Jedes Vorstandsmitglied ist alleinvertretungsberechtigt. Bei Bankgeschäften über einen Betrag von 5.000,00 Euro hinaus ist die Zustimmung eines weiteren Vorstandsmitglieds erforderlich. Bankgeschäfte mit einem Wert von mehr als 7.000,00 Euro bedürfen der Zustimmung des Gesamtvorstands.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Martin Hirtz
Rehlingen-Siersburg
Vorstand
Lioba Amann
Schwalbach
Vorstand
Markus Tressel
Saarlouis
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 23.07.1987 zuletzt geändert am 31.10.2001
Die Satzung ist am 10.03.2006 in den §§ 4 und 8 geändert worden.
Die Mitgliederversammlung vom 12.09.2011 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 18.12.2012 hat die Änderung der Satzung in den §§ 7 (Der Vorstand) und 12 (Vereinsauflösung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 28.08.2016 hat die Änderung der Satzung in den §§ 6 (Organe), 7 (Der Vorstand), 8 (Mitgliederversammlung) und 12 (Vereinsauflösung) beschlossen. § 9 wurde gestrichen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 25.04.1988 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.