Handelsregister · HRB 51448

Chronologischer Auszug

Seniorenzentrum Bethel Wiehl gemeinnützige GmbH · Amtsgericht Köln

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 03.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Seniorenzentrum Bethel Wiehl gGmbH

b)
Wiehl

c)
ist es, auf der Grundlage der diakonischen
Arbeit des Bundes Evangelisch-
Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland
(Körperschaft des öffentlichen Rechts) das
Betreiben von Einrichtungen der
stationären und ambulanten Krankenpflege,
Einrichtungen der Altenpflege und
sonstigen sozialen Einrichtungen sowie die
Beteiligung an solchen Einrichtungen. Das
Seniorenzentrum soll der stationären und
ambulanten Pflege, Untersuchung und
Behandlung von Patienten ohne Rücksicht
auf Geschlecht, Konfession oder Wohnsitz
nach Maßgabe ihrer allgemeinen
Vertragsbedingungen dienen. Unbeschadet
dessen kann das Seniorenzentrum Mitglied
im jeweils zuständigen gliedkirchlichen
Diakonischen Werk (Spitzenverband der
freien Wohlfahrtspflege) sein. Die
Gesellschaft kann alle Nebengeschäfte
betreiben, hinaus kann sich das
Seniorenzentrum an anderen
Pflegegesellschaften und
Betriebsgesellschaften pflegezugehöriger
Einrichtungen beteiligen und auch die
Betriebsführung weiterer Seniorenzentren
und anderer Pflegegesellschaften
übernehmen.

Die Gesellschaft verfolgt aussschließlich
und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige
und mildtätige Zwecke im Sinne des
Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft
ist die Verwirklichung von Diakonie durch
Wort und Tat als ganzheitlichen Dienst am
Menschen, die Förderung des
Gesundheitswesens, der Altenhilfe und
Bildung sowie das Unterstützen
hilfsbedürftiger Personen. Die
Satzungszwecke werden verwirklicht
insbesondere:

durch Gemeindediakonie, Kranken-, Altenund Familienpflege, Diakoniestationen und
Kurzzeitpflege sowie teilstationäre oder
ambulante Versorgungswerke und
Tageskliniken;

im Dienst für Kinder und Jugendliche in
Kindergärten, -tagesstätten und -heimen
sowie Einrichtungen der Jugendhilfe, für
arbeits- und beschäftigungslose
Jugendliche und Erwachsene sowie für
Alleinerziehende in eigenen oder anderer
Träger Einrichtungen;

in der Pflege, Betreuung und Aufnahme
Kranker, Betagter, Behinderter,
Arbeitsloser, Asylbewerber, Ausländer und
anderer hilfsbedürftiger Personen in
eigenen oder anderer Träger Einrichtungen,

durch Einrichtung und Führung von
Krankenhäusern und -heimen,
Seniorenwohnungen, -heimen, pflegeheimen, Kurheimen sowie sonstigen
stationären Versorgungs- und
Betreuungswerken in überwiegende Maße
für Sozialversicherte und
Sozialhilfeberechtigte;

durch Einrichtung und Führung von
Tagungs- und Ausbildungsstätten,
vornehmlich für Jugendliche sowie für
ehrenamtliche und hauptberufliche
Mitarbeiter in Diakonie und
Gemeindearbeit;

durch missionarische, diakonische und
soziale Dienste im In- und Ausland
einschließlich Benefizveranstaltungen
(insbesondere Vorträge, Ausstellungen,
Konzerte) mit unmittelbar kirchlichdiakonischem Bezug;

durch Aufbau und Betrieb einer
Informations- und Kommunikationsstruktur
auf der Basis neuer elektronischer Medien
für Service und Beratung kirchlicher,
sozialer und staatlicher Institutionen sowie
für hilfesuchende Menschen;

durch die Unterhaltung von Gotteshäusern
und kirchlichen Gemeindehäusern, die
Abhaltung von Gottesdiensten sowie

durch das Kontakthalten zu den
Kirchengemeinden und die Vermittlung des
Besuchs eines Pfarrers oder andere
Angebote der Gemeinden gegenüber den
Pflegebedürftigen unter Wahrung der
Verschwiegenheitspflicht und der
Einhaltung des Datenschutzes als Teil
seelsorgerischer Dienste.

