Handelsregister · GnR 536

Chronologischer Auszug

Selbstverwaltete Ostberliner GenossInnenschaft (S.O.G.) e.G. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 30.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital, Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Selbstverwaltete Ostberliner GenossInnenschaft (S.O.G.) e.G.

b)
Berlin

c)
Gegenstand der Genossenschaft:
Die GenossInnenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen.
Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu
gehören auch Gewerberäume, Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen. Bei der Übernahme von Bauten, welche bereits
zu Wohnzwecken genutzt werden, verpflichtet sich die GenossInnenschaft, vor Abschluss eines zur Übernahme verpflichtenden Rechtsgeschäfts, die unwiderrufliche Einwilligung von zumindest drei Viertel der wohnlichen
NutzerInnen zur Vornahme desselben, einzuholen. Bewirtschaftete Gewerbeflächen sind bevorzugt
an im Eigentum ihrer Belegschaft
stehende Kollektivbetriebe, oder
an kulturelle sowie soziale Projekte zu vergeben.
Die Mittel der GenossInnenschaft
sowie erzielte Gewinne sind ausschließlich zur Erreichung des
GenossInnenschaftszweckes zu
verwenden. Die GenossInnenschaft verfolgt gemeinnützige
Zwecke. Die GenossInnenschaft
hat auch das Ziel, Wohnungen
von Wohnungsunternehmen, die
eine Privatisierungsauflage nach
dem Altschuldenhilfegesetz erfüllen, zu erwerben, den bisherigen
Nutzern/Mietern zur Nutzung zu
überlassen bzw. diese Wohnungen entsprechend § 14 und § 14 a
dieser Satzung zu übertragen. Die
Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen, die Mitgliederversammlung beschließt die Voraussetzungen.
Die Nachschusspflicht der Mitglieder ist auf die
Haftsumme beschränkt.
Die Haftsumme für jeden Geschäftsanteil beträgt 100,00 DM.
a)
Der Vorstand besteht aus mindestens
3 Personen.
Die Genossenschaft wird vertreten
durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft
mit einem Prokuristen.

b)
Vorstand:

1.
Schindler, Florian, *XX.XX.XXXX, Berlin

Vorstand:

2.
Hevers, Hjalmar, *XX.XX.XXXX, Berlin

Vorstand:
3.
Kalkbrenner, Ralf, *XX.XX.XXXX, Berlin

Vorstand:

4.
Erastova-Fischer, Ruslana,
*XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Eingetragene Genossenschaft

Das Statut ist errichtet am:
17.03.1995
mit letzter Änderung vom:
15.11.2000
a)
19.10.2005
Oertel
b)
Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.

Statut Bl. 6-28a
2c)
Zweck der GenossInnenschaft ist
vorrangig eine gute, sichere und
sozial vertretbare Wohnraumversorgung der Mitglieder der GenossInnenschaft im Sinne der Präambel.
Die GenossInnenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen.
Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu
gehören auch Gewerberäume, Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen.
Bei der Übernahme von Bauten,
welche bereits zu Wohnzwecken
genutzt werden, verpflichtet sich
die GenossInnenschaft, vor Abschluss eines zur Übernahme verpflichtenden Rechtsgeschäfts, die
unwiderrufliche Einwilligung von
zumindest drei Viertel der wohnlichen NutzerInnen zur Vornahme desselben, einzuholen. Bewirtschaftete Gewerbeflächen sind bevorzugt an im Eigentum ihrer Belegschaft stehende Kollektivbetriebe, oder an kulturelle sowie soziale Projekte zu vergeben.
Die Mittel der GenossInnenschaft
sowie erzielte Gewinne sind ausschließlich zur Erreichung des GenossInnenschaftszweckes zu verwenden
Die GenossInnenschaft hat auch
das Ziel, Wohnungen von Wohnungsunternehmen, die eine Privatisierungsauflage nach dem Altschuldenhilfegesetz erfüllen, zu
erwerben, den bisherigen Nutzern/Mietern zur Nutzung zu
überlassen bzw. diese Wohnungen
entsprechend § 14 und § 14 a dieser Satzung zu übertragen.
Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; die Mitgliederversammlung beschließt die Voraussetzungen.
Die Nachschusspflicht der Mitglieder ist auf die
Haftsumme beschränkt.
Die Haftsumme für jeden Geschäftsanteil beträgt 51,13 EUR.
a)
Das Statut ist am 12.09.2005 geändert in § 2 (Gegenstand), § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 5 (Eintrittsgeld), § 18 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 19
(Nachschußpflicht), § 21 (Organe),
§ 22 (Mitgliederversammlung), §
23 (Einberufung der Mitgliederversammlung), § 25 (Zuständigkeit
der Mitgliederversammlung), § 27
(Mehrheitserfordernisse), § 29 (Sozialrat), § 32 (Aufsichtsrat), § 35
(Sitzungen des Aufsichtsrates), §
36 (Vorstand), § 37 (Leitung und
Vertretung der GenossInnenschaft),
§ 48 (Prüfung). § 11 a (Sonderausschluß für Neumitglieder) wurde
neu eingefügt..
a)
02.02.2006
Könnecke
b)
Beschluss Bl.
85-88, 89-98
3b)
Vorstand:
5.
Viereck, Axel Werner, *XX.XX.XXXX,
Berlin
a)
19.10.2007
Kremer
4b)
Nicht mehr Vorstand:
1. Schindler, Florian
a)
06.06.2008
Kremer
5b)
Nicht mehr Vorstand:
3. Kalkbrenner, Ralf
a)
02.07.2008
Kremer
6a)
Die Satzung ist am 07.07.2008 geändert in § 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens) und § 8 (Prüfung).
a)
02.12.2008
Kremer
7a)
Die Satzung ist am 11.05.2009 geändert in § 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 13 (Rechte der Mitglieder), § 23 (Einberufung der
Mitgliederversammlung), § 48
(Prüfung) und § 49 (Auflösung).
a)
07.09.2009
Kremer
8b)
Nicht mehr Vorstand:
4. Erastova-Fischer, Ruslana

