Handelsregister · VR 1200

Chronologischer Auszug

Selbsthilfegruppe crohn-colitis ulcerosa, Düren e.V. · Amtsgericht Düren

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 24.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Selbsthilfegruppe crohn-colitis ulcerosa, Düren e.V.

b)
Düren
a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.

b)
Erster Vorsitzender:
Pfennings, Bernd., Vermessungsgehilfe, Inden-
Lamersdorf
Kassierer:
Ulber, Horst, Schlossermeister, Titz-Bettenhoven
Zweite Vorsitzende:
Koenen, Tanja, Vettweiß, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 28.01.1986 zuletzt geändert am 09.03.1992

b)
Der Vorstand ist bei Anwesenheit von drei seiner Mitglieder, darunter der erste Vorsitzende
oder der zweite Vorsitzende und der Kassierer, beschlussfähig.
a)
04.05.2004
Heinen-Hompert

b)
Tag der ersten Eintragung:
12.05.1986
Tag der letzten Eintragung:
14.05.2002
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
29.04.2004.
Satzung Bl. 6-11 d.A.
2b)
Nicht mehr
Zweite Vorsitzende:
Koenen, Tanja, Vettweiß, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Kassierer:
Ulber, Horst, Schlossermeister, Titz-Bettenhoven
Bestellt als
Zweiter Vorsitzender:
Cremer, Norbert, Eschweiler, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Kassierer:
Porten, Herbert, Eschweiler, *XX.XX.XXXX
a)
23.04.2008
Becker
3b)
Nicht mehr
Zweiter Vorsitzender:
Cremer, Norbert, Eschweiler, *XX.XX.XXXX
Zweite Vorsitzende:
Lübben, Gudrun Ulrike, Aldenhoven, *XX.XX.XXXX
a)
13.07.2012
Becker
4b)
Kassierer:
Erven, Heiner, Alsdorf, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Kassierer:
Porten, Herbert, Eschweiler, *XX.XX.XXXX
a)
07.07.2016
Becker

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.