTMACHUNG

der Entscheidung über die Abhilfe eines Widerspruchs gegen das Ergebnis der
Abstimmung ohne Versammlung
innerhalb des Zeitraums vom 20. Mai 2021 bis 22. Mai 2021
betreffend die
WANDELANLEIHE 2015/2025
der
SeniVita Social Estate AG Bayreuth
fällig am 12. Mai 2025

ISIN DE000A13SHL2 WKN A13SHL

im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 50 Mio., derzeit valutierend mit insgesamt
EUR 44.601.000,00, eingeteilt in 44.601 Inhaber-Teilschuldverschreibungen im
Nennbetrag von jeweils EUR 1.000.

Der gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger der SeniVita Social Estate AG, Herr
Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen, gibt in seiner Eigenschaft als
Abstimmungsleiter der Abstimmung ohne Versammlung innerhalb des Zeitraums
vom 20. Mai 2021 bis 22. Mai 2021 hiermit bekannt,

dass er dem von dem Anleihegläubiger Herrn Frank Günther erhobenen
Widerspruch vom 07. Juni 2021 gegen die Beschlüsse der Abstimmung ohne
Versammlung der Gläubiger der Anleihe der SeniVita Social Estate AG
insoweit abhilft, dass die Beschlussunfähigkeit der Abstimmung ohne
Versammlung festgestellt wird. Wirksame Beschlüsse wurden daher nicht
gefasst.

Düsseldorf, den 23.06.2021

Gustav Meyer zu Schwabedissen, Düsseldorf
als gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger

Amtsgericht Bayreuth, Insolvenzgericht, den 08.07.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 6137 HRB 6137: SeniVita Social Estate AG, Bayreuth, Wahnfriedstr. 3, 95444 Bayreuth. Abweichend von § 155 InsO erfolgt durch den Insolvenzverwalter die Festsetzung eines Rumpfgeschäftsjahres, beginnend mit der Er…
HRB 6137: SeniVita Social Estate AG, Bayreuth, Wahnfriedstr. 3, 95444 Bayreuth. Abweichend von § 155 InsO erfolgt durch den Insolvenzverwalter die Festsetzung eines Rumpfgeschäftsjahres, beginnend mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01.04.2021 und endend am 31.12.2021 sowie die Festsetzung der nachfolgenden Geschäftsjahre ab dem 01.01.2022 auf das satzungsmäßige Geschäftsjahr, beginnend jeweils am 01. Januar eines Jahres und endend jeweils am 31. Dezember eines Jahres.
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung IN 19/21 · SeniVita Social Estate AG · Insolvenzgericht Bayreuth
Insolvenzgericht
Bayreuth
Aktenzeichen
IN 19/21
Wirksam am
31.05.2021
Registerbezug
Bayreuth, HRB 6137
IN 19/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

SeniVita Social Estate AG, vertreten durch den Vorstand Vetterl Manfred,
geboren am XX.XX.XXXX, Wahnfriedstraße 3, 95444 Bayreuth
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Register-Nr.: HRB 6137
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Graf Ulrich, TGI Insolvenzverwaltungen, Rathenaustraße 7,
95444 Bayreuth, Gz.: 000082-21-000088-217ko.000065-21

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung:

BEKANNTMACHUNG DER BESCHLÜSSE

betreffend die

WANDELANLEIHE 2015/2020

der
SeniVita Social Estate AG Bayreuth
fällig am 12. Mai 2020

ISIN DE000A13SHL2 - WKN A13SHL

im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 50 Mio., derzeit valutierend mit insgesamt
EUR 44.601.000,00, eingeteilt in 44.601 Inhaber-Teilschuldverschreibungen im
Nennbetrag von jeweils EUR 1.000

Der Insolvenzverwalter der SeniVita Social Estate AG, Herr Dr. Hubert Ampferl,
gibt hiermit bekannt, dass die Gläubiger der vorgenannten "Wandelanleihe 2015/
2020"

- in der durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 21. April 2021
einberufenen Abstimmung ohne Versammlung innerhalb des Zeitraums vom 20. Mai
2021 bis 22. Mai 2021 bei einer stimmberechtigten Teilnahme von 25.422
Teilschuldverschreibungen im Nennwert von jeweils EUR 1.000,00, was rund 57 %
des Gesamtnennwerts der stimmberechtigten ausstehenden Schuldverschreibungen
entspricht und damit das Quorum von mindestens 50 % der stimmberechtigten
ausstehenden Schuldverschreibungen gemäß § 15 Abs. 3 SchVG erfüllt,

mit der gemäß § 5 Abs. 4 SchVG erforderlichen Mehrheit von mehr als 50 % der an
der Abstimmung teilnehmenden Stimmrechte sowie der erforderlichen
qualifizierten Mehrheit von mindestens 75 % der an der Abstimmung teilnehmenden
Stimmrechte bezüglich der Beschlüsse zu TOP 1 bis 5 übereinstimmend folgendes
beschlossen haben:

TOP 1: Beschlussfassung über Ermächtigungen des gewählten gemeinsamen
Vertreters zur Freigabe und Verwertung von Sicherheiten

"Die Anleihegläubiger erteilen hiermit dem gewählten gemeinsamen Vertreter,
Herrn Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen, die Ermächtigung und die
Vollmacht, nach Konsultierung des Gläubigerbeirats alle Maßnahmen zu ergreifen
und Erklärungen abzugeben, die erforderlich sind, um die Sicherheiten unter
Wahrung der Interessen der Anleihegläubiger zu verwerten.

