Handelsregister · VR 50413 früher Amtsgericht Blomberg

Chronologischer Auszug

Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche St. Matthäusgemeinde Blomberg e.V. · Amtsgericht Lemgo

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
SELK St. Matthäusgemeinde Blomberg e.V.

b)
Blomberg
a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam, wobei entweder der Vorsitzende oder der
stellvertretende Vorsitzende mitwirken muss.

b)
1. Vorsitzender:
Godduhn, Johannes, Lage, *XX.XX.XXXX
stellvertretender Vorsitzender:
Pansegrau, Kurt, Blomberg, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Erdmann, Kurt, Detmold, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Höwing, Rosa, Blomberg, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Winter, Horst, Horn-Bad Meinberg, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 25.10.1998 zuletzt geändert am 21.08.1999
a)
07.04.2009
Mertens

b)
Tag der ersten Eintragung:
16.12.1999

Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes (Amtsgericht
Blomberg VR 413) getreten.
Freigegeben am 07.04.2009.
2b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Godduhn, Johannes, Lage, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Höwing, Rosa, Blomberg, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Bahl, Tino, Lage, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Wessels, Melanie, Blomberg, *XX.XX.XXXX
a)
04.07.2012
Holländer
3a)
Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche St.
Matthäusgemeinde Blomberg e.V.
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem
Vorsitzenden (dem zuständigen Geistlichen), dem
stellvertretenden Vorsitzenden und mindestens zwei
weiteren Vorstandsmitgliedern, von denen einer
Schriftführer ist.
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, unter denen entweder
der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende
sein muss, vertreten den Verein gemeinsam.
a)
Die Mitgliederversammlungen vom 11.03.1028 und 01.07.2018 haben die Änderung der
Satzung in §§ 2 und 5 (Ermöglichung einer Tätigkeitsvergütung für ehrenamtlich tätige
Personen bzw. Vorstandsmitglieder) und in § 7 (Voraussetzungen für passives Wahlrecht)
und § 10 (Gemeinde- bzw. Mitgliederversammlung: Stimmberechtigung, Voraussetzungen
für Satzungsänderungen und Mitgliederbegehren) sowie eine Klarstellung des
Vereinsnamens in § 1 der Satzung beschlossen.
a)
15.10.2018
Holländer

b)
Satzung Bl. 82-85 d.A.

Allgemeine Vertretungsregelung
von Amts wegen ergänzt.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.