Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
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Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Kassenwart und der Schriftführer. Der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende sind zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertretungsberechtigt. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 3 Mitglieder, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende anwesend sind. Er beschließt mit einfacher Mehrheit.
Tag der ersten Eintragung: 22.02.1991 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 559 Amtsgericht Lingen (Ems) getreten. Freigegeben am 01.08.2006.
Satzung
Satzung vom 13.11.1990
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.