HRB 6311

SeniVita Oberbayern GmbH

Amtsgericht Bayreuth · Bayern

aktuell 17 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Wahnfriedstr. 3, 95444 Bayreuth

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Bayreuth
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
14.06.2021
Datenstand
2025-09-17
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Manfred Vetterl

Pegnitz

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-29

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft und Gegenstand des Unternehmens ist die Errichtung und der Betrieb von ambulanten, teilstationären und stationären Pflegeeinrichtungen und von Seniorenwohnanlagen, von Einrichtungen der Kinderkrankenpflege und Behindertenhilfe sowie von Bildungseinrichtungen und die Förderung und Unterstützung von ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften oder Körperschaften des Öffentlichen Rechts für steuerbegünstigte Zwecke, insbesondere im Bereich der Altenpflege, Kinderkrankenpflege, Behindertenhilfe und Bildung durch die Beschaffung von Mitteln. Die Gesellschaft ist selbstlos im Sinne der Abgabenordnung tätig. Sie verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die dem vorgenannten Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar förderlich sind. Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe dürfen nicht zur Verwirklichung des Zwecks eingesetzt werden.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

17
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 26/21 · SeniVita Oberbayern GmbH · Insolvenzgericht Bayreuth
Insolvenzgericht
Bayreuth
Aktenzeichen
IN 26/21
Wirksam am
24.02.2026
Registerbezug
Bayreuth, HRB 6311
IN 26/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

SeniVita Oberbayern GmbH, Wahnfriedstraße 3, 95444 Bayreuth, vertreten durch den Geschäftsführer Vetterl Manfred
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Register-Nr.: HRB 6311
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 12.02.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 136 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 25.03.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
3. Die Kosten der nachträglichen Forderungsprüfung trägt der jeweilige (säumige) Gläubiger für die nachträglich angemeldete Forderung.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Bayreuth
Wittelsbacherring 22
95444 Bayreuth

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Bayreuth
Wittelsbacherring 22
95444 Bayreuth

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht - 12.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 26/21 · SeniVita Oberbayern GmbH · Insolvenzgericht Bayreuth
Insolvenzgericht
Bayreuth
Aktenzeichen
IN 26/21
Wirksam am
17.06.2025
Registerbezug
Bayreuth, HRB 6311
IN 26/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

SeniVita Oberbayern GmbH, Wahnfriedstraße 3, 95444 Bayreuth, vertreten durch den Geschäftsführer Vetterl Manfred
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Register-Nr.: HRB 6311
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 04.06.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 135 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.07.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
3. Die Kosten der nachträglichen Forderungsprüfung trägt der jeweilige (säumige) Gläubiger für die nachträglich angemeldete Forderung.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Bayreuth
Wittelsbacherring 22
95444 Bayreuth

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Bayreuth
Wittelsbacherring 22
95444 Bayreuth

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht - 04.06.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 6311 HRB 6311: SeniVita Oberbayern GmbH, Bayreuth, Wahnfriedstr. 3, 95444 Bayreuth. Abweichend von § 155 InsO erfolgt durch den Insolvenzverwalter die Festsetzung eines Rumpfgeschäftsjahres, beginnend mit der Erö…
HRB 6311: SeniVita Oberbayern GmbH, Bayreuth, Wahnfriedstr. 3, 95444 Bayreuth. Abweichend von § 155 InsO erfolgt durch den Insolvenzverwalter die Festsetzung eines Rumpfgeschäftsjahres, beginnend mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 14.04.2021 und endend am 31.12.2021 sowie die Festsetzung der nachfolgenden Geschäftsjahre ab dem 01.01.2022 auf das satzungsmäßige Geschäftsjahr, beginnend jeweils am 01. Januar eines Jahres und endend jeweils am 31. Dezember eines Jahres.
Veränderungen
HRB 6311 HRB 6311: SeniVita Oberbayern GmbH, Bayreuth, Wahnfriedstr. 3, 95444 Bayreuth. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bayreuth vom 14.04.2021 (Az. IN 26/21) das Insolvenzverf…
HRB 6311: SeniVita Oberbayern GmbH, Bayreuth, Wahnfriedstr. 3, 95444 Bayreuth. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bayreuth vom 14.04.2021 (Az. IN 26/21) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 26/21 · SeniVita Oberbayern GmbH · Insolvenzgericht Bayreuth
Insolvenzgericht
Bayreuth
Aktenzeichen
IN 26/21
Wirksam am
14.04.2021
Registerbezug
Bayreuth, HRB 6311
IN 26/21

