Handelsregister · VR 50413 früher Amtsgericht Blomberg
Chronologischer Auszug
Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche St. Matthäusgemeinde Blomberg e.V. · Amtsgericht Lemgo
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) SELK St. Matthäusgemeinde Blomberg e.V. b) Blomberg | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, wobei entweder der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende mitwirken muss. b) 1. Vorsitzender: Godduhn, Johannes, Lage, *XX.XX.XXXX stellvertretender Vorsitzender: Pansegrau, Kurt, Blomberg, *XX.XX.XXXX Vorstand: Erdmann, Kurt, Detmold, *XX.XX.XXXX Vorstand: Höwing, Rosa, Blomberg, *XX.XX.XXXX Vorstand: Winter, Horst, Horn-Bad Meinberg, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 25.10.1998 zuletzt geändert am 21.08.1999 | a) 07.04.2009 Mertens b) Tag der ersten Eintragung: 16.12.1999 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes (Amtsgericht Blomberg VR 413) getreten. Freigegeben am 07.04.2009. |
| 2 | b) Nicht mehr 1. Vorsitzender: Godduhn, Johannes, Lage, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Höwing, Rosa, Blomberg, *XX.XX.XXXX Bestellt als 1. Vorsitzender: Bahl, Tino, Lage, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Wessels, Melanie, Blomberg, *XX.XX.XXXX | a) 04.07.2012 Holländer | ||
| 3 | a) Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche St. Matthäusgemeinde Blomberg e.V. | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden (dem zuständigen Geistlichen), dem stellvertretenden Vorsitzenden und mindestens zwei weiteren Vorstandsmitgliedern, von denen einer Schriftführer ist. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, unter denen entweder der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende sein muss, vertreten den Verein gemeinsam. | a) Die Mitgliederversammlungen vom 11.03.1028 und 01.07.2018 haben die Änderung der Satzung in §§ 2 und 5 (Ermöglichung einer Tätigkeitsvergütung für ehrenamtlich tätige Personen bzw. Vorstandsmitglieder) und in § 7 (Voraussetzungen für passives Wahlrecht) und § 10 (Gemeinde- bzw. Mitgliederversammlung: Stimmberechtigung, Voraussetzungen für Satzungsänderungen und Mitgliederbegehren) sowie eine Klarstellung des Vereinsnamens in § 1 der Satzung beschlossen. | a) 15.10.2018 Holländer b) Satzung Bl. 82-85 d.A. Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen ergänzt. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.