Handelsregister · HRB 51448
Chronologischer Auszug
Seniorenzentrum Bethel Wiehl gemeinnützige GmbH · Amtsgericht Köln
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Seniorenzentrum Bethel Wiehl gGmbH b) Wiehl c) ist es, auf der Grundlage der diakonischen Arbeit des Bundes Evangelisch- Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland (Körperschaft des öffentlichen Rechts) das Betreiben von Einrichtungen der stationären und ambulanten Krankenpflege, Einrichtungen der Altenpflege und sonstigen sozialen Einrichtungen sowie die Beteiligung an solchen Einrichtungen. Das Seniorenzentrum soll der stationären und ambulanten Pflege, Untersuchung und Behandlung von Patienten ohne Rücksicht auf Geschlecht, Konfession oder Wohnsitz nach Maßgabe ihrer allgemeinen Vertragsbedingungen dienen. Unbeschadet dessen kann das Seniorenzentrum Mitglied im jeweils zuständigen gliedkirchlichen Diakonischen Werk (Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege) sein. Die Gesellschaft kann alle Nebengeschäfte betreiben, hinaus kann sich das Seniorenzentrum an anderen Pflegegesellschaften und Betriebsgesellschaften pflegezugehöriger Einrichtungen beteiligen und auch die Betriebsführung weiterer Seniorenzentren und anderer Pflegegesellschaften übernehmen. Die Gesellschaft verfolgt aussschließlich und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Verwirklichung von Diakonie durch Wort und Tat als ganzheitlichen Dienst am Menschen, die Förderung des Gesundheitswesens, der Altenhilfe und Bildung sowie das Unterstützen hilfsbedürftiger Personen. Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere: durch Gemeindediakonie, Kranken-, Altenund Familienpflege, Diakoniestationen und Kurzzeitpflege sowie teilstationäre oder ambulante Versorgungswerke und Tageskliniken; im Dienst für Kinder und Jugendliche in Kindergärten, -tagesstätten und -heimen sowie Einrichtungen der Jugendhilfe, für arbeits- und beschäftigungslose Jugendliche und Erwachsene sowie für Alleinerziehende in eigenen oder anderer Träger Einrichtungen; in der Pflege, Betreuung und Aufnahme Kranker, Betagter, Behinderter, Arbeitsloser, Asylbewerber, Ausländer und anderer hilfsbedürftiger Personen in eigenen oder anderer Träger Einrichtungen, durch Einrichtung und Führung von Krankenhäusern und -heimen, Seniorenwohnungen, -heimen, pflegeheimen, Kurheimen sowie sonstigen stationären Versorgungs- und Betreuungswerken in überwiegende Maße für Sozialversicherte und Sozialhilfeberechtigte; durch Einrichtung und Führung von Tagungs- und Ausbildungsstätten, vornehmlich für Jugendliche sowie für ehrenamtliche und hauptberufliche Mitarbeiter in Diakonie und Gemeindearbeit; durch missionarische, diakonische und soziale Dienste im In- und Ausland einschließlich Benefizveranstaltungen (insbesondere Vorträge, Ausstellungen, Konzerte) mit unmittelbar kirchlichdiakonischem Bezug; durch Aufbau und Betrieb einer Informations- und Kommunikationsstruktur auf der Basis neuer elektronischer Medien für Service und Beratung kirchlicher, sozialer und staatlicher Institutionen sowie für hilfesuchende Menschen; durch die Unterhaltung von Gotteshäusern und kirchlichen Gemeindehäusern, die Abhaltung von Gottesdiensten sowie durch das Kontakthalten zu den Kirchengemeinden und die Vermittlung des Besuchs eines Pfarrers oder andere Angebote der Gemeinden gegenüber den Pflegebedürftigen unter Wahrung der Verschwiegenheitspflicht und der Einhaltung des Datenschutzes als Teil seelsorgerischer Dienste. Die vorgenannten Zwecke können auch gemäß § 58 Nr. 2 AO durch die Weitergabe von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts verwirklicht werden. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer oder mehrerer Hilfspersonen i.S.d. § 57 Absatz 1 Satz 2 AO bedienen. Sie hat zu diesem Zweck schriftliche Verträge mit der/den Hilfspersonen abzuschließen. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke der Gesellschaft verwendet werden. Der oder die Gesellschafter erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft. Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden, bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergünstigungen begünstigt werden. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Ekelmann, Matthias, Wiehl, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 13.06.2003 Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der Diakoniewerk Bethel e.V. mit Sitz in Berlin (AG Berlin- Charlottenburg, VR 101 NZ ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 15.06.2003 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.06.2003. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. | a) 23.09.2003 Schütte-Müller b) Gesellschaftsvertrag Blatt 157 ff. Sonderband Beschluss Blatt 142 ff. Sonderband | |
| 2 | b) Die Eintragung der Ausgliederung bei dem übertragenden Verein ist am 08.10.2003 erfolgt. | a) 31.10.2003 Maintzer | ||||
| 3 | b) Die Eintragung der Ausgliederung bei dem übertragenden Verein ist am 09.10.2003 erfolgt. | a) 18.11.2003 Heuser b) Lfd. Nr. 2 Sp. 6 von Amts wegen berichtigt. | ||||