In dem Verfahren über den Antrag d.

SeniVita Oberbayern GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Vetterl Manfred,
geboren am XX.XX.XXXX, Wahnfriedstraße 3, 95444 Bayreuth
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Register-Nr.: HRB 6311
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Graf Ulrich, TGI Insolvenzverwaltungen, Rathenaustraße 7,
95444 Bayreuth, Gz.: 000080-21/ko
Geschäftszweig/Beschäftigung: Errichtung und der Betrieb von ambulanten,
teilstationären und stationären Pflegeeinrichtungen und von
Seniorenwohnanlagen, von Einrichtungen der Kinderkrankenpflege und
Behindertenhilfe sowie von Bildungseinrichtungen und die Förderung und
Unterstützung von steuerbegünstigten Körperschaften oder Körperschaften des
öffentlichen Rechts für steuerbegünstigte Zwecke, insbesondere im Bereich der
Altenpflege, Kinderkrankenpflege, Behindertenhilfe und Bildung durch die
Beschaffung von Mitteln
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 14.04.2021 um 08.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl
Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg
Telefon: +49(911)951285-0
Telefax: +49(911)951285-10
Email: advo@ra-dr-beck.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 14.05.2021 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung
über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens,
Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans,
Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 29.06.2021, 12:15 Uhr,
Sitzungssaal 2.004, 2. Stock, Justizpalast, Wittelsbacherring 22, 95444
Bayreuth, Amtsgericht/Landgericht Bayreuth
Sowie ggf. zusätzlich
Sitzungssaal 1.049, 1. Stock, Justizpalast, Wittelsbacherring 22, 95444
Bayreuth
Amtsgericht/Landgericht Bayreuth

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.

Hinweise zur Durchführung der Gläubigerversammlung unter Corona-Bedingungen:

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Berichtstermin unter den
besonderen Bedingungen der Corona-Pandemie und vor dem Hintergrund der damit
verbundenen gesetzlichen Beschränkungen zum Zeitpunkt des Berichtstermins
stattfindet. Geeignete Flächen, die auch unter Corona-Bedingungen genutzt
werden können, sind derzeit nur schwer zu finden.
Auch die Fläche der Sitzungssäale 2.004 (Schwurgerichtssaal) und 1.049 des
Amts-/Landgerichts Bayreuth sind mit rund 171,94 m² und/bzw. 98,22 m² begrenzt.
Durch die Corona-Abstandsbestimmungen wird die nutzbare Fläche noch weiter
eingeschränkt, so dass aktuell nur insgesamt ca. 60 Sitzplätze zur Verfügung
stehen.

Am Berichtstermin teilnehmende Insolvenzgläubiger werden daher gebeten, sich
bis spätestens 14.05.2021 - möglichst mit der Forderungsanmeldung - gegenüber
der Kanzlei des Insolvenzverwalters (s. o. Ziffer 2) unter Angabe des
Aktenzeichens IN 26/21, der Art und Höhe der Forderung und der Anzahl der
Personen anzumelden, damit abgeschätzt werden kann, mit welchem
Teilnahmeinteresse zu rechnen ist.
Auch der Prüfungsaufwand beim Einlass und die hiermit verbundene
infektionsbegünstigende Nähe der Teilnehmer und des Personals kann dadurch
angepasst werden. Es wird aber klargestellt, dass eine solche Anmeldung nicht
Voraussetzung für den Zulass zum Berichtstermin ist. Zugangsberechtigt ist
jeder Gläubiger, der diese Eigenschaft und seine Personalien bei der
Eingangskontrolle belegen kann.