Dazu gehört:
a) die Anweisung an den faktischen Treuhänder, die Zwangsverwertung
(Zwangsversteigerung) der Sicherheiten einzuleiten und/oder die Masse auf
eine andere Art zu verwerten;
b) die Weisung an den Insolvenzverwalter, die Masse auf eine andere Art zu
verwerten;
c) die Ermächtigung, mit dem Insolvenzverwalter eine Verwertungsvereinbarung
zu treffen."

Der Beschluss wurde in der Abstimmung ohne Versammlung mit 22.668 JA-Stimmen
(das entspricht 99,93 % der abgegebenen gültigen Stimmen), 5 NEIN-Stimmen und
10 Stimmenthaltungen gefasst.

TOP 2: Beschlussfassung des gewählten gemeinsamen Vertreters zur Beauftragung
eines Rechtsanwalts mit der Prüfung und etwaigen Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen

"Die Anleihegläubiger erteilen hiermit dem gewählten gemeinsamen Vertreter die
Ermächtigung und die Vollmacht, einen Rechtsanwalt mit der Prüfung von
Schadensersatzansprüchen zu beauftragen. Erfasst werden nur solche Ansprüche,
die einer gemeinschaftlichen Verfolgung unter Ausschluss der Einzelverfolgung
zugänglich sind. Die Auswahl eines geeigneten Rechtsanwalts hat der gemeinsame
Vertreter nach eigenem Ermessen zu treffen, wobei der zu beauftragende
Rechtsanwalt folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen muss: Fachanwalt für
Handels- und Gesellschaftsrecht oder Bank- und Kapitalmarktrecht oder
Insolvenzrecht; mindestens 15 Jahre anwaltliche Berufserfahrung; einschlägige
Praxiserfahrung in Rechtsfragen der Bilanzierung; berufsübliche Abrechnung;
hinreichender Versicherungsschutz durch eine
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Der Gläubigerbeirat ist vor
Beauftragung zu konsultieren.

Die Anleihegläubiger erteilen hiermit dem gewählten gemeinsamen Vertreter
überdies die Ermächtigung und die Vollmacht, den mit der Prüfung beauftragten
Rechtsanwalt mit der außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen gegen einen oder mehrere Beteiligte(n) im Namen und
für Rechnung der Anleihegläubiger zu mandatieren, sofern der Rechtsanwalt
überwiegende Erfolgsaussichten der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
erkennt. Auch insoweit werden nur solche Ansprüche erfasst, die einer
gemeinschaftlichen Verfolgung unter Ausschluss der Einzelverfolgung zugänglich
sind. Das Klagerecht der Gläubiger ist insoweit ausgeschlossen. Der
Gläubigerbeirat ist vor der Mandatierung zu konsultieren. Außerdem erteilen die
Gläubiger dem gemeinsamen Vertreter die Ermächtigung und die Vollmacht, einen
Fachanwalt für Strafrecht zu mandatieren, der sich um den Vorantrieb der
strafrechtlichen Ermittlungen kümmert."

Der Beschluss wurde in der Abstimmung ohne Versammlung mit 22.081 JA-Stimmen
(das entspricht 97,35 % der abgegebenen gültigen Stimmen), 88 NEIN-Stimmen und
514 Stimmenthaltungen gefasst.

TOP 3: Beschlussfassung über die Vergütung des gemeinsamen Vertreters und
Erstattung seiner Haftpflichtversicherungsprämie

"Die Anleihegläubiger beschließen folgende Regelungen zur Vergütung der
Tätigkeit des gemeinsamen Vertreters und zur Erstattung seiner
Haftpflichtprämie:

3.1
Für seine Tätigkeit ab dem 01. Februar 2021 erhält der gemeinsame Vertreter
b.a.W. ein monatliches Pauschalhonorar von € 6.000,-.

3.2
Für die Anmeldung der Ansprüche der Anleihegläubiger der Anleihe SeniVita
Social Estate AG zur Insolvenztabelle berechnet der gemeinsame Vertreter eine
0,5 Verfahrensgebühr gemäß § 2 Abs. 2, § 13 RVG, Nr. 3314 VV-RVG aus dem
Gesamtbetrag der Forderungen der Anleihegläubiger von 44.601.000,00 €, somit
50.444,50 €.

3.3
Neben den Honoraren nach den Ziffern 3.1 und 3.2 dieser Vereinbarung hat der
gemeinsame Vertreter Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen und Auslagen,
insbesondere Reisekosten.

3.4
Die Beträge nach den Ziffern 3.1 und 3.2 verstehen sich als Nettobeträge, so
dass die Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe, zur Zeit 19%, hinzuzusetzen
ist.

3.5
Die nach den Ziffern 3.1 bis 3.4 dieser Beschlussfassung geschuldeten Beträge
werden nach ordnungsgemäßer Rechnungsstellung durch den gemeinsamen Vertreter
fällig. Der Vergütungsanspruch des gewählten gemeinsamen Vertreters stellt im
Insolvenzverfahren über das Vermögen der SeniVita Social Estate AG weder eine
Masseverbindlichkeit dar, noch handelt es sich um Verfahrenskosten. Die
Anleihegläubiger stimmen zu, dass der gemeinsame Vertreter aus den ihm
zufließenden Erlösen aus den zugunsten der Anleihegläubiger mit Grundschulden
belasteten Grundstücken bzw. den ausgezahlten Insolvenzquoten die geschuldeten
Beträge nach den Ziffern 3.1 bis 3.4 vorab entnehmen darf und damit die
Erfüllung der Honoraransprüche des gemeinsamen Vertreters aus diesen Erlösen
erfolgt.

