ist die Förderung der Altenhilfe. Den Satzungszweck erfüllt die Gesellschaft insbesondere, indem sie Alten-, Altenwohn- und Pflegeheime sowie Erholungsheime betreibt, insbesondere das Senioren-Wohnstift Beethoven in Bonn-Bornheim
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Stefan Freitag
Ruhpolding
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 15.04.1986, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 22.07.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Bingen (bisher Amtsgericht Mainz HRB 22066) nach Bornheim beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 07.07.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) Abs. 5, in § 5 (Verfügung über Geschäftsanteile) Abs. 1, in § 9 (Geschäftsführung) Abs. 2, in § 11 (Tätigkeit des Aufsichtsrats) Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3, in § 12 (Aufgaben des Aufsichtsrats) Abs. 2, in § 13 (Gesellschafterversammlung) Abs. 3 und in § 20 (Einziehung) Abs. 3 Ziffer 1 und Ziffer 3 beschlossen.
Freitext
lfd. Nr. 1 Spalte 4 a von Amts wegen berichtigend eingetragen.
lfd. 3 Spalte 4 a von Amts wegen berichtigen eingetragen.
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