Sektion Osnabrück des Deutschen Alpenvereins (DAV).
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Osnabrück
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 1151
Gericht
Amtsgericht Osnabrück
Letzte Eintragung
17.06.2025
Abrufstand
04.04.2026
Quelle
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Helmut Rathmann
Hasbergen
Vorstand
Thomas Wiemann
Belm
Vorstand
Katja Biegner
Hasbergen
Vorstand
Verena Kipp
Osnabrück
Vorstand
Svenja Kohlmeyer
Bramsche
Vorstand
Jens Rademacher
Osnabrück
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung zuletzt geändert am 27.03.2003
Die Mitgliederversammlung vom 15.03.2011 hat die Änderung der Satzung in §§ 4 (Mitgliedschaft im Deutschen Alpenverein e. V.), 6 (Mitgliederrechte und Haftungsbegrenzung), 7 (Mitgliederpflichten), 8 (Ehrenmitglieder), 11 (Ausschluss), 12 (Abteilungen), 14 (Aufgaben des Vorstandes), 15 (Geschäftsordnung des Vorstandes), 16 (Beirat), 18 (Aufgaben der Mitgliederversammlung), 19 (Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung) und in § 20 (Ehrenrat) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 20.03.2014 hat die Änderung der Satzung in § 2 Abs. 4 (Zweck), § 3 (Mittel zur Verwirklichung des Vereinszwecks) und § 22 (Auflösung, Vermögensabwicklung) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 09.06.1920 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 26.06.2006.
Satzung Blatt 87 ff. der Akten
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der erste Vorsitzende, der zweite Vorsitzende, der Schatzmeister, der Schriftführer, der Jugendreferent und der Hüttenreferent. Der erste Vorsitzende, der zweite Vorsitzende, der Schatzmeister und der Hüttenreferent haben Einzelvertretungsbefugnis. Der Schriftführer und der Jugendreferent vertreten jeweils gemeinsam mit einem der beiden Vorsitzenden. Bei Rechtsgeschäften mit einem Vermögenswert von mehr als 10.000,00 EUR ist die Mitwirkung eines weiteren Vorstandsmitgliedes erforderlich.
Satzung Blatt 139-150 der Akten
Satzung Blatt 44 - 51 der Akten
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.