3.6
Der gemeinsame Vertreter hat für seine Tätigkeit als gemeinsamer Vertreter eine
Vermögensschadenshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme in Höhe
von 2 Mio. EUR abgeschlossen. Die Kosten dieser
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sind nach Vorlage einer prüffähigen
Rechnung und Zahlungsbestätigung durch den gemeinsamen Vertreter von der
Emittentin zu erstatten. Ziffer 3.5 gilt entsprechend."

Der Beschluss wurde in der Abstimmung ohne Versammlung mit 21.415 JA-Stimmen
(das entspricht 94,41 % der abgegebenen gültigen Stimmen), 1.207 NEIN-Stimmen
und 61 Stimmenthaltungen gefasst.

TOP 4: Zustimmung der Gläubiger zu einer "Vorab-Befriedigung" der Gläubiger,
welche eine Überbrückungsfinanzierung zur Finanzierung von Verfahrenskosten
und der Kosten des gemeinsamen Vertreters zur Verfügung stellen

"Der gemeinsame Vertreter hat in seinem Bericht No. 2 an die Gläubiger vom
29.01.2021 (abrufbar unter https://www.mzs-recht.de/wpcontent/uploads/
Bericht-No2.pdf) dargestellt, dass aus dem Kreise des Gläubigerbeirats
finanzielle Mittel zur Finanzierung

a) der Kosten einer anwaltlichen Überprüfung und etwaigen Durchsetzung von
Schadensersatzansprüchen im Hinblick auf die in seinem Bericht No. 2 unter
Ziff. 1) dargestellten Umstände,
b) der Kosten des gemeinsamen Vertreters,
c) einer offenen Forderung der Fa. Onesta Holding für die durchgeführte
Unternehmensprüfung
d) sowie der Kosten für die Einberufung einer Gläubigerversammlung incl. der
anfallenden Rechtsberatungskosten
bereitgestellt wurden. Grundlage ist ein Vertrag über eine
"Überbrückungsfinanzierung" vom 13.01.2021 (abrufbar unter https://
www.mzs-recht.de/wpcontent/uploads/Bridgeloan.pdf) beifügen. Auf Grundlage
dieses Vertrages stellten die Beiratsmitglieder bzw. von Beiratsmitgliedern
geführte Unternehmen dem gemeinsamen Vertreter eine Überbrückungsfinanzierung
von bis zu 50.000 € und eine Fazilität von 150.000 € zu den dort unter "1
Überbrückungsfinanzierungsrahmen" genannten Zwecken zu Verfügung.

In Ziff. 5 des Überbrückungsfinanzierungsvertrages ist eine Vorabbefriedigung
der Darlehensgeber hinsichtlich der Rückzahlung und der Zinszahlungen für die
Überbrückungsfinanzierung vor allen anderen Gläubigern aus dem Verkaufserlös
der Sicherheiten oder einer Insolvenzquote für die Gläubiger der Anleihe
geregelt. Die Regelung der "Vorab"-Befriedigung wurde ausdrücklich unter den
Vorbehalt einer Zustimmung durch die Gläubiger in einer Gläubigerversammlung
gestellt. Die Regelung lautet wörtlich:

"Die Rückzahlung und die Zinszahlungen für die Überbrückungsfinanzierung sind
vorrangig vor allen anderen Gläubigern und ausschließlich aus dem Verkaufserlös
der Sicherheiten oder einer Insolvenzquote für die Gläubiger der Anleihe
mindestens aber ranggleich mit der Zahlung der Vergütung des vorläufigen
Insolvenzverwalters, und sofern diese wegen Massearmut nicht anfällt, mit der
Vergütung des Insolvenzverwalters fällig ("super senior"). Diese
"Vorab"-Befriedigung der Kreditgeber steht unter dem Vorbehalt, dass die
Gläubiger dieser Regelung in einer einzuberufenden Gläubigerversammlung
rechtswirksam
zustimmen."

Die Anleihegläubiger stimmen dieser Regelung zur "Vorab"-Befriedigung der
Kreditgeber hiermit ausdrücklich zu. Ferner stimmen sie zu, dass der gemeinsame
Vertreter die Fazilität bis auf bis zu 500.000 Euro erhöhen kann."

Der Beschluss wurde in der Abstimmung ohne Versammlung mit 21.045 JA-Stimmen
(das entspricht 92,78 % der abgegebenen gültigen Stimmen), 1.232 NEIN-Stimmen
und 406 Stimmenthaltungen gefasst.

TOP 5: Beschlussfassung über die Ermächtigungen des gewählten gemeinsamen
Vertreters zur Änderung der Anleihebedingungen

"Die Anleihegläubiger erteilen hiermit dem gewählten gemeinsamen Vertreter,
Herrn Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen, die Ermächtigung und die
Vollmacht, folgenden Änderungen der Anleihebedingungen im Namen der
Anleihegläubiger zuzustimmen:

a)
der Veränderung der Fälligkeit, der Verringerung oder dem Ausschluss der
Zinsen;

b)
der Veränderung der Fälligkeit der Hauptforderung;

c)
der Verringerung der Hauptforderung;

d)
dem Nachrang der Forderungen aus den Schuldverschreibungen im
Insolvenzverfahren des Schuldners;

e)
der Umwandlung oder dem Umtausch der Schuldverschreibungen in
Gesellschaftsanteile, andere Wertpapiere oder andere Leistungsversprechen;

f)
dem Austausch und der Freigabe von Sicherheiten sowie der Aussetzung ihrer
Verwertung;

g)
der Änderung der Währung der Schuldverschreibungen;

h)
dem Verzicht auf das Kündigungsrecht der Gläubiger oder dessen Beschränkung;

i)
der Schuldnerersetzung;

j)
der Änderung oder Aufhebung von Nebenbestimmungen der Schuldverschreibungen."

