Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinn des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Gegenstand der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Den Satzungszweck erfüllt die Gesellschaft insbesondere, indem sie Alten-, Altenwohn- und Pflegeheime sowie Erholungsheime betreibt, insbesondere das Senioren-Wohnstift Mozart in Ainring-Mitterfelden. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Stefan Freitag
Ruhpolding
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 30.06.1986 zuletzt geändert am 27.09.1986
Die Gesellschafterversammlung vom 21.07.2005 hat die Änderung der §§ 4 (Stammkapital), 6 (Sicherung der Gemeinnützigkeit), 9 (Geschäftsführung), 11 (Tätigkeit des Aufsichtsrats) und 13 (Gesellschafterversammlung) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 16.07.2020 hat die Änderung der §§ 4 (Stammkapital), 5 (Verfügung über Geschäftsanteile), 9 (Geschäftsführer), 10 (Aufsichtsrat), 11 (Tätigkeit des Aufsichtsrats), 12 (Aufgaben des Aufsichtsrats), 13 (Gesellschafterversammlung), 14 (Aufgaben der Gesellschafterversammlung) und 21 (Einziehung) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 03.07.1967 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 4 So.
Wohnort berichtigt/HBBl. 11/12
Beschluß und Satzung Bl. 6 SB.
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