Die Förderung der Altenhilfe durch den Betrieb von Alten- und Pflegeheimen sowie die Beteiligung an solchen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Silke Becker
Kühlungsborn
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 13.11.2006 Die Gesellschafterversammlung vom 14.02.2007 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere in § 1 (Firma, Sitz) und § 2 (Gegenstand) und mit ihr die Sitzverlegung von Dresden (bisher Amtsgericht Dresden HRB 25109) nach Bad Doberan beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 13.02.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 Abs. 3 (Vertretung) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 07.04.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie in § 19 Abs.2 (Auflösung) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 15.05.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 19 Abs. 2 (Änderung des Gesellschaftsvertrages, Auflösung der Gesellschaft) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 07.08.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 19 (Änderung des Gesellschaftsvertrages, Auflösung der Gesellschaft) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 27.01.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 1 (Firma) beschlossen.
Freitext
Fall 9
Fall 10
Fall 11 Beschluss vom 11.01.2023
Fall 12 Beschluss vom 11.01.2023
Fall 13 Berichtigung von Amts wegen gemäß § 17 Abs. 2 HRV
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.