| 4 | a) Die Gesellschafterversammlung hat am 18.07.2006 beschlossen, § 6 (Vertretung, Geschäftsführung) des Gesellschaftsvertrages um einen Absatz (3) zu ergänzen, § 7 (Aufgaben und Rechte der Gesellschafterversammlung) Abs.( 3 ) des Gesellschaftsvertrages zu ändern. | a) 05.09.2006 Wellems b) Beschl. Bl. 373 ff. Sdb. | ||||
| 5 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Schmidt, Monika, Waldbröl, *XX.XX.XXXX vertretungsberechtigt gemeinsam mit dem Geschäftsführer Matthias Ekelmann. | a) 23.04.2007 Großkelwing | ||||
| 6 | b) Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Wülfringhausener Straße 80, 51674 Wiehl | a) 16.08.2011 Kahl | ||||
| 7 | a) Seniorenzentrum Bethel Wiehl gemeinnützige GmbH c) (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Verwirklichung von Diakonie durch Wort und Tat als ganzheitlichen Dienst am Menschen, die Förderung der Altenhilfe, der Wohlfahrtspflege und sowie das Unterstützen hilfsbedürftiger Personen. Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere: 1.1. durch Altenpflege im Sinne der §§ 53, 66 sowie § 68 Nr. 1 Buchstabe a) AO; 1.2. in der Pflege, Betreuung und Aufnahme Kranker und Betagter im Sinne des § 53 AO und anderer hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO; 1.3. durch Einrichtung und Führung von Seniorenwohnungen, -heimen, pflegeheimen sowie sonstigen stationären Versorgungs- und Betreuungswerken im Sinne der §§ 53, 66 sowie § 68 Nr. 1 Buchstabe a) AO in überwiegendem Maße für Sozialversicherte und Sozialhilfeberechtigte; 1.4. durch die Abhaltung von Gottesdiensten, 1.5. durch Mahlzeitendienste nach § 68 Nr. 1 Buchstabe a) AO. (2) Gegenstand des Unternehmens ist es, auf der Grundlage der diakonischen Arbeit des Bundes Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland (Körperschaft des öffentlichen Rechts) das Betreiben von Einrichtungen der stationären und ambulanten Krankenpflege, Einrichtungen der Altenpflege und sonstigen sozialen Einrichtungen sowie die Mitwirkung an solchen Einrichtungen. (3) Die Gesellschaft soll der stationären und ambulanten Pflege, Untersuchung und Behandlung von Patienten ohne Rücksicht auf Geschlecht, Konfession oder Wohnsitz nach Maßgabe ihrer allgemeinen Vertragsbedingungen dienen. Unbeschadet dessen kann die Gesellschaft Mitglied im jeweils zuständigen gliedkirchlichen Diakonischen Werk (Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege) sein. (4) Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer oder mehrerer Hilfspersonen i.S.d. § 57 Absatz 1 Satz 2 AO bedienen. Sie hat zu diesem Zweck schriftliche Verträge mit der/den Hilfsperson(en) abzuschließen. (5) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (6) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke der Gesellschaft verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden, bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. (7) Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. | a) Die Gesellschafterversammlung hat am 30.07.2012 beschlossen, die Firma und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 1 Abs. (1) zu ändern, den Gegenstand des Unternehmens und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 2 zu ändern, § 4 (Dauer, Geschäftsjahr) des Gesellschaftsvertrages Absatz 3 ersatzlos zu streichen, § 5 (Stammeinlage), § 8 (Aufgaben und Rechte der Gessellschafterversammlung) Absatz 3, § 9 (Gesellschafterbeschlüsse) Absatz 2, § 10 (Einberufung und Abhaltung der Gesellschafterversammlung) Absatz 2, § 13 (Auflösung, Abwicklung) sowie § 14 (Schlussbestimmungen) Absatz 1 des Gesellschaftsvertrages zu ändern und dessen Absatz 3 ersatzlos zu streichen. | a) 14.09.2012 Rottländer | |||
| 8 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Ekelmann, Matthias, Wiehl, *XX.XX.XXXX Bestellt als Geschäftsführer: Grote, Andrea, Lindlar, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis: Geschäftsführer: Schmidt, Monika, Waldbröl, *XX.XX.XXXX vertretungsberechtigt gemeinsam mit der Geschäftsführerin Andrea Grote. | a) 03.04.2013 Schmied | ||||
| 9 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Schmidt, Monika, Waldbröl, *XX.XX.XXXX Bestellt als Geschäftsführer: Daniels, Sarah, Waldbröl, *XX.XX.XXXX vertretungsberechtigt gemeinsam mit der Geschäftsführerin Andrea Grote. | a) 08.12.2017 Großkelwing | ||||
| 10 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Grote, Andrea, Lindlar, *XX.XX.XXXX Bestellt als Geschäftsführer: Knollmann, Joachim, Bad Oeynhausen, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. | a) 15.02.2018 Großkelwing | ||||
| 11 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Felkl, Monika, Bad Münder, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Knollmann, Joachim, Bad Oeynhausen, *XX.XX.XXXX | a) 26.09.2018 Großkelwing | ||||
| 12 | b) Nach Änderung der Vertretungsbefugnis weiterhin Geschäftsführer: Daniels, Sarah, Waldbröl, *XX.XX.XXXX | a) 24.01.2019 Großkelwing | ||||
| 13 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Daniels, Sarah, Waldbröl, *XX.XX.XXXX Bestellt als Geschäftsführer: Thürigen, Uwe, Waldbröl, *XX.XX.XXXX | a) 07.02.2019 Großkelwing |
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