Handelsregister · VR 822

Chronologischer Auszug

Sektion Siegerland e.V. des Deutschen Alpenvereins (DAV) e.V. · Amtsgericht Siegen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 24.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Sektion Siegerland e.V. des Deutschen Alpenvereins (DAV) e.V.

b)
Siegen
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der erste
Vorsitzende, der zweite Vorsitzende, der Schatzmeister,
der Schriftführer, der Hüttenwart und der Vertreter der
Sektionsjugend. Der erste Vorsitzende, der zweite
Vorsitzende und der Schatzmeister sind
einzelvertretungsberechtigt. Ihre Vertretungsmacht ist in
der Weise beschränkt, daß bei Rechtsgeschäften über
einen Vermögenswert von mehr als 1.500,- Euro die
Mitwirkung eines weiteren Vorstandsmitgliedes
erforderlich ist.

b)
1. Vorsitzender:
Schröder, Helmut, Netphen, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Münker, Henrik, Kreuztal, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Ebener, Bruno, Siegen, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Stötzel, Timo, Siegen, *XX.XX.XXXX
Schatzmeister:
Bals, Edeltraud, Mudersbach, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Neuser, Peter, Siegen, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist am 17.11.1951 errichtet und durch Beschluß der Mitgliederversammlung
vom 28.03.2003 neugefasst.
a)
27.07.2004
Schwunk

b)
Satzung Blatt 269 ff.
Tag der ersten Eintragung:
02.12.1925
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
27.07.2004.
2a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der erste
Vorsitzende, der zweite Vorsitzende, der Schatzmeister,
der Schriftführer, der Hüttenwart und der Vertreter der
Sektionsjugend. Der erste Vorsitzende, der zweite
Vorsitzende und der Schatzmeister sind
einzelvertretungsberechtigt. Ihre Vertretungsmacht ist in
der Weise beschränkt, daß bei Rechtsgeschäften über
einen Vermögenswert von mehr als 1.500,- Euro die
Mitwirkung eines weiteren Vorstandsmitgliedes
erforderlich ist. Handelt es sich um Überweisungen zum
Begleichen von Rechnungen zu vorher genehmigten
Rechtsgeschäften oder um Abführungsbeiträge an den
Hauptverein, so gilt die Einzelvertretungsbefugnis bis zu
einem Betrag von 25.000,- EURO.

b)
Weiterhin
Schatzmeisterin:
Bals, Edeltraud, Brachbach, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 18. Februar 2005 hat die Änderung der Satzung in § 2
(Vereinszweck), § 4 (Mitgliedschaft im Deutschen Alpenverein e.V.), § 6 (Mitgliederrechte
und Haftungsbegrenzung) und in § 16 (Vertretung) beschlossen.
a)
23.06.2005
Scheerer-Frenking

b)
Beschluß Bl. 296 d.A.
3b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Schröder, Helmut, Netphen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Felbecker, Ludger, Netphen, *XX.XX.XXXX
a)
22.05.2007
Scheerer-Frenking
4a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der erste
Vorsitzende, der zweite Vorsitzende, der Schatzmeister,
der Schriftführer, der Hüttenwart und der Vertreter der
Sektionsjugend. Der erste Vorsitzende, der zweite
Vorsitzende und der Schatzmeister sind
einzelvertretungsberechtigt. Ihre Vertretungsmacht ist in
der Weise beschränkt, daß bei Rechtsgeschäften über
einen Vermögenswert von mehr als 1.500,- Euro die
Mitwirkung eines weiteren Vorstandsmitgliedes
erforderlich ist. Handelt es sich um Überweisungen zum
Begleichen von Rechnungen zu vorher genehmigten
Rechtsgeschäften oder um Verbandsbeiträge an den
Hauptverein, so gilt die Einzelvertretungsbefugnis bis zu
einem Betrag von 25.000,- EURO.

b)
Nach Wohnortänderung weiterhin
1. Vorsitzender:
Felbecker, Ludger, Siegen, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 16. April 2010 hat die Änderung der Satzung in § 4
(Mitgliedschaft im Deutschen Alpenverein e.V.), § 6 (Mitgliederrechte und
Haftungsbegrenzung), § 10 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 11 (Austritt), § 12
(Ausschluss), § 15 (Zusammensetzung des Vorstandes) und § 16 (Vertretung)
beschlossen.
a)
24.02.2011
Wickel

b)
Beschluss Bl. 331 ff.,
Satzung Bl. 332 ff. d.A.
5b)
Nicht mehr
Vorstand:
Ebener, Bruno, Siegen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Stötzel, Timo, Siegen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Koplin, Olaf, Siegen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Jung, Anja, Siegen, *XX.XX.XXXX
a)
22.08.2012
Wickel
6b)
Nach Wohnortwechsel weiterhin
1. Vorsitzender:
Felbecker, Ludger, Reichshof, *XX.XX.XXXX
a)
23.08.2012
Wickel
7b)
Nicht mehr
Schatzmeisterin:
Bals, Edeltraud, Brachbach, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Schnell, Artur, Freudenberg, *XX.XX.XXXX
a)
10.07.2013
Scheerer-Frenking
8b)
Vorstandsamt nachträglich ergänzt:
Schatzmeister:
Schnell, Artur, Freudenberg, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 11. April 2014 hat die Änderung der Satzung in § 2
(Vereinszweck), § 3 (Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks), § 6 (Mitgliederrechte und
Haftungsbegrenzung), § 7 (Mitgliederpflichten, hier: Ziffer 1), § 9 (Aufnahme), § 13
(Abteilungen), § 15 (jetzige Überschrift: Zusammensetzung und Wahl), § 17 (Aufgaben, hier
des Vorstands), § 20 (Aufgaben, hier der Mitgliederversammlung), § 24
Rechnungsprüfer/innen) § 25 (jetzige Überschrift: Auflösung, Vermögensabwicklung)
beschlossen.
a)
14.10.2014
Wickel

