Die Erstellung und der Vertrieb von Anlagen im Bereich der Wärmetechnik für Kremationsanlagen. Die Gesellschaft kann ferner alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist er befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Peter Reinhold
Bielefeld
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Henrik Clemens
Zwickau
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 10.05.2007
Die Gesellschafterversammlung vom 05.10.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Gesellschafterpflichten/Gewinnbeteiligung/Dauer der Gesellschaft) lit. b) und c) und § 7 (Einziehung von Geschäftsanteilen und Ausschließung eines Gesellschafters) Abs. (5) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 15.01.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital), § 4 (Gesellschafterpflichten/Gewinnbeteiligung/Dauer der Gesellschaft), § 7 (Einziehung von Geschäftsanteilen und Ausschließung eines Gesellschafters) Abs. 5 und § 9 (Gesellschafterbeschlüsse) Abs. 3 beschlossen. § 5 (Veräußerung, Abtretung und Verpfändung von Geschäftsanteilen) Abs. 1 Satz 2 und § 9 (Gesellschafterbeschlüsse) Abs. 6 lit. n wurden gestrichen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.