Handelsregister · HRB 17292

Registerinformationen

Senioren-Wohnstift Beethoven Betriebs GmbH · Amtsgericht Bonn

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Senioren-Wohnstift Beethoven Betriebs GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz
Bornheim
Geschäftsanschrift
Siefenfeldchen 39, 53332 Bornheim

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 17292
Gericht
Amtsgericht Bonn
Letzte Eintragung
16.01.2023
Abrufstand
01.02.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

ist die Förderung der Altenhilfe. Den Satzungszweck erfüllt die Gesellschaft insbesondere, indem sie Alten-, Altenwohn- und Pflegeheime sowie Erholungsheime betreibt, insbesondere das Senioren-Wohnstift Beethoven in Bonn-Bornheim

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Stefan Freitag

Ruhpolding

einzelvertretungsberechtigt

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 15.04.1986, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 22.07.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Bingen (bisher Amtsgericht Mainz HRB 22066) nach Bornheim beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 07.07.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) Abs. 5, in § 5 (Verfügung über Geschäftsanteile) Abs. 1, in § 9 (Geschäftsführung) Abs. 2, in § 11 (Tätigkeit des Aufsichtsrats) Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3, in § 12 (Aufgaben des Aufsichtsrats) Abs. 2, in § 13 (Gesellschafterversammlung) Abs. 3 und in § 20 (Einziehung) Abs. 3 Ziffer 1 und Ziffer 3 beschlossen.

Freitext

  • lfd. Nr. 1 Spalte 4 a von Amts wegen berichtigend eingetragen.
  • lfd. 3 Spalte 4 a von Amts wegen berichtigen eingetragen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.