b)
Satzung Bl. 361 ff. d.A.
9b)
Nicht mehr
Vorstand:
Neuser, Peter, Siegen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Voge, Andreas, Siegen, *XX.XX.XXXX
a)
24.11.2015
Frenking
10b)
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Münker, Henrik, Kreuztal, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Zweiter Vorsitzender:
Bielich, Norbert, Kreuztal, *XX.XX.XXXX
a)
18.07.2016
Frenking
11a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus
mindestens 3 und bis zu 6 Personen, wovon eine der/die
Vertreter/in der Sektionsjugend sein muss.
Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln
vertretungsberechtigt.
Ihre Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, daß
bei Rechtsgeschäften über einen Vermögenswert von
mehr als 1.500,- Euro die Mitwirkung eines weiteren
Vorstandsmitgliedes erforderlich ist. Handelt es sich um
Überweisungen zum Begleichen von Rechnungen zu
vorher genehmigten Rechtsgeschäften oder um
Verbandsbeiträge an den Hauptverein, so gilt die
Einzelvertretungsbefugnis bis zu einem Betrag von
25.000,- EURO.

b)
Nicht mehr
Schatzmeister:
Schnell, Artur, Freudenberg, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Jung, Anja, Siegen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Thamer, Andreas, Dillenburg, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Riedlinger, Thomas, Siegen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Bast, Malte, Siegen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Besonderer Vertreter:
Felbecker, Ludger, Reichshof, *XX.XX.XXXX
Die Vertretung ist beschränkt auf alle Tätigkeiten als
gewerberechtlicher Geschäftsführer der Siegerlandhütte
in Österreich.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 13. April 2018 hat die Änderung von § 3 (Mittel zur
Erreichung des Vereinszweckes), § 4 (Mitgliedschaft im Deutschen Alpenverein e.V.), § 13
(Abteilungen), § 14 (Organe), § 15 (Zusammensetzung und Wahl), § 16 (Vertretung), § 18
(Geschäftsordnung), § 20 (Aufgaben), § 21 (Anträge), § 22 (Geschäftsordnung) der
Satzung, die Einfügung von § 23 (Beirat), § 24 (besondere Vertreter) und § 28
(Übergangsregelung) der Satzung sowie die neue Nummerierung der bisherigen §§ 23 bis
25 (nunmehr: §§ 25 bis 27) beschlossen.
a)
31.08.2018
Frenking

b)
Satzung Bl. 393 ff. d.A.
12b)
Ergänzend zu Eintragung lfd. Nr. 11 nachgetragen:
Weiterhin
Vorstand:
Bielich, Norbert, Kreuztal, *XX.XX.XXXX
a)
10.09.2018
Frenking
13b)
Nicht mehr
Vorstand:
Thamer, Andreas, Dillenburg, *XX.XX.XXXX
a)
27.02.2019
Frenking
14b)
Nicht mehr
Vorstand:
Bielich, Norbert, Kreuztal, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Voge, Andreas, Siegen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Koplin, Olaf, Siegen, *XX.XX.XXXX
a)
12.08.2019
Frenking
15b)
Bestellt als
Vorstand:
Jung, Marcus, Friesenhagen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Thannbichler, Konrad, Siegen, *XX.XX.XXXX
a)
11.11.2019
Frenking
16b)
Nicht mehr
Vorstand:
Jung, Marcus, Friesenhagen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Bast, Malte, Siegen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Mende, Jonathan, Netphen, *XX.XX.XXXX
a)
23.04.2020
Frenking
17a)
Die Mitgliederversammlung vom 25. September 2020 hat die Änderung der Satzung in § 9
(Aufnahme), §16 (Vertretung), § 17 (Aufgaben), § 23 (Beirat) und § 26
(Rechnungsprüfer/innen) beschlossen.
a)
18.02.2021
Frenking

b)
Satzung Bl. 449 ff. d.A.
18b)
Bestellt als
Vorstand:
Farnschläder, Hubert, Harbach, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Georgi, Ullrich-Eberhardt, Netphen, *XX.XX.XXXX
a)
08.07.2022
Frenking
19a)
Die Mitgliederversammlung vom 28.04.2023 hat die Änderung der Satzung in § 19 Abs. 1
(Einberufung) beschlossen.
a)
12.09.2023
Frenking

b)
Satzung Bl. 491 ff. d. A.
20b)
Nicht mehr
Vorstand:
Riedlinger, Thomas, Siegen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Varnhorn, Rene, Siegen, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 19.04.2024 hat die Änderung der Satzung in § 2
(Vereinszweck), § 3 (Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes), § 4 (Mitgliedschaft im
Deutschen Alpenverein e.V.), § 6 (Mitgliederrechte und Haftungsbegrenzung), § 13
(Abteilungen) sowie den Wegfall des § 28 beschlossen.
a)
27.08.2024
Frenking

b)
Satzung Blatt 504 ff. der Akten
21a)
Berichtigend nachgetragen:
Die Mitgliederversammlung vom 19.04.2024 hat die Änderung der Satzung in § 2
(Vereinszweck), § 3 (Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes), § 4 (Mitgliedschaft im
Deutschen Alpenverein e.V.), § 6 (Mitgliederrechte und Haftungsbegrenzung), § 13
(Abteilungen), § 17 (Aufgaben) sowie den Wegfall des § 28 beschlossen.
a)
24.10.2024
Frenking

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.