Handelsregister · HRB 3569
Chronologischer Auszug
Seniorenzentrum Bethel Bad Oeynhausen gemeinnützige GmbH · Amtsgericht Bad Oeynhausen
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Seniorenzentrum Bethel Bad Oeynhausen gGmbH b) Bad Oeynhausen c) Betreiben von Einrichtungen der stationären und ambulanten Krankenpflege, Einrichtungen der Altenpflege und sonstigen sozialen Einrichtungen sowie die Beteiligung an solchen Einrichtungen. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Müller, Armin, Bad Oeynhausen, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt | a) Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.06.2003 | a) 17.10.2003 Fischer-Glowatz b) Tag der ersten Eintragung: 13.09.2003 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 16.10.2003. Gesellschaftsvertrag Bl. 306-317 SB | |
| 2 | b) Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers, dem Diakoniewerk Betehl e.V. in Berlin (AG Charlottenburg, VR 101 Nz), am 09.10.2003 wirksam geworden. | a) 04.11.2003 Droste | ||||
| 3 | b) Entsprechend § 319 ZPO von Amts wegen eingetragen: Bezeichnung des übertragenden Rechtsträgers aus der Eintragung vom 04.11.2003 wird berichtigt in: Diakoniewerk Bethel e.V. in Berlin | a) 11.11.2003 Droste | ||||
| 4 | b) Geschäftsführer: Knollmann, Joachim, Bad Oeynhausen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Geschäftsführer: Müller, Armin, Bad Oeynhausen, *XX.XX.XXXX | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung | a) 15.02.2005 Droste b) Ges.-Beschl. Bl. 393 - 394 SB Rechtsform zur Korrektor der Statistikdatenbank erneut eingetragen. | |||
| 5 | a) Die Gesellschafterversammlung vom 18.07.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 Abs. 3 (Vertretung, Geschäftsführung) und § 7 (3) d) und h) (Aufgaben und Rechte der Gesellschafterversammlung) beschlossen. | a) 13.10.2006 Wietfeld b) Ges.-Beschl. Bl. 397 - 402 SB Ges.-Vertrag Bl. 403 - 415 SB | ||||
| 6 | b) Nach Änderung der besonderen Vertretungsbefugnis: Geschäftsführer: Knollmann, Joachim, Bad Oeynhausen, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. Bestellt als Geschäftsführer: Möller, Cornelia, Löhne, *XX.XX.XXXX vertretungsberechtigt gemeinsam mit dem Geschäftsführer, Knollmann, Joachim. | a) 06.07.2007 Droste | ||||
| 7 | c) Gegenstand von Amts wegen berichtigt: auf der Grundlage der diakonischen Arbeit des Bundes Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland (Körperschaft des öffentlichen Rechts) das Betreiben von Einrichtungen der stationären und ambulanten Krankenpflege, Einrichtungen der Altenpflege und sonstigen sozialen Einrichtungen sowie die Beteiligung an solchen Einrichtungen. Das Seniorenzentrum soll der stationären und ambulanten Pflege, Untersuchung und Behandlung von Patienten ohne Rücksicht auf Geschlecht, Konfession oder Wohnsitz nach Maßgabe ihrer allgemeinen Vertragsbedingungen dienen. Unbeschadet dessen kann das Seniorenzentrum Mitglied im jeweils zuständigen gliedkirchlichen Diakonischen Werk (Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege) sein. Die Gesellschaft kann alle Nebengeschäfte betreiben, die der Erreichung der Förderung des Seniorenzentrumszwecks dienlich sind. Darüber hinaus kann sich das Seniorenzentrum an anderen Pflegegesellschaften und Betriebsgesellschaften pflegezugehöriger Einrichtungen beteiligen und auch die Betriebsführung weiterer Seniorenzentren und anderer Pflegegesellschaften übernehmen. (2) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Verwirklichung von Diakonie durch Wort und Tat als ganzheitlichen Dienst am Menschen, die Förderung des Gesundheitswesens, der Altenhilfe und Bildung sowie das Unterstützen hilfsbedürftiger Personen. Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere: 2.1 durch Gemeindediakonie, Kranken-, Alten- und Familienpflege, Diakoniestationen und Kurzzeitpflege sowie teilstationäre oder ambulante Versorgungswerke und Tageskliniken; 2.2 im Dienst für Kinder und Jugendliche in Kindergärten, -tagesstätten und -heimen sowie Einrichtungen der Jugendhilfe, für arbeits- und beschäftigungslose Jugendliche und Erwachsene sowie für Alleinerziehende in eigenen oder anderer Träger Einrichtungen; 2.3 in der Pflege, Betreuung und Aufnahme Kranker, Betagter, Behinderter, Arbeitsloser, Asylbewerber, Ausländer und anderer hilfsbedürftiger Personen in eigenen oder anderer Träger Einrichtungen; 2.4 durch Einrichtung und Führung von Krankenhäusern und -heimen, Seniorenwohnungen, -heimen, pflegeheimen, Kurheimen sowie sonstigen stationären Versorgungs- und Betreuungswerken in überwiegendem Maße für Sozialversicherte und Sozialhilfeberechtigte; 2.5 durch Einrichtung und Führung von Tagungs- und Ausbildungsstätten, vornehmlich für Jugendliche sowie für ehenamtliche und hauptberufliche Mitarbeiter in Diakonie und Gemeindearbeit; 