Der 1.Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt. Ansonsten wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist im übrigen insoweit beschränkt, als dass bei Rechtsgeschäften von mehr als 20.000,00 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung einzuholen ist und ebenso beim Abschluss von Grundstücksgeschäften jeglicher Art die Zustimmung der Mitgliederversammlung notwendig ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Stephan Lorch
Hagen
Vorstand
Andrea Claußnitzer
Hagen
Vorstand
Carmen Klassen
Hagen
Vorstand
Stefan Bremmer
Hagen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 30.10.1926 zuletzt geändert am 05.02.1977
Die Mitgliederversammlung vom 02.07.2005 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 30.06.1927 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 14.07.2004.