Die Gläubigerversammlung (Saal, Einlasskontrolle, Hygienekonzept etc.)
verursacht erhebliche Kosten, die die Insolvenzmasse schmälern und damit eine
mögliche Quote der Gläubiger verringern. Falls die Versammlung vertagt werden
müsste, weil die vorhandenen Plätze nicht ausreichen, gereichte dies daher
allen Gläubigern zum Schaden (doppelte Kosten) - abgesehen von den
Unannehmlichkeiten der vergeblichen Anreise. Daher wird unbedingt um Anmeldung
gebeten!
Es wird klargestellt, dass die oben genannte Anmeldung zum Berichtstermin die
Forderungsanmeldung gegenüber dem Insolvenzverwalter nach §§ 174 ff. InsO (s.
oben Ziffer 3) nicht ersetzt.
Aufgrund von Einlasskontrollen und der damit einhergehenden Verzögerung wird
darum gebeten, bereits rund eine Stunde vor dem Beginn der Veranstaltung
einzutreffen. Bei entsprechender Nachfrage kann pro Gläubiger nur eine
vertretungsberechtigte Person Eintritt erhalten. Wegen der Beschränkungen der
Corona-Gesetzgebung ist beim Einlass und während des Berichtstermins ein
geeigneter Mund-Nasen-Schutz zu tragen und die Abstandsbeschränkungen sind von
jedem Teilnehmer zu wahren. Es wird des Weiteren darauf aufmerksam gemacht,
dass die Räume wegen der Corona-Gefahr ständig gelüftet werden, so dass je nach
den herrschenden Witterungsbedingungen mit einem kühlen Raumklima zu rechnen
ist. Die Bekleidung sollte entsprechend gewählt werden. Eine
Verpflegungseinrichtung steht auch im Hinblick auf die Corona-Situation nicht
zur Verfügung. In der Versammlung nicht zugelassene Gegenstände (gefährliche
Gegenstände, Gepäck o.ä.) können ebenfalls nicht aufbewahrt werden.

5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 29.06.2021, 12:15 Uhr,
Sitzungssaal 2.004, 2. Stock, Justizpalast, Wittelsbacherring 22, 95444
Bayreuth, Amtsgericht/Landgericht Bayreuth
Sowie ggf. zusätzlich
Sitzungssaal 1.049, 1. Stock, Justizpalast, Wittelsbacherring 22, 95444
Bayreuth
Amtsgericht/Landgericht Bayreuth

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Gemäß § 149 Abs. 1 S. 2 InsO wird angeordnet, dass Wertpapiere und
Kostbarkeiten bei 'Deutsche Bank AG zu hinterlegen sind, ferner, dass
vorhandenes Geld auf einem Insolvenzkonto im Sinne des § 1807 Abs. 1 Nr. 5 BGB
anzulegen ist.
9. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 29.01.2021 beim Insolvenzgericht Bayreuth eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Bayreuth
Wittelsbacherring 22
95444 Bayreuth

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht - 14.04.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 26/21 · SeniVita Oberbayern GmbH · Insolvenzgericht Bayreuth
Insolvenzgericht
Bayreuth
Aktenzeichen
IN 26/21
Wirksam am
02.03.2021
Registerbezug
Bayreuth, HRB 6311
Az.: IN 26/21

In dem Verfahren über den Antrag d.

