Handelsregister · VR 449
Chronologischer Auszug
Sektion Potsdam des Deutschen Alpenvereins (DAV) e.V. · Amtsgericht Potsdam
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Sektion Potsdam des Deutschen Alpenvereins (DAV) e.V. b) Potsdam | a) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Ersten Vorsitzenden, den Zweiten Vorsitzenden und dem Schatzmeister jeweils allein. Handelt es sich um Rechtsgeschäfte über einen Vermögenswert von mehr als 500,00 EUR, so ist die Mitwirkung eines weiteren Vorstandsmitgliedes erforderlich. b) Vorsitzender: 1. Plötner, Karin, *XX.XX.XXXX, Potsdam 2. Vorsitzender: 2. Texter, Marianne, *XX.XX.XXXX, Wilhelmshorst Schatzmeister: 3. Müller, Uwe, *XX.XX.XXXX, Potsdam | a) eingetragener Verein Satzung vom: 24.11.1990 und zuletzt geändert durch Beschluss vom 26.02.2005. | a) 14.08.2006 Brüske b) Satzung Bl. 91 ff d. A.; Tag der ersten Eintragung: 04.04.1991 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben, im Wege der Umschreibung von Amts wegen berichtigt worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | b) Nicht mehr Schatzmeister: 3. Müller, Uwe Schatzmeister: 4. Bernigau, Wolfgang, *XX.XX.XXXX, Michendorf OT Wilhelmshorst | a) Die Jahreshauptversammlung vom 17.03.2007 hat die Änderung der Satzung in den §§ 6 (Mitgliedschaft), 16 (Vertretung) und 20 (Aufgaben) beschlossen. | a) 09.07.2007 Tanner | |
| 3 | a) Die Mitgliederversammlung vom 07.03.2009 hat die Änderung der Satzung in den §§ 7 (Mitgliederpflichten), 9 (Aufnahme) und 15 (Zusammensetzung) beschlossen. | a) 01.09.2011 Tanner-Kulke | ||
| 4 | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Ersten Vorsitzenden, dem Zweiten Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Bei Rechtsgeschäften über einen Vermögenswert von 500,00 EUR ist die Mitwirkung eines weiteren Mitgliedes des geschäftsführenden Vorstandes erforderlich. b) Nicht mehr 2. Vorsitzender: 2. Texter, Marianne Erster Vorsitzender: 5. Kluge, Steffen, *XX.XX.XXXX, Kleinmachnow Änderung zu Nr. 1: Zweiter Vorsitzender: Plötner, Karin, *XX.XX.XXXX, Potsdam | a) Die Mitgliederversammlung vom 09.03.2013 hat die Änderung der Satzung in den §§ 3 (Verwirklichung des Vereinszwecks), 11 (Austritt, Streichung). 15 (Zusammensetzung), 16 (Vertretung), 23 (Rechnungsprüfer/innen) und 24 (Auflösung) beschlossen. | a) 10.06.2014 Tanner-Kulke | |
| 5 | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und dem Vertreter in der Sektionsjugend. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Bei Rechtsgeschäften von mehr als 500,00 EUR ist die Mitwirkung eines weiteren Mitgliedes des geschäftsführenden Vorstandes erforderlich. In diesen Fällen muss eines der beiden handelnden Vorstandsmitglieder einer der Vorsitzenden sein. | a) Die Mitgliederversammlung vom 05.03.2016 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Vereinszweck), 3 (Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks), 6 (Mitgliedschaft-Mitgliederrechte und Haftungsbegrenzung), 7 (Mitgliederpflichten), 11 (Austritt, Steichung), 13 (Abteilung, Gruppen), 15 (Zusammensetzung und Wahl), 16 (Vertretung), 17 (Aufgaben), 20 (Aufgaben), 23 (Rechnungsprüfung) und 24 (Auflösung) beschlossen. | a) 23.11.2016 Tanner-Kulke | |
| 6 | a) Die Mitgliederversammlung vom 16.03.2019 hat die Änderung der Satzung in den §§ 13 (Abteilungen, Gruppen) und 20 (Aufgaben) beschlossen. | a) 22.10.2019 Tanner-Kulke | ||
| 7 | a) Der vertretungsberechtigte Vortand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und dem Vertreter in der Sektionsjugend. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. | a) Die Mitgliederversammlung vom 11.08.2021 hat die Änderung der Satzung in den §§ 3 (Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes), 7 (Mitgliederpflichten), 11 (Austritt, Streichung), 13 (Abteilungen, Gruppen) und 16 (Vertretung) beschlossen. | a) 02.05.2022 Tanner-Kulke |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.