Der Beschluss wurde in der Abstimmung ohne Versammlung mit 21.424 JA-Stimmen
(das entspricht 94,45 % der abgegebenen gültigen Stimmen), 1.176 NEIN-Stimmen
und 83 Stimmenthaltungen gefasst.

Nürnberg im Mai 2021

Dr. Hubert Ampferl, Insolvenzverwalter

Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht 31.05.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 6137 HRB 6137: SeniVita Social Estate AG, Bayreuth, Wahnfriedstr. 3, 95444 Bayreuth. von Amts wegen eingetragen: Prokura erloschen: Conrad, Uwe, Grafenwöhr, *XX.XX.XXXX; Dr. Keil, Matthias, Emtmannsberg, *XX.XX.X…
HRB 6137: SeniVita Social Estate AG, Bayreuth, Wahnfriedstr. 3, 95444 Bayreuth. von Amts wegen eingetragen: Prokura erloschen: Conrad, Uwe, Grafenwöhr, *XX.XX.XXXX; Dr. Keil, Matthias, Emtmannsberg, *XX.XX.XXXX; Dr. Schuster, Gerd, Bamberg, *XX.XX.XXXX; Winter, Wolfgang, Rossdorf, *XX.XX.XXXX. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bayreuth vom 01.04.2021 (Az. IN 19/21) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 263 AktG.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 19/21 · SeniVita Social Estate AG · Insolvenzgericht Bayreuth
Insolvenzgericht
Bayreuth
Aktenzeichen
IN 19/21
Wirksam am
01.04.2021
Registerbezug
Bayreuth, HRB 6137
IN 19/21

In dem Verfahren über den Antrag d.

SeniVita Social Estate AG, vertreten durch den Vorstand Vetterl Manfred,
geboren am XX.XX.XXXX, Wahnfriedstraße 3, 95444 Bayreuth
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Register-Nr.: HRB 6137
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Graf Ulrich, TGI Insolvenzverwaltungen, Rathenaustraße 7,
95444 Bayreuth, Gz.: 000082-21-000088-217ko.000065-21
Geschäftszweig/Beschäftigung: Projektierung Planung, Finanzierung, der Bau und
Vertrieb von Immobilien, insbesondere Sozialimmobilien einschließlich deren
Vermietung und Verpachtung; das Facility-Management und die Hausverwaltung; die
Forschung und Entwicklung in den Gebieten der Pflege und Bildung; Erbringung
von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und der
Betriebsmedizin; das Auftreten als Franchise-Geber für Pflegekonzepte
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.04.2021 um 08.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl
Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg
Telefon: +49(911)951285-0
Telefax: +49(911)951285-10
Email: advo@ra-dr-beck.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 07.05.2021 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die
Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2
(Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens,
Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans,
Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 29.06.2021, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 2.004, 2. Stock, Justizpalast, Wittelsbacherring 22, 95444
Bayreuth, Amtsgericht/Landgericht Bayreuth
Sowie ggf. zusätzlich
Sitzungssaal 1.049, 1. Stock, Justizpalast, Wittelsbacherring 22, 95444
Bayreuth
Amtsgericht/Landgericht Bayreuth

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.

Hinweise zur Durchführung der Gläubigerversammlung unter Corona-Bedingungen:

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Berichtstermin unter den
besonderen Bedingungen der Corona-Pandemie und vor dem Hintergrund der damit
verbundenen gesetzlichen Beschränkungen zum Zeitpunkt des Berichtstermins
stattfindet. Geeignete Flächen, die auch unter Corona-Bedingungen genutzt
werden können, sind derzeit nur schwer zu finden.
Auch die Fläche der Sitzungssäale 2.004 (Schwurgerichtssaal) und 1.049 des
Amts-/Landgerichts Bayreuth sind mit rund 171,94 m² und/bzw. 98,22 m² begrenzt.
Durch die Corona-Abstandsbestimmungen wird die nutzbare Fläche noch weiter
eingeschränkt, so dass aktuell nur insgesamt ca. 60 Sitzplätze zur Verfügung
stehen.

Am Berichtstermin teilnehmende Insolvenzgläubiger werden daher gebeten, sich
bis spätestens 07.05.2021 - möglichst mit der Forderungsanmeldung - gegenüber
der Kanzlei des Insolvenzverwalters (s. o. Ziffer 2) unter Angabe des
Aktenzeichens IN 19/21, der Art und Höhe der Forderung und der Anzahl der
Personen anzumelden, damit abgeschätzt werden kann, mit welchem
Teilnahmeinteresse zu rechnen ist.
Auch der Prüfungsaufwand beim Einlass und die hiermit verbundene
infektionsbegünstigende Nähe der Teilnehmer und des Personals kann dadurch
angepasst werden. Es wird aber klargestellt, dass eine solche Anmeldung nicht
Voraussetzung für den Zulass zum Berichtstermin ist. Zugangsberechtigt ist
jeder Gläubiger, der diese Eigenschaft und seine Personalien bei der
Eingangskontrolle belegen kann.