Die vorgenannten Zwecke können auch
gemäß § 58 Nr. 2 AO durch die Weitergabe
von Mitteln an andere steuerbegünstigte
Körperschaften oder Körperschaften des
öffentlichen Rechts verwirklicht werden.

Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung
ihrer Aufgaben einer oder mehrerer
Hilfspersonen i.S.d. § 57 Absatz 1 Satz 2
AO bedienen. Sie hat zu diesem Zweck
schriftliche Verträge mit der/den
Hilfspersonen abzuschließen.

Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie
verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke der Gesellschaft
verwendet werden. Der oder die
Gesellschafter erhalten keine
Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft.

Gesellschafter erhalten bei ihrem
Ausscheiden, bei Auflösung oder
Aufhebung der Körperschaft oder bei
Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht
mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile
und den gemeinen Wert ihrer geleisteten
Sacheinlagen zurück.

Keine Person darf durch Ausgaben, die
dem Zweck der Gesellschaft fremd sind
oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergünstigungen begünstigt werden.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Ekelmann, Matthias, Wiehl, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 13.06.2003
Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der
Diakoniewerk Bethel e.V. mit Sitz in Berlin (AG Berlin-
Charlottenburg, VR 101 NZ ) nach Maßgabe des
Ausgliederungsplanes vom 15.06.2003 und des
Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung
des übertragenden Rechtsträgers vom 13.06.2003.
Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf
dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.
a)
23.09.2003
Schütte-Müller

b)
Gesellschaftsvertrag
Blatt 157 ff. Sonderband
Beschluss Blatt 142 ff.
Sonderband
2b)
Die Eintragung der Ausgliederung bei dem übertragenden
Verein ist am 08.10.2003 erfolgt.
a)
31.10.2003
Maintzer
3b)
Die Eintragung der Ausgliederung bei dem übertragenden
Verein ist am 09.10.2003 erfolgt.
a)
18.11.2003
Heuser

b)
Lfd. Nr. 2 Sp. 6 von Amts
wegen berichtigt.
4a)
Die Gesellschafterversammlung hat am 18.07.2006
beschlossen,
§ 6 (Vertretung, Geschäftsführung) des
Gesellschaftsvertrages um einen Absatz (3) zu ergänzen,
§ 7 (Aufgaben und Rechte der Gesellschafterversammlung)
Abs.( 3 ) des Gesellschaftsvertrages zu ändern.
a)
05.09.2006
Wellems

b)
Beschl. Bl. 373 ff. Sdb.
5b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Schmidt, Monika, Waldbröl, *XX.XX.XXXX
vertretungsberechtigt gemeinsam mit dem
Geschäftsführer Matthias Ekelmann.
a)
23.04.2007
Großkelwing
6b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Wülfringhausener Straße 80, 51674 Wiehl
a)
16.08.2011
Kahl
7a)
Seniorenzentrum Bethel Wiehl
gemeinnützige GmbH

