Sektion Oberland des Deutschen Alpenvereins (D.A.V.) eingetragener Verein
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
München
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 60
Gericht
Amtsgericht München
Letzte Eintragung
06.10.2025
Abrufstand
14.04.2026
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Vorstandsmitglieder vertreten den Verein jeweils einzeln. Handelt es sich um Rechtsgeschäfte über einen Vermögenswert von mehr als 20.000,00 Euro, vertreten zwei Vorstandsmitglieder den Verein gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Matthias Benjamin Ballweg
Puchheim
Vorstand
Matthias Menke
München
Vorstand
Kristina Frank
München
Vorstand
Walter Bien
München
Vorstand
Gerhard Wagner
Grünwald
Vorstand
Katharina Filter
Gröbenzell
Vorstand
Fabian Elsner
Warngau
Vorstand
Jana Wagner
München
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 25.11.1900 zuletzt geändert am 08.04.1997
Die Mitgliederversammlung vom 06.05.2003 hat die Neufassung der Satzung mit Ausnahme der nichtigen Bestimmung in § 20 2. (Minderheitenrecht) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 20.04.2004 hat die Änderung des § 20.2 (Einberufung) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 03.05.2005 hat die Änderung der §§ 4 (Mitgliedschaft im Deutschen Alpenverein), 6 (Mitgliederrechte und Haftungsbegrenzung) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 25.04.2006 hat die Änderung der §§ 3 (Verwirklichung des Vereinszwecks) Buchstabe e) sowie § 6 (Mitgliederrechte und Haftungsbeschränkung ) Ziffer 4 der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 22.04.2008 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 24.04.2012 hat die Einfügung von § 5a (Vergütungsregelungen), die Änderung der §§ 15 (Zusammensetzung des Vorstands), 19 (Zusammensetzung, Aufgaben des Beirats), 25 (Auflösung) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 29.04.2014 hat die Änderung der §§ 2 (Vereinszweck), 3 (nun: Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks), 7 (Mitgliederpflichten), 15 (nun: Zusammensetzung und Wahl), 17 (Aufgaben -betr.Vorstand), 21 (Aufgaben -betr. Mitgliederversammlung), 24 (Rechnungsprüfer/innen), 25 (Auflösung) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 25.04.2017 hat die Änderung der §§ 6 (Mitgliederrechte und Haftungsbegrenzung), 15 (Zusammensetzung und Wahl), 16 (Vertretung), 18 (Geschäftsordnung), 25 (Auflösung) der Satzung beschlossen. Die allgemeine Vertretungsregelung ist geändert.
Die Mitgliederversammlung vom 30.04.2019 hat die Änderung der §§ 13 (Abteilungen, Gruppen), 21 (Aufgaben) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 26.04.2023 hat die Änderung der §§ 3 (Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks), 13 (Abteilungen, Gruppen), 15 (Zusammensetzung und Wahl), 18 (Geschäftsordnung), 19 (Zusammensetzung, Aufgaben), 20 (Einberufung und Abstimmung) sowie 23 (Ehrenrat) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 15.05.2024 hat die Änderung der §§ 2 (Vereinszweck), 3 (Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks), 4 (Mitgliedschaft im Deutschen Alpenverein e.V.) und die den Vorstand betreffenden §§ 15 (Zusammensatzung und Wahl), 16 (Vertretung), 17 (Aufgaben) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 14.12.1900. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 203,234 So.