Die Gläubigerversammlung (Saal, Einlasskontrolle, Hygienekonzept etc.)
verursacht erhebliche Kosten, die die Insolvenzmasse schmälern und damit eine
mögliche Quote der Gläubiger verringern. Falls die Versammlung vertagt werden
müsste, weil die vorhandenen Plätze nicht ausreichen, gereichte dies daher
allen Gläubigern zum Schaden (doppelte Kosten) - abgesehen von den
Unannehmlichkeiten der vergeblichen Anreise. Daher wird unbedingt um Anmeldung
gebeten!
Es wird klargestellt, dass die oben genannte Anmeldung zum Berichtstermin die
Forderungsanmeldung gegenüber dem Insolvenzverwalter nach §§ 174 ff. InsO (s.
oben Ziffer 3) nicht ersetzt.
Aufgrund von Einlasskontrollen und der damit einhergehenden Verzögerung wird
darum gebeten, bereits rund eine Stunde vor dem Beginn der Veranstaltung
einzutreffen. Bei entsprechender Nachfrage kann pro Gläubiger nur eine
vertretungsberechtigte Person Eintritt erhalten. Wegen der Beschränkungen der
Corona-Gesetzgebung ist beim Einlass und während des Berichtstermins ein
geeigneter Mund-Nasen-Schutz zu tragen und die Abstandsbeschränkungen sind von
jedem Teilnehmer zu wahren. Es wird des Weiteren darauf aufmerksam gemacht,
dass die Räume wegen der Corona-Gefahr ständig gelüftet werden, so dass je nach
den herrschenden Witterungsbedingungen mit einem kühlen Raumklima zu rechnen
ist. Die Bekleidung sollte entsprechend gewählt werden. Eine
Verpflegungseinrichtung steht auch im Hinblick auf die Corona-Situation nicht
zur Verfügung. In der Versammlung nicht zugelassene Gegenstände (gefährliche
Gegenstände, Gepäck o.ä.) können ebenfalls nicht aufbewahrt werden.

5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 29.06.2021, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 2.004, 2. Stock, Justizpalast, Wittelsbacherring 22, 95444
Bayreuth, Amtsgericht/Landgericht Bayreuth
Sowie ggf. zusätzlich
Sitzungssaal 1.049, 1. Stock, Justizpalast, Wittelsbacherring 22, 95444
Bayreuth
Amtsgericht/Landgericht Bayreuth

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Gemäß § 149 Abs. 1 S. 2 InsO wird angeordnet, dass Wertpapiere und
Kostbarkeiten bei Deutsche Bank AG zu hinterlegen sind, ferner, dass
vorhandenes Geld auf einem Insolvenzkonto im Sinne des § 1807 Abs. 1 Nr. 5 BGB
anzulegen ist.
9. Ein Gläubigerausschuss wird eingesetzt. Dieser besteht aus den Mitgliedern
|Frau Eva Demirsayar
In der Hut 29, 91083 Baiersdorf

|Herr Hartmut Koschyk
Schlossweg 5, 95497 Goldkronach

|Herr Joachim Schmitt
Ebersheimer Weg 47, 55131 Mainz

|Gustav Meyer zu Schwabedissen
Goethestraße 8-10, 40237 Düsseldorf

|Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch die Agentur für Arbeit Nürnberg,
Ansprechpartner Frau Susanne Möller
Richard-Wagner-Platz 5, 90443 Nürnberg

|One Square Treuhand GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sibylle
Engel
Theatinerstraße 36, 80333 München

10. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
11. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 29.01.2021 beim Insolvenzgericht Bayreuth eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Bayreuth
Wittelsbacherring 22
95444 Bayreuth

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht - 01.04.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 19/21 · SeniVita Social Estate AG · Insolvenzgericht Bayreuth
Insolvenzgericht
Bayreuth
Aktenzeichen
IN 19/21
Wirksam am
29.01.2021
Registerbezug
Bayreuth, HRB 6137
Az.: IN 19/21

In dem Verfahren über den Antrag d.

SeniVita Social Estate AG, vertreten durch den Vorstand Vetterl Manfred,
geboren am XX.XX.XXXX, Wahnfriedstraße 3, 95444 Bayreuth
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Graf Ulrich, TGI Insolvenzverwaltungen, Rathenaustraße 7,
95444 Bayreuth, Gz.: 000082-21-000088-217ko.000065-21
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 29.01.2021 um 10.30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet,
§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Hubert
Ampferl, Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg, Telefon: +49(911)951285-0,
Telefax: +49(911)951285-10, Email: advo@ra-dr-beck.de.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, das vollstreckungsbefangene
Vermögen in Besitz zu nehmen, Kassenbestände einzuziehen, freies Vermögen zu
verwerten und Forderungen und Außenstände auf ein von ihm zu errichtendes Konto
(vgl. BGH vom 7.2.2019 IX 47/18) einzuziehen und dort zu verwahren.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Bayreuth
Wittelsbacherring 22
95444 Bayreuth

