Handelsregister · GnR 536
Chronologischer Auszug
Selbstverwaltete Ostberliner GenossInnenschaft (S.O.G.) e.G. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Nachschusspflicht, Mindestkapital, Grundkapital der Europäischen Genossenschaft | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Selbstverwaltete Ostberliner GenossInnenschaft (S.O.G.) e.G. b) Berlin c) Gegenstand der Genossenschaft: Die GenossInnenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören auch Gewerberäume, Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen. Bei der Übernahme von Bauten, welche bereits zu Wohnzwecken genutzt werden, verpflichtet sich die GenossInnenschaft, vor Abschluss eines zur Übernahme verpflichtenden Rechtsgeschäfts, die unwiderrufliche Einwilligung von zumindest drei Viertel der wohnlichen NutzerInnen zur Vornahme desselben, einzuholen. Bewirtschaftete Gewerbeflächen sind bevorzugt an im Eigentum ihrer Belegschaft stehende Kollektivbetriebe, oder an kulturelle sowie soziale Projekte zu vergeben. Die Mittel der GenossInnenschaft sowie erzielte Gewinne sind ausschließlich zur Erreichung des GenossInnenschaftszweckes zu verwenden. Die GenossInnenschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke. Die GenossInnenschaft hat auch das Ziel, Wohnungen von Wohnungsunternehmen, die eine Privatisierungsauflage nach dem Altschuldenhilfegesetz erfüllen, zu erwerben, den bisherigen Nutzern/Mietern zur Nutzung zu überlassen bzw. diese Wohnungen entsprechend § 14 und § 14 a dieser Satzung zu übertragen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen, die Mitgliederversammlung beschließt die Voraussetzungen. | Die Nachschusspflicht der Mitglieder ist auf die Haftsumme beschränkt. Die Haftsumme für jeden Geschäftsanteil beträgt 100,00 DM. | a) Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Personen. Die Genossenschaft wird vertreten durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen. b) Vorstand: 1. Schindler, Florian, *XX.XX.XXXX, Berlin Vorstand: 2. Hevers, Hjalmar, *XX.XX.XXXX, Berlin Vorstand: 3. Kalkbrenner, Ralf, *XX.XX.XXXX, Berlin Vorstand: 4. Erastova-Fischer, Ruslana, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Eingetragene Genossenschaft Das Statut ist errichtet am: 17.03.1995 mit letzter Änderung vom: 15.11.2000 | a) 19.10.2005 Oertel b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Statut Bl. 6-28a | |
| 2 | c) Zweck der GenossInnenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial vertretbare Wohnraumversorgung der Mitglieder der GenossInnenschaft im Sinne der Präambel. Die GenossInnenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören auch Gewerberäume, Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen. Bei der Übernahme von Bauten, welche bereits zu Wohnzwecken genutzt werden, verpflichtet sich die GenossInnenschaft, vor Abschluss eines zur Übernahme verpflichtenden Rechtsgeschäfts, die unwiderrufliche Einwilligung von zumindest drei Viertel der wohnlichen NutzerInnen zur Vornahme desselben, einzuholen. Bewirtschaftete Gewerbeflächen sind bevorzugt an im Eigentum ihrer Belegschaft stehende Kollektivbetriebe, oder an kulturelle sowie soziale Projekte zu vergeben. Die Mittel der GenossInnenschaft sowie erzielte Gewinne sind ausschließlich zur Erreichung des GenossInnenschaftszweckes zu verwenden Die GenossInnenschaft hat auch das Ziel, Wohnungen von Wohnungsunternehmen, die eine Privatisierungsauflage nach dem Altschuldenhilfegesetz erfüllen, zu erwerben, den bisherigen Nutzern/Mietern zur Nutzung zu überlassen bzw. diese Wohnungen entsprechend § 14 und § 14 a dieser Satzung zu übertragen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; die Mitgliederversammlung beschließt die Voraussetzungen. | Die Nachschusspflicht der Mitglieder ist auf die Haftsumme beschränkt. Die Haftsumme für jeden Geschäftsanteil beträgt 51,13 EUR. | a) Das Statut ist am 12.09.2005 geändert in § 2 (Gegenstand), § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 5 (Eintrittsgeld), § 18 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 19 (Nachschußpflicht), § 21 (Organe), § 22 (Mitgliederversammlung), § 23 (Einberufung der Mitgliederversammlung), § 25 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), § 27 (Mehrheitserfordernisse), § 29 (Sozialrat), § 32 (Aufsichtsrat), § 35 (Sitzungen des Aufsichtsrates), § 36 (Vorstand), § 37 (Leitung und Vertretung der GenossInnenschaft), § 48 (Prüfung). § 11 a (Sonderausschluß für Neumitglieder) wurde neu eingefügt.. | a) 02.02.2006 Könnecke b) Beschluss Bl. 85-88, 89-98 | ||
