Handelsregister · GnR 325 FL

Registerinformationen

Selbsthilfe-Bauverein eG · Amtsgericht Flensburg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Selbsthilfe-Bauverein eG
Rechtsform
eG
Sitz
Flensburg

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
GnR 325 FL
Gericht
Amtsgericht Flensburg
Letzte Eintragung
24.07.2023
Abrufstand
28.01.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

194

Jürgen Möller

Flensburg

194

Michael Ebsen

Scharnhagen

285

Arne Dieckmann

Flensburg

Prokura gemeinsam mit einem Vorstandmit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
285

Dirk Grünberg

Glücksburg

Prokura gemeinsam mit einem Vorstand oder einem weiteren Prokuristen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

024

  • Die Genossenschaft ist als übernehmender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.06.2006 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 08.06.2006 und 13.06.2006 zur Aufnahme verschmolzen mit der Wohnungsbau Flensburg, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, mit Sitz in Flensburg (Amtsgericht Flensburg, HRB 86 FL) -übertragender Rechtsträger-. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.07.2007 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 14.06.2007 und 23.07.2007 ist die Wohnungsbaugesellschaft A Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Flensburg (Amtsgericht Flensburg, HRB 6200 FL) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Genossenschaft verschmolzen.

007

  • Genossenschaft mit beschränkter Nachschusspflicht. Die Beteiligung eines Mitgliedes auf mehrere Geschäftsanteile ist zulässig. Die Haftsumme beträgt 160,00 EUR. Bei Übernahme weiterer Anteile erhöht sich die Haftsumme auf den Gesamtbetrag der übernommenen Geschäftsanteile.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.