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht - 29.01.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 6137 HRB 6137: SeniVita Social Estate AG, Bayreuth, Wahnfriedstr. 3, 95444 Bayreuth. Ausgeschieden: Vorstand: Dr. Wiesent, Horst, Bayreuth, *XX.XX.XXXX.
HRB 6137: SeniVita Social Estate AG, Bayreuth, Wahnfriedstr. 3, 95444 Bayreuth. Ausgeschieden: Vorstand: Dr. Wiesent, Horst, Bayreuth, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 6137 HRB 6137: SeniVita Social Estate AG, Bayreuth, Wahnfriedstr. 3, 95444 Bayreuth. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft …
HRB 6137: SeniVita Social Estate AG, Bayreuth, Wahnfriedstr. 3, 95444 Bayreuth. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Conrad, Uwe, Grafenwöhr, *XX.XX.XXXX; Dr. Keil, Matthias, Emtmannsberg, *XX.XX.XXXX; Dr. Schuster, Gerd, Bamberg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 6137 HRB 6137: SeniVita Social Estate AG, Bayreuth, Wahnfriedstr. 3, 95444 Bayreuth. Auf Grund des am 8.4.2015 beschlossenen Bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2015) wurden 120 Bezugsaktien ausgegeben. Der Auf…
HRB 6137: SeniVita Social Estate AG, Bayreuth, Wahnfriedstr. 3, 95444 Bayreuth. Auf Grund des am 8.4.2015 beschlossenen Bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2015) wurden 120 Bezugsaktien ausgegeben. Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 20.3.2020 die Änderung des § 7 (Grundkapital und Aktien) der Satzung beschlossen. Neues Grundkapital: 2.000.160,00 EUR. Das Bedingte Kapital 2015 beträgt nach Ausgabe von Bezugsaktien im Geschäftsjahr noch 4.999.760- EUR.
Veränderungen
HRB 6137 HRB 6137: SeniVita Social Estate AG, Bayreuth, Wahnfriedstr. 3, 95444 Bayreuth. Auf Grund des am 8.4.2015 beschlossenen Bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2015) wurden 20 Bezugsaktien ausgegeben. Der Aufs…
HRB 6137: SeniVita Social Estate AG, Bayreuth, Wahnfriedstr. 3, 95444 Bayreuth. Auf Grund des am 8.4.2015 beschlossenen Bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2015) wurden 20 Bezugsaktien ausgegeben. Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 20.1.2020 die Änderung des § 7 (Grundkapital und Aktien) der Satzung beschlossen. Neues Grundkapital: 2.000.040,00 EUR. Das Bedingte Kapital 2015 beträgt nach Ausgabe von Bezugsaktien noch 4.999.880- EUR.
Veränderungen
HRB 6137 HRB 6137: SeniVita Social Estate AG, Bayreuth, Wahnfriedstr. 3, 95444 Bayreuth. Die Hauptversammlung vom 11.2.2019 hat die Schaffung eines Genehmigten Kapitals und die Änderung des § 7 (Grundkapital und Akti…
HRB 6137: SeniVita Social Estate AG, Bayreuth, Wahnfriedstr. 3, 95444 Bayreuth. Die Hauptversammlung vom 11.2.2019 hat die Schaffung eines Genehmigten Kapitals und die Änderung des § 7 (Grundkapital und Aktien) der Satzung beschlossen. Die Hauptversammlung vom 11.2.2019 hat die vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals um 8.000.080.-EUR und die Änderung des § 7 (Grundkapital und Aktien) der Satzung beschlossen. Die Kapitalherabsetzung ist durchgeführt. Auf Grund des am 8.4.2015 beschlossenen Bedingten Kapitals 2015 wurden 100 Bezugsaktien ausgegeben. Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 15.2./ 13.2./4.3.2019 die Änderung des § 7(Grundkapital und Aktien) der Satzung beschlossen. Neues Grundkapital: 2.000.020,00 EUR. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11.2.2019 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 10.2.2024 gegen Bar- und/oder Sacheinlage um insgesamt bis zu 5.000.000.-EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019). Das Bedingte Kapital 2015 beträgt nach Ausgabe von Bezugsaktien noch 4.999.900,00 EUR.
Veränderungen
HRB 6137 HRB 6137: SeniVita Social Estate AG, Bayreuth, Wahnfriedstr. 3, 95444 Bayreuth. Die Hauptversammlung vom 17.12.2018 hat die Änderung der §§ 3 (Gegenstand des Unternehmens) und 7 (Grundkapital und Aktien) der…
HRB 6137: SeniVita Social Estate AG, Bayreuth, Wahnfriedstr. 3, 95444 Bayreuth. Die Hauptversammlung vom 17.12.2018 hat die Änderung der §§ 3 (Gegenstand des Unternehmens) und 7 (Grundkapital und Aktien) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: ist die Projektierung, Planung, Finanzierung, der Bau und Vertrieb von Immobilien, insbesondere Sozialimmobiien einschließlich deren Vermietung und Verpachtung; das Fadiity Management und die Hausverwaltung; die Forschung und Entwicklung in den Gebieten der Pflege und Bildung; Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und der Betriebsmedizin; das Auftreten als Franchisegeber für Pflegekonzepte.
Veränderungen
HRB 6137 HRB 6137: SeniVita Social Estate AG, Bayreuth, Wahnfriedstr. 3, 95444 Bayreuth. Ausgeschieden: Vorstand: Dressendörfer, Peter, Heinersreuth, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Vorstand: Dr. Wiesent, Horst, Bayreuth, *XX…