2.6 durch missionarische, diakonische und soziale Dienste im In- und Ausland einschließlich Benefizveranstaltungen (insbesondere Vorträge, Ausstellungen, Konzerte) mit unmittelbar kirchlich-diakonischem Bezug; 2.7 durch Aufbau und Betrieb einer Informations- und Kommunikationsstruktur auf der Basis neuer elektronischer Institutionen sowie für hilfesuchende Menschen; 2.8 durch die Unterhaltung von Gotteshäusern und kirchlichen Gemeindehäusern, die Abhaltung von Gottesdiensten sowie 2.9 durch das Kontakthalten zu den Kirchengemeinden und die Vermittlung des Besuchs eines Pfarrers oder andere Angebote der Gemeinden gegenüber den Pflegebedürftigen unter Wahrung der Verschwiegenheitspflicht und der Einhaltung des Datenschutzes als Teil seelsorgericher Dienste. Die vorgenannten Zwecke können auch gemäß § 58 Nr. 2 AO durch die Weitergabe von Mitteln an andere steuerbegünstige Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts verwirklicht werden. (3) Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer oder mehrerer Hilfspersonen i.S.d. § 57 Absatz 1 Satz 2 AO bedienen. Sie hat zu diesem Zweck schriftliche Verträge mit der/den Hilfspersonen abzuschließen. (4) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (5) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke der Gesellschaft verwendet werden. Der oder die Gesellschafter erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft. Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden, bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstiger Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. (6) Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergünstigen begünstigt werden. | a) 05.02.2009 Wietfeld | ||||
| 8 | b) Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Am Hambkebach 8, 32545 Bad Oeynhausen | a) 28.06.2010 Heron | ||||
| 9 | a) Seniorenzentrum Bethel Bad Oeynhausen gemeinnützige GmbH c) (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Verwirklichung von Diakonie durch Wort und Tat als ganzheitlichen Dienst am Menschen, die Förderung der Altenhilfe, der Wohlfahrtspflege und sowie das Unterstützen hilfsbedürftiger Personen. Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere: 1.1. durch Altenpflege im Sinne der §§ 53, 66 sowie § 68 Nr. 1 Buchstabe a) AO; 1.2. in der Pflege, Betreuung und Aufnahme Kranker und Betagter im Sinne des § 53 AO und anderer hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO; 1.3. durch Einrichtung und Führung von Seniorenwohnungen, -heimen, pflegeheimen sowie sonstigen stationären Versorgungs- und Betreuungswerken im Sinne der §§ 53, 66 sowie § 68 Nr. 1 Buchstabe a) AO in überwiegendem Maße für Sozialversicherte und Sozialhilfeberechtigte; 1.4. durch die Abhaltung von Gottesdiensten, 1.5. durch Mahlzeitendienste nach § 68 Nr. 1 Buchstabe a) AO. (2) Gegenstand des Unternehmens ist es, auf der Grundlage der diakonischen Arbeit des Bundes Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland (Körperschaft des öffentlichen Rechts) das Betreiben von Einrichtungen der stationären und ambulanten Krankenpflege, Einrichtungen der Altenpflege und sonstigen sozialen Einrichtungen sowie die Mitwirkung an solchen Einrichtungen. (3) Die Gesellschaft soll der stationären und ambulanten Pflege, Untersuchung und Behandlung von Patienten ohne Rücksicht auf Geschlecht, Konfession oder Wohnsitz nach Maßgabe ihrer allgemeinen Vertragsbedingungen dienen. Unbeschadet dessen kann die Gesellschaft Mitglied im jeweils zuständigen gliedkirchlichen Diakonischen Werk (Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege) sein. (4) Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer oder mehrerer Hilfspersonen i.S.d. § 57 Absatz 1 Satz 2 AO bedienen. Sie hat zu diesem Zweck schriftliche Verträge mit der/den Hilfsperson(en) abzuschließen. (5) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (6) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke der Gesellschaft verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden, bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. (7) Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 30.07.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma), § 2 (Zweck und Gegenstand des Unternehmens), § 4 (Dauer, Geschäftsjahr), § 5 (Stammkapital), § 8 (Aufgaben und Rechte der Gesellschafterversammlung), § 9 (Gesellschafterbeschlüsse), § 10 (Einberufung und Abhaltung der Gesellschafterversammlung), § 13 (Auflösung, Abwicklung) und § 14 (Schlussbestimmungen) beschlossen. | a) 04.09.2012 Wietfeld | |||
| 10 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Detert, Maik, Bad Oeynhausen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Geschäftsführer: Möller, Cornelia, Löhne, *XX.XX.XXXX | a) 26.01.2023 Droste |
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