Handelsregister · HRB 103616

Chronologischer Auszug

Semanticom GmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 07.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Semanticom GmbH

b)
Berlin

c)
Die Beratung von Unternehmen
in strategischen Fragen der Unternehmenkommunikation und Markenführung.
25.000 EURa)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt
werden.

b)
Geschäftsführer:
1.
Huber, Thomas, *XX.XX.XXXX, Hamburg
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten

mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
03.08.2006
a)
08.09.2006
Ehrensberger
b)
Gesellschaftsvertrag Bl. 8-15
2c)
Die Beratung von Unternehmen
in strategischen Fragen der Unternehmenskommunikation und
Markenführung sowie die Vermittlung und Beratung von Anzeigen- und Werbemaßnahmen.
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.01.2010 ist
der Gesellschaftsvertrag geändert in
§ 2 (Gegenstand).
a)
12.01.2010
Möschter
3b)
Geschäftsanschrift:
Reinhardtstr. 41, 10117 Berlin
a)
02.02.2010
Möschter
4b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Charlottenburg vom
13.05.2020 (AZ: 36s IN 1478/20)
die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass
Verfügungen der Schuldnerin nur
mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
20.05.2020
Löben
5b)
Die vorläufige Insolvenzverwaltung
und die Bestimmung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind
durch Beschluss des Amtsgerichts
Charlottenburg vom 27.05.2020
(AZ: 36s IN 1478/20) aufgehoben.
a)
04.06.2020
Löben

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.