HRB 6137: SeniVita Social Estate AG, Bayreuth, Wahnfriedstr. 3, 95444 Bayreuth. Ausgeschieden: Vorstand: Dressendörfer, Peter, Heinersreuth, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Vorstand: Dr. Wiesent, Horst, Bayreuth, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 6137 HRB 6137: SeniVita Social Estate AG, Bayreuth, Wahnfriedstr. 3, 95444 Bayreuth. Ausgeschieden: Vorstand: Seifen, Uwe, Mindelheim, *XX.XX.XXXX; Zeides, Roland, Schorndorf, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Seif…
HRB 6137: SeniVita Social Estate AG, Bayreuth, Wahnfriedstr. 3, 95444 Bayreuth. Ausgeschieden: Vorstand: Seifen, Uwe, Mindelheim, *XX.XX.XXXX; Zeides, Roland, Schorndorf, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Seifen, Lea, Bayreuth, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 6137 HRB 6137: SeniVita Social Estate AG, Bayreuth, Wahnfriedstr. 3, 95444 Bayreuth. Bestellt: Vorstand: Dressendörfer, Peter, Heinersreuth, *XX.XX.XXXX; Vetterl, Manfred, Pegnitz, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvert…
HRB 6137: SeniVita Social Estate AG, Bayreuth, Wahnfriedstr. 3, 95444 Bayreuth. Bestellt: Vorstand: Dressendörfer, Peter, Heinersreuth, *XX.XX.XXXX; Vetterl, Manfred, Pegnitz, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 6137 HRB 6137: SeniVita Social Estate AG, Bayreuth, Wahnfriedstr. 3, 95444 Bayreuth. Prokura erloschen: Dr. Keil, Matthias, Emtmannsberg, *XX.XX.XXXX.
HRB 6137: SeniVita Social Estate AG, Bayreuth, Wahnfriedstr. 3, 95444 Bayreuth. Prokura erloschen: Dr. Keil, Matthias, Emtmannsberg, *XX.XX.XXXX.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 6137 HRB 6137: SeniVita Social Estate AG, Bayreuth, Wahnfriedstr. 3, 95444 Bayreuth. Beim Amtsgericht Bayreuth -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
HRB 6137: SeniVita Social Estate AG, Bayreuth, Wahnfriedstr. 3, 95444 Bayreuth. Beim Amtsgericht Bayreuth -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 6137 HRB 6137: SeniVita Social Estate AG, Bayreuth, Wahnfriedstr. 3, 95444 Bayreuth. Beim Amtsgericht Bayreuth -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
HRB 6137: SeniVita Social Estate AG, Bayreuth, Wahnfriedstr. 3, 95444 Bayreuth. Beim Amtsgericht Bayreuth -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
Veränderungen
HRB 6137 HRB 6137: SeniVita Social Estate AG, Bayreuth, Parsifalstr. 31, 95445 Bayreuth. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Wahnfriedstr. 3, 95444 Bayreuth. Geändert, nun: Vorstand: Seifen, Uwe, Mindelheim, *XX.XX.XX…
HRB 6137: SeniVita Social Estate AG, Bayreuth, Parsifalstr. 31, 95445 Bayreuth. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Wahnfriedstr. 3, 95444 Bayreuth. Geändert, nun: Vorstand: Seifen, Uwe, Mindelheim, *XX.XX.XXXX; Zeides, Roland, Schorndorf, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter der elvivion viva GmbH (HRB 6612), der elvivion casa GmbH (HRB 6613), der convivion GmbH (HRB 6632) und der advivion GmbH (HRB 6631), je mit dem Sitz in Bayreuth und eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bayreuth, Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 6137 HRB 6137: SeniVita Social Estate AG, Bayreuth, Parsifalstr. 31, 95445 Bayreuth. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Bel…
HRB 6137: SeniVita Social Estate AG, Bayreuth, Parsifalstr. 31, 95445 Bayreuth. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Seifen, Lea, Bayreuth, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 6137 HRB 6137: SeniVita Social Estate AG, Bayreuth, Parsifalstr. 31, 95445 Bayreuth. Bestellt: Vorstand: Zeides, Roland, Schorndorf, *XX.XX.XXXX.
HRB 6137: SeniVita Social Estate AG, Bayreuth, Parsifalstr. 31, 95445 Bayreuth. Bestellt: Vorstand: Zeides, Roland, Schorndorf, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 6137 HRB 6137: SeniVita Social Estate AG, Bayreuth, Parsifalstr. 31, 95445 Bayreuth. Ausgeschieden: Vorstand: Jach, Eberhard, Bad Honnef, *XX.XX.XXXX.
HRB 6137: SeniVita Social Estate AG, Bayreuth, Parsifalstr. 31, 95445 Bayreuth. Ausgeschieden: Vorstand: Jach, Eberhard, Bad Honnef, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 6137 HRB 6137: SeniVita Social Estate AG, Bayreuth, Parsifalstr. 31, 95445 Bayreuth. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Bel…
HRB 6137: SeniVita Social Estate AG, Bayreuth, Parsifalstr. 31, 95445 Bayreuth. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Dr. Keil, Matthias, Emtmannsberg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 6137 HRB 6137: SeniVita Social Estate AG, Bayreuth, Parsifalstr. 31, 95445 Bayreuth. Ausgeschieden: Vorstand: Dr. Wiesent, Horst, Bayreuth, *XX.XX.XXXX.
HRB 6137: SeniVita Social Estate AG, Bayreuth, Parsifalstr. 31, 95445 Bayreuth. Ausgeschieden: Vorstand: Dr. Wiesent, Horst, Bayreuth, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 6137 HRB 6137: SeniVita Social Estate AG, Bayreuth, Parsifalstr. 31, 95445 Bayreuth. Bestellt: Vorstand: Seifen, Uwe, Mindelheim, *XX.XX.XXXX.