SeniVita Oberbayern GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Vetterl Manfred,
geboren am XX.XX.XXXX, Wahnfriedstraße 3, 95444 Bayreuth
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Register-Nr.: HRB 6311
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Graf Ulrich, TGI Insolvenzverwaltungen, Rathenaustraße 7,
95444 Bayreuth, Gz.: 000080-21/ko
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 02.03.2021 um 8.00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, §
21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Hubert
Ampferl, Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg, Telefon: +49(911)951285-0,
Telefax: +49(911)951285-10, Email: advo@ra-dr-beck.de.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.Der vorläufige
Insolvenzverwalter wird ermächtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in
Besitz zu nehmen, Kassenbestände einzuziehen, freies Vermögen zu verwerten und
Forderungen und Außenstände auf ein von ihm zu errichtendes Konto (vgl. BGH vom
7.2.2019 IX 47/18) einzuziehen und dort zu verwahren.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Bayreuth
Wittelsbacherring 22
95444 Bayreuth

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht - 02.03.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 6311 HRB 6311: SeniVita Oberbayern GmbH, Bayreuth, Wahnfriedstr. 3, 95444 Bayreuth. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Henkens, Christian, Windischeschenbach, *XX.XX.XXXX.
HRB 6311: SeniVita Oberbayern GmbH, Bayreuth, Wahnfriedstr. 3, 95444 Bayreuth. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Henkens, Christian, Windischeschenbach, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 6311 HRB 6311: SeniVita Oberbayern GmbH, Bayreuth, Wahnfriedstr. 3, 95444 Bayreuth. Bestellt: Geschäftsführer: Vetterl, Manfred, Pegnitz, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der G…
HRB 6311: SeniVita Oberbayern GmbH, Bayreuth, Wahnfriedstr. 3, 95444 Bayreuth. Bestellt: Geschäftsführer: Vetterl, Manfred, Pegnitz, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 6311 HRB 6311: SeniVita Oberbayern GmbH, Bayreuth, Wahnfriedstr. 3, 95444 Bayreuth. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hentschel, Bernhard, München, *XX.XX.XXXX.
HRB 6311: SeniVita Oberbayern GmbH, Bayreuth, Wahnfriedstr. 3, 95444 Bayreuth. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hentschel, Bernhard, München, *XX.XX.XXXX.
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HRB 6311 HRB 6311: SeniVita Oberbayern GmbH, Bayreuth, Wahnfriedstr. 3, 95444 Bayreuth. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Henkens, Christian, Windischeschenbach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberech…
HRB 6311: SeniVita Oberbayern GmbH, Bayreuth, Wahnfriedstr. 3, 95444 Bayreuth. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Henkens, Christian, Windischeschenbach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 6311 HRB 6311: SeniVita Oberbayern GmbH, Bayreuth, Wahnfriedstr. 3, 95444 Bayreuth. Die Gesellschafterversammlung vom 17.2.2017 hat die Änderung der §§ 3 (Gegenstand des Unternehmens),8,13 der Satzung beschlossen…
HRB 6311: SeniVita Oberbayern GmbH, Bayreuth, Wahnfriedstr. 3, 95444 Bayreuth. Die Gesellschafterversammlung vom 17.2.2017 hat die Änderung der §§ 3 (Gegenstand des Unternehmens),8,13 der Satzung beschlossen. Gegenstand geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft und Gegenstand des Unternehmens ist die Errichtung und der Betrieb von ambulanten, teilstationären und stationären Pflegeeinrichtungen und von Seniorenwohnanlagen, von Einrichtungen der Kinderkrankenpflege und Behindertenhilfe sowie von Bildungseinrichtungen und die Förderung und Unterstützung von ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften oder Körperschaften des Öffentlichen Rechts für steuerbegünstigte Zwecke, insbesondere im Bereich der Altenpflege, Kinderkrankenpflege, Behindertenhilfe und Bildung durch die Beschaffung von Mitteln. Die Gesellschaft ist selbstlos im Sinne der Abgabenordnung tätig. Sie verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die dem vorgenannten Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar förderlich sind. Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe dürfen nicht zur Verwirklichung des Zwecks eingesetzt werden.
