Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus mindestens 2 Personen. Die Genossenschaft wird vertreten durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
194
Jürgen Möller
Flensburg
194
Michael Ebsen
Scharnhagen
285
Arne Dieckmann
Flensburg
Prokura gemeinsam mit einem Vorstandmit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken 285
Dirk Grünberg
Glücksburg
Prokura gemeinsam mit einem Vorstand oder einem weiteren Prokuristen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
024
Die Genossenschaft ist als übernehmender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.06.2006 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 08.06.2006 und 13.06.2006 zur Aufnahme verschmolzen mit der Wohnungsbau Flensburg, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, mit Sitz in Flensburg (Amtsgericht Flensburg, HRB 86 FL) -übertragender Rechtsträger-. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.07.2007 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 14.06.2007 und 23.07.2007 ist die Wohnungsbaugesellschaft A Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Flensburg (Amtsgericht Flensburg, HRB 6200 FL) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Genossenschaft verschmolzen.
007
Genossenschaft mit beschränkter Nachschusspflicht. Die Beteiligung eines Mitgliedes auf mehrere Geschäftsanteile ist zulässig. Die Haftsumme beträgt 160,00 EUR. Bei Übernahme weiterer Anteile erhöht sich die Haftsumme auf den Gesamtbetrag der übernommenen Geschäftsanteile.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.