Handelsregister · HRA 9996

Registerinformationen

Seniorenheim Sinntal Brückel GmbH & Co. KG · Amtsgericht Schweinfurt

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Seniorenheim Sinntal Brückel GmbH & Co. KG
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)
Sitz
Bad Brückenau
Geschäftsanschrift
Ernst-Putz-Str. 51-53, 97769 Bad Brückenau

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRA 9996
Gericht
Amtsgericht Schweinfurt
Letzte Eintragung
07.03.2023
Abrufstand
24.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

Seniorenheim Sinntal Verwaltungs GmbH

Bad Brückenau

mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Kommanditist(in)

Udo Brückel

Bad Brückenau

Kommanditist(in)

David Brückel

Bad Brückenau

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 17.08.2018 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.08.2018 und Zustimmung des Inhabers vom 17.08.2018 das unter der Firma Seniorenheim "Sinntal" Udo Brückel e.K. mit Niederlassung in Bad Brückenau (Amtsgericht Schweinfurt HRA 8899) betriebene Unternehmen von dem Einzelkaufmann Brückel, Udo, Bad Brückenau, *XX.XX.XXXX übernommen.
  • Die Seniorenheim Sinntal UG (haftungsbeschränkt) mit dem Sitz in Bad Brückenau (Amtsgericht Schweinfurt HRB 6953) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.03.2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.

Insolvenz

  • Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Schweinfurt vom 07.02.2023 (Az. IN 31/23) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
  • Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Schweinfurt vom 01.03.2023 (Az. IN 31/23) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach §§ 161 Abs. 2, 143 HGB.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.