Handelsregister · HRB 752534
Chronologischer Auszug
SEN Wohnbau GmbH · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) SEN Wohnbau GmbH b) Mühlacker Neue Geschäftsanschrift: Industriestraße 76, 75417 Mühlacker c) Der Betrieb eines Bauträgerunternehmens sowie Dienstleistungen und Vermittlungsleistungen aller Art im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Bauträger. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist er befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. b) Geschäftsführer: Sen, Ibrahim, Mühlacker, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 26.02.2021. Die Gesellschafterversammlung vom 21.10.2024 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft; Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft) beschlossen. Der Sitz ist von Holzgerlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 778260) nach Mühlacker verlegt. | a) 05.11.2024 Gastgeb b) Tag der ersten Eintragung: 19.03.2021 | |
| 2 | b) Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Pforzheim vom 15.07.2025 (1 IN 226/25) wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen. | a) 15.08.2025 Götz |
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