c)
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige
und mildtätige Zwecke im Sinne des
Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft
ist die Verwirklichung von Diakonie durch
Wort und Tat als ganzheitlichen Dienst am
Menschen, die Förderung der Altenhilfe,
der Wohlfahrtspflege und sowie das
Unterstützen hilfsbedürftiger Personen. Die
Satzungszwecke werden verwirklicht
insbesondere:
1.1. durch Altenpflege im Sinne der §§ 53,
66 sowie § 68 Nr. 1 Buchstabe a) AO;
1.2. in der Pflege, Betreuung und
Aufnahme Kranker und Betagter im Sinne
des § 53 AO und anderer hilfsbedürftiger
Personen im Sinne des § 53 AO; 1.3. durch
Einrichtung und Führung von
Seniorenwohnungen, -heimen, pflegeheimen sowie sonstigen stationären
Versorgungs- und Betreuungswerken im
Sinne der §§ 53, 66 sowie § 68 Nr. 1
Buchstabe a) AO in überwiegendem Maße
für Sozialversicherte und
Sozialhilfeberechtigte;
1.4. durch die Abhaltung von
Gottesdiensten,
1.5. durch Mahlzeitendienste nach § 68 Nr.
1 Buchstabe a) AO.
(2) Gegenstand des Unternehmens ist es,
auf der Grundlage der diakonischen Arbeit
des Bundes Evangelisch-Freikirchlicher
Gemeinden in Deutschland (Körperschaft
des öffentlichen Rechts) das Betreiben von
Einrichtungen der stationären und
ambulanten Krankenpflege, Einrichtungen
der Altenpflege und sonstigen sozialen
Einrichtungen sowie die Mitwirkung an
solchen Einrichtungen.
(3) Die Gesellschaft soll der stationären und
ambulanten Pflege, Untersuchung und
Behandlung von Patienten ohne Rücksicht
auf Geschlecht, Konfession oder Wohnsitz
nach Maßgabe ihrer allgemeinen
Vertragsbedingungen dienen. Unbeschadet
dessen kann die Gesellschaft Mitglied im
jeweils zuständigen gliedkirchlichen
Diakonischen Werk (Spitzenverband der
freien Wohlfahrtspflege) sein.
(4) Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung
ihrer Aufgaben einer oder mehrerer
Hilfspersonen i.S.d. § 57 Absatz 1 Satz 2
AO bedienen. Sie hat zu diesem Zweck
schriftliche Verträge mit der/den
Hilfsperson(en) abzuschließen.
(5) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie
verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
(6) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke der Gesellschaft
verwendet werden. Die Gesellschafter
dürfen keine Gewinnanteile und auch keine
sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der
Gesellschaft erhalten. Gesellschafter
erhalten bei ihrem Ausscheiden, bei
Auflösung oder Aufhebung der
Körperschaft oder bei Wegfall
steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als
ihre eingezahlten Kapitalanteile und den
gemeinen Wert ihrer geleisteten
Sacheinlagen zurück.
(7) Keine Person darf durch Ausgaben, die
dem Zweck der Gesellschaft fremd sind
oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden.
a)
Die Gesellschafterversammlung hat am 30.07.2012
beschlossen,
die Firma und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 1
Abs. (1) zu ändern,
den Gegenstand des Unternehmens und entsprechend den
Gesellschaftsvertrag in § 2 zu ändern,
§ 4 (Dauer, Geschäftsjahr) des Gesellschaftsvertrages Absatz
3 ersatzlos zu streichen,
§ 5 (Stammeinlage), § 8 (Aufgaben und Rechte der
Gessellschafterversammlung) Absatz 3, § 9
(Gesellschafterbeschlüsse) Absatz 2, § 10 (Einberufung und
Abhaltung der Gesellschafterversammlung) Absatz 2, § 13
(Auflösung, Abwicklung) sowie § 14 (Schlussbestimmungen)
Absatz 1 des Gesellschaftsvertrages zu ändern und dessen
Absatz 3 ersatzlos zu streichen.
a)
14.09.2012
Rottländer
8b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Ekelmann, Matthias, Wiehl, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Geschäftsführer:
Grote, Andrea, Lindlar, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.

Nach Änderung der Vertretungsbefugnis:
Geschäftsführer:
Schmidt, Monika, Waldbröl, *XX.XX.XXXX
vertretungsberechtigt gemeinsam mit der
Geschäftsführerin Andrea Grote.
a)
03.04.2013
Schmied
9b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Schmidt, Monika, Waldbröl, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Geschäftsführer:
Daniels, Sarah, Waldbröl, *XX.XX.XXXX
vertretungsberechtigt gemeinsam mit der
Geschäftsführerin Andrea Grote.
a)
08.12.2017
Großkelwing
10b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Grote, Andrea, Lindlar, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Geschäftsführer:
Knollmann, Joachim, Bad Oeynhausen,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.
a)
15.02.2018
Großkelwing
11b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Felkl, Monika, Bad Münder, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.

Nicht mehr
Geschäftsführer:
Knollmann, Joachim, Bad Oeynhausen,
*XX.XX.XXXX
a)
26.09.2018
Großkelwing
12b)
Nach Änderung der Vertretungsbefugnis
weiterhin
Geschäftsführer:
Daniels, Sarah, Waldbröl, *XX.XX.XXXX
a)
24.01.2019
Großkelwing
13b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Daniels, Sarah, Waldbröl, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Geschäftsführer:
Thürigen, Uwe, Waldbröl, *XX.XX.XXXX
a)
07.02.2019
Großkelwing

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.