| 3 | b) Vorstand: 5. Viereck, Axel Werner, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 19.10.2007 Kremer | ||||
| 4 | b) Nicht mehr Vorstand: 1. Schindler, Florian | a) 06.06.2008 Kremer | ||||
| 5 | b) Nicht mehr Vorstand: 3. Kalkbrenner, Ralf | a) 02.07.2008 Kremer | ||||
| 6 | a) Die Satzung ist am 07.07.2008 geändert in § 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens) und § 8 (Prüfung). | a) 02.12.2008 Kremer | ||||
| 7 | a) Die Satzung ist am 11.05.2009 geändert in § 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 13 (Rechte der Mitglieder), § 23 (Einberufung der Mitgliederversammlung), § 48 (Prüfung) und § 49 (Auflösung). | a) 07.09.2009 Kremer | ||||
| 8 | b) Nicht mehr Vorstand: 4. Erastova-Fischer, Ruslana Vorstand: 6. Lankner, Stephan, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Die Satzung ist am 19.04.2010 geändert in § 23 a (Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung). | a) 10.09.2010 Wolschke | |||
| 9 | b) Nicht mehr Vorstand: 2. Hevers, Hjalmar Vorstand: 7. Andresen, Björn, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 07.06.2012 Hikel | ||||
| 10 | b) Vorstand: 8. Bahls, Tilman, *XX.XX.XXXX, Berlin Nicht mehr Vorstand: 5. Viereck, Axel Werner | a) 30.05.2013 Hikel | ||||
| 11 | b) Vorstand: 9. Raschke, Simon-Moritz, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 25.11.2014 Hikel | ||||
| 12 | b) Vorstand: 10. Mader, Esther, *XX.XX.XXXX, Berlin Vorstand: 11. Rogier, Gernot, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 24.08.2015 Hrymon | ||||
| 13 | b) Nicht mehr Vorstand: 8. Bahls, Tilman | a) 27.06.2017 Rudolph | ||||
| 14 | b) Nicht mehr Vorstand: 7. Andresen, Björn Vorstand: 12. Weber, Sabine Maria, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 18.07.2018 Rudolph | ||||
| 15 | b) Vorstand: 13. Fritzsche, Christopher, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 13.03.2020 Steinberg | ||||
| 16 | b) Nicht mehr Vorstand: 6. Lankner, Stephan | a) 15.06.2020 Steinberg | ||||
| 17 | b) Nicht mehr Vorstand: 10. Mader, Esther | a) 15.07.2021 Steinberg | ||||
| 18 | c) Zweck der Genosslnnenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial vertretbare Wohnraumversorgung der Mitglieder der Genosslnnenschaft im Sinne der Präambel. Die Genosslnnenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören auch Gewerberäume, Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen. Bei der Übernahme von Bauten, welche bereits zu Wohnzwecken genutzt werden, verpflichtet sich die Genosslnnenschaft, vor Abschluss eines zur Übernahme verpflichtenden Rechtsgeschäfts, die unwiderrufliche Einwilligung von zumindest drei Viertel der wohnlichen Nutzerlnnen zur Vornahme desselben, einzuholen. Bewirtschaftete Gewerbeflächen sind bevorzugt an im Eigentum ihrer Belegschaft stehende Kollektivbetriebe, oder an kulturelle sowie soziale Projekte zu vergeben. Die Mittel der Genosslnnenschaft sowie erzielte Gewinne sind ausschließlich zur Erreichung des Genosslnnenschaftszweckes zu verwenden. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; die Mitgliederversammlung beschließt die Voraussetzungen. | a) Die Satzung ist am 28.06.2021 geändert und neu gefasst, insbesondere geändert in § 2 (Gegenstand) und zur Anlage der Satzung § 3 (Fälligkeit). | a) 11.01.2022 Steinberg | |||
| 19 | b) Nicht mehr Vorstand: 9. Raschke, Simon-Moritz | a) 07.08.2023 Steinberg | ||||
| 20 | b) Vorstand: 14. Zindler, Bernhard Erik Wolfgang, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 09.02.2024 Steinberg |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.