Einzelvertretungsberechtigt bei Wahrnehmung der fachlichen, wirtschaftlichen und verwaltungsmäßigen Angelegenheiten der Einrichtung Selbsthilfekoordination (SeKo) Bayern im Sinne einer hauptamtlichen Geschäftsführung, Personalverantwortung. Bei Neueinstellungen und Kündigungen ist die Zustimmung des Vorstands erforderlich.
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Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 14.07.2003 und mit Nachtrag vom 30.06.2004 insgesamt neu gefasst.
Die Mitgliederversammlung vom 16.04.2008 hat die Änderung von § 3 (Mitgliedschaft), § 5 (Mitgliederversammlung), § 8 (Besondere Vertretung nach § 30 BGB) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 27.04.2009 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 03.12.2015 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 01.12.2016 hat die Änderung des § 8 (Besondere Vertreter nach § 30 BGB) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 29.11.2018 hat die Änderung der §§ 6 (Vorstand), 8 (Besonderer Vertreter nach § 30 BGB), 9 (Kassenprüfer) und die Vereinheitlichung der Genderformulierungen bzw. -schreibweisen der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 10.05.2021 hat die Änderung des § 5 Abs. 3 (Mitgliederversammlung) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 10.05.2022 hat die Änderung des § 12 (Auflösung des Vereins) der Satzung beschlossen.