der Einkauf, der Handel und der Vertrieb von hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Fotoalben, Notizbüchern, Papeterie Artikeln, sowie weiteren Warengruppen unter der Marke SEMIKOLON.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
086
Hinrich Max Nicolas Stürken
Wohltorf
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen 086
Axel Hinrich Nicolas Stürken
Hamburg
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen 086
Johannes Görtz
Hamburg
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten 285
Frank Wendt
Glinde
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
014
Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag vom 03.07.2025 mit der Leuchtturm Gruppe GmbH & Co. KG mit Sitz in Geesthacht (Amtsgericht Lübeck, HRA 6 GE), dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 16.07.2025 zugestimmt hat.
022
Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 09.04.2025 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage den operativen Teilbetrieb "Semikolon" der Leuchtturm Gruppe GmbH & Co. KG mit Sitz in Geesthacht (Amtsgericht Lübeck, HRA 6 GE) in seiner Gesamtheit übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.