Veränderungen
HRB 6311 HRB 6311: SeniVita Oberbayern GmbH, Bayreuth, Wahnfriedstr. 3, 95444 Bayreuth. Bestellt: Geschäftsführer: Henkens, Christian, Windischeschenbach, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit …
HRB 6311: SeniVita Oberbayern GmbH, Bayreuth, Wahnfriedstr. 3, 95444 Bayreuth. Bestellt: Geschäftsführer: Henkens, Christian, Windischeschenbach, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Repenning, Carsten, Wilhermsdorf, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 6311 HRB 6311: SeniVita Oberbayern GmbH, Bayreuth, Wahnfriedstr. 3, 95444 Bayreuth. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Tafelmeyer, Otto, Marktredwitz, *XX.XX.XXXX; Dr. Wiesent, Horst, Bayreuth, *XX.XX.XXXX.
HRB 6311: SeniVita Oberbayern GmbH, Bayreuth, Wahnfriedstr. 3, 95444 Bayreuth. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Tafelmeyer, Otto, Marktredwitz, *XX.XX.XXXX; Dr. Wiesent, Horst, Bayreuth, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 6311 HRB 6311: SeniVita Oberbayern GmbH, Bayreuth, Wahnfriedstr. 3, 95444 Bayreuth. Bestellt: Geschäftsführer: Hentschel, Bernhard, München, *XX.XX.XXXX; Repenning, Carsten, Wilhermsdorf, *XX.XX.XXXX, jeweils mit…
HRB 6311: SeniVita Oberbayern GmbH, Bayreuth, Wahnfriedstr. 3, 95444 Bayreuth. Bestellt: Geschäftsführer: Hentschel, Bernhard, München, *XX.XX.XXXX; Repenning, Carsten, Wilhermsdorf, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Kasri, Kai Amin, Oberhaching, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 6311 HRB 6311: SeniVita Oberbayern GmbH, Bayreuth, Wahnfriedstr. 3, 95444 Bayreuth. Prokura erloschen: Jach, Eberhard, Bad Honnef, *XX.XX.XXXX.
HRB 6311: SeniVita Oberbayern GmbH, Bayreuth, Wahnfriedstr. 3, 95444 Bayreuth. Prokura erloschen: Jach, Eberhard, Bad Honnef, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 6311 HRB 6311: SeniVita Oberbayern GmbH, Bayreuth, Wahnfriedstr. 3, 95444 Bayreuth. Bestellt: Geschäftsführer: Tafelmeyer, Otto, Marktredwitz, *XX.XX.XXXX.
HRB 6311: SeniVita Oberbayern GmbH, Bayreuth, Wahnfriedstr. 3, 95444 Bayreuth. Bestellt: Geschäftsführer: Tafelmeyer, Otto, Marktredwitz, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 6311 HRB 6311: SeniVita Oberbayern GmbH, Bayreuth, Wahnfriedstr. 3, 95444 Bayreuth. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Satzung vom 23.7.2009. Die Gesellschafterversammlung vom 2.12.2015 hat die Änderung des §…
HRB 6311: SeniVita Oberbayern GmbH, Bayreuth, Wahnfriedstr. 3, 95444 Bayreuth. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Satzung vom 23.7.2009. Die Gesellschafterversammlung vom 2.12.2015 hat die Änderung des § 2 (Sitz, bisher München, Amtsgericht München HRB 180829) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Wahnfriedstr. 3, 95444 Bayreuth. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb von Kindertagesstätten sowie die Erbringung von Beratungs-, Management- und Servicedienstleistungen in diesem Bereich für andere Unternehmen, insbesondere auch die Werbung und Werbevermittlung sowie der Betrieb von Seniorenwohnanlagen und Pflegeheimen, von teilstationären Einrichtungen für Senioren und ambulanten Pflegediensten sowie die Förderung der Altenhilfe, insbesondere die Bewältigung aller anfallender Arbeiten im Bereich der Grundpflege, medizinischen Behandlungspflege, sozialen Betreuung und hauswirtschaftlichen Versorgung und die Überlassung von Wohnraum an Senioren und Pflegebedürftige. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Kasri, Kai Amin, Oberhaching, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Wiesent, Horst, Bayreuth, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Jach, Eberhard, Bad Honnef, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.