Herstellung und der Vertrieb medizinischer Produkte und Instrumente - mit Ausnahme erlaubnispflichtiger -
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Harald Günther Friedrich Karl Kujus
Dähre
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer(in)
Beate Wichers
Dähre OT Holzhausen
einzelvertretungsberechtigt Geschäftsführer(in)
Sascha Lübbert
Hitzacker
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 30.08.2016
Die Gesellschafterversammlung vom 30.08.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 423,00 EUR auf 25.423,00 EUR beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 30.08.2016 hat zum Zwecke der Übernahme des Vermögens von Semeda Medizinische Instrumente e.K. in Bad Bodenteich (Amtsgericht Lüneburg HRA 201586) im Wege der Ausgliederung die Erhöhung des Stammkapitals um 577,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 3 beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 30.08.2016 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 30.08.2016 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Kujus, Harald, wohnhaft Dähre, geb. am 26.04.1965 unter der Firma Semeda Medizinische Instrumente e.K. in Bad Bodenteich (Amtsgericht Lüneburg HRA 201586) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird ist mit heutiger Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.