HRB 6137: SeniVita Social Estate AG, Bayreuth, Parsifalstr. 31, 95445 Bayreuth. Bestellt: Vorstand: Seifen, Uwe, Mindelheim, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 6137 HRB 6137:SeniVita Social Estate AG, Bayreuth, Parsifalstr. 31, 95445 Bayreuth.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belas…
HRB 6137:SeniVita Social Estate AG, Bayreuth, Parsifalstr. 31, 95445 Bayreuth.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Winter, Wolfgang, Rossdorf, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 6137 HRB 6137:SeniVita Social Estate AG, Bayreuth, Parsifalstr. 31, 95445 Bayreuth.Die Hauptversammlung vom 8.4.2015 hat die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2015 sowie die Schaffung eines Bedingten Kapitals …
HRB 6137:SeniVita Social Estate AG, Bayreuth, Parsifalstr. 31, 95445 Bayreuth.Die Hauptversammlung vom 8.4.2015 hat die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2015 sowie die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2015 und die Änderung des § 7 (Grundkapital und Aktien) der Satzung beschlossen.Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, die Satzung hinsichtlich des Genehmigten Kapitals 2015 und des Bedingten Kapitals 2015 im Umfang der jeweiligen Kapitalerhöhung abzuändern. Neues Grundkapital: 10.000.000,00 EUR. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 8.4.2015 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 1.4.2020 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 5.000.000 EUR durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2015). Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 8.4.2015 um bis zu 5.000.000 EUR durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2015). Das Bedingte Kapital dient Bedienung von Schuldverschreibungen,die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 8.4.2015 ausgegeben wurden.
Veränderungen
HRB 6137 HRB 6137:SeniVita Social Estate AG, Bayreuth, Parsifalstr. 31, 95445 Bayreuth.Die Hauptversammlung vom 25.3.2015 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 5.000.000,00 EUR und die Änderung der §§ 7(Grundkapital …
HRB 6137:SeniVita Social Estate AG, Bayreuth, Parsifalstr. 31, 95445 Bayreuth.Die Hauptversammlung vom 25.3.2015 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 5.000.000,00 EUR und die Änderung der §§ 7(Grundkapital und Aktien),28,29,30,31 der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Neues Grundkapital: 10.000.000,00 EUR.
Neueintragungen
HRB 6137 HRB 6137:SeniVita Social Estate AG, Bayreuth, Parsifalstr. 31, 95445 Bayreuth.Aktiengesellschaft. Satzung vom 5.2.2015. Geschäftsanschrift: Parsifalstr. 31, 95445 Bayreuth. Gegenstand des Unternehmens: ist d…
HRB 6137:SeniVita Social Estate AG, Bayreuth, Parsifalstr. 31, 95445 Bayreuth.Aktiengesellschaft. Satzung vom 5.2.2015. Geschäftsanschrift: Parsifalstr. 31, 95445 Bayreuth. Gegenstand des Unternehmens: ist die Projektierung, Planung, Finanzierung, der Bau und Vertrieb von Immobilien, insbesondere Sozialimmobilien einschließlich deren Vermietung und Verpachtung; das Facility Management und die Hausverwaltung; die Forschung und Entwicklung in den Gebieten der Pflege und Bildung; Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und der Betriebsmedizin; das Auftreten als Franchisegeber für Pflegekonzepte. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft darf sich an anderen Gesellschaften im In- und Ausland beteiligen oder solche Unternehmen erwerben, die den gleichen oder ähnlichen Geschäftszweck verfolgen und ihren Gesellschaftszweck auch über diese ausüben. Die Gesellschaft darf Gesellschaften, an denen sie direkt oder indirekt beteiligt ist, Bürgschaften oder Kredite gewähren, deren Verbindlichkeiten übernehmen oder sie auf andere Weise unterstützen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen unter gleicher oder anderer Firma oder Tochtergesellschaften, jeweils im In- und Ausland errichten, aufheben oder veräußern, Unternehmen oder Beteiligungen an solchen ganz oder teilweise erwerben oder veräußern, Joint Ventures oder Kooperationen mit anderen Unternehmen eingehen oder beenden, Unternehmen pachten oder verpachten, unter einheitlicher Leitung zusammenfassen, Unternehmensverträge oder ähnliche Verträge, insbesondere Interessen-, Gemeinschafts-, Geschäftsbesorgungs- oder Betriebsführungsverträge mit anderen Unternehmen schließen oder beenden oder sich auf den Erwerb, die Verwaltung oder Veräußerung von Beteiligungen beschränken oder deren Geschäftsführung, die Vertretung sowie die Verwaltung von in- und ausländischen Unternehmen übernehmen. Die vorgenannten Maßnahmen gelten insbesondere auch in Bezug auf solche Unternehmen, die ganz oder teilweise den gleichen oder einen ähnlichen Geschäftsgegenstand wie die Gesellschaft haben. Grundkapital: 5.000.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Jach, Eberhard, Bad Honnef, *XX.XX.XXXX; Dr. Wiesent, Horst, Bayreuth, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der SeniVita Bau GmbH mit dem Sitz in Bayreuth (Amtsgericht Bayreuth HRB 5009 ). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.