Vorstand:
6.
Lankner, Stephan, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Die Satzung ist am 19.04.2010 geändert in § 23 a (Beschlussfähigkeit
der Mitgliederversammlung).
a)
10.09.2010
Wolschke
9b)
Nicht mehr Vorstand:
2. Hevers, Hjalmar

Vorstand:
7.
Andresen, Björn, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
07.06.2012
Hikel
10b)
Vorstand:
8.
Bahls, Tilman, *XX.XX.XXXX, Berlin

Nicht mehr Vorstand:
5. Viereck, Axel Werner
a)
30.05.2013
Hikel
11b)
Vorstand:
9.
Raschke, Simon-Moritz,
*XX.XX.XXXX, Berlin
a)
25.11.2014
Hikel
12b)
Vorstand:
10.
Mader, Esther, *XX.XX.XXXX, Berlin

Vorstand:
11.
Rogier, Gernot, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
24.08.2015
Hrymon
13b)
Nicht mehr Vorstand:
8. Bahls, Tilman
a)
27.06.2017
Rudolph
14b)
Nicht mehr Vorstand:
7. Andresen, Björn
Vorstand:
12.
Weber, Sabine Maria, *XX.XX.XXXX,
Berlin
a)
18.07.2018
Rudolph
15b)
Vorstand:
13.
Fritzsche, Christopher, *XX.XX.XXXX,
Berlin
a)
13.03.2020
Steinberg
16b)
Nicht mehr Vorstand:
6. Lankner, Stephan
a)
15.06.2020
Steinberg
17b)
Nicht mehr Vorstand:
10. Mader, Esther
a)
15.07.2021
Steinberg
18c)
Zweck der Genosslnnenschaft ist
vorrangig eine gute, sichere und
sozial vertretbare Wohnraumversorgung der Mitglieder der Genosslnnenschaft im Sinne der Präambel. Die Genosslnnenschaft
kann Bauten in allen Rechts- und
Nutzungsformen bewirtschaften,
errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der
Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen.
Hierzu gehören auch Gewerberäume, Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen. Bei der Übernahme von Bauten, welche bereits
zu Wohnzwecken genutzt werden,
verpflichtet sich die Genosslnnenschaft, vor Abschluss eines
zur Übernahme verpflichtenden
Rechtsgeschäfts, die unwiderrufliche Einwilligung von zumindest drei Viertel der wohnlichen
Nutzerlnnen zur Vornahme desselben, einzuholen. Bewirtschaftete Gewerbeflächen sind bevorzugt an im Eigentum ihrer Belegschaft stehende Kollektivbetriebe, oder an kulturelle sowie soziale Projekte zu vergeben. Die Mittel der Genosslnnenschaft sowie
erzielte Gewinne sind ausschließlich zur Erreichung des Genosslnnenschaftszweckes zu verwenden.
Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; die Mitgliederversammlung beschließt die Voraussetzungen.
a)
Die Satzung ist am 28.06.2021 geändert und neu gefasst, insbesondere geändert in § 2 (Gegenstand) und
zur Anlage der Satzung § 3 (Fälligkeit).
a)
11.01.2022
Steinberg
19b)
Nicht mehr Vorstand:
9. Raschke, Simon-Moritz
a)
07.08.2023
Steinberg
20b)
Vorstand:
14.
Zindler, Bernhard Erik Wolfgang,
*XX.XX.XXXX, Berlin
a)
09.02.2024
Steinberg

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.