Sektion Ludwigshafen des Deutschen Alpenvereins e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Ludwigshafen a. Rh.
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 1064
Gericht
Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)
Letzte Eintragung
26.11.2025
Abrufstand
10.04.2026
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Bernd Scherwath
Ludwigshafen/Rhein
Vorstand
Axel Petermann
Limburgerhof
Vorstand
Susanne Claudia Kniese
Ellerstadt
Vorstand
Andrea Petermann
Heppenheim
Vorstand
Karin Weinacht
Mutterstadt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 22.11.1910 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 04.03.2005 geändert.
Die Mitgliederversammlung vom 20.03.2015 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Vereinszweck), § 3 (Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks), § 6 (Mitgliederrechte und Haftungsbegrenzung), § 13 (Abteilungen, Gruppen), § 15 (Zusammensetzung und Wahl), § 16 (Vertretung), § 17 (Aufgaben), § 21 (Aufgaben), § 23 (Rechnungsprüfung) und § 24 (Auflösung) beschlossen. Durch die Einfügung des § 13 verschieben sich die Paragraphen um jeweils eine Ziffer.
Die Mitgliederversammlung vom 21.03.2025 hat die Änderung der Satzung (Annahme der neuen gesamten Satzungsfassung) in § 1 (Name und Sitz des Vereins) § 2 Ziffer 2. und 3. (Vereinszweck) § 3 Ziffer 2. (Mittel zur Erreichung des Vereinszweck) § 4 g) (Mitgliedschaft im Deutschen Alpenverein e.V.) § 6 Ziffer 3 (Mitgliederrechte und Haftungsbegrenzung) § 7 Ziffer 4 (Mitgliederpflichten) § 8 (Ehrenmitglieder und fördernde Mitglieder) § 9 Ziffer 2. und 4. (Aufnahme) § 15 Ziffer 5. (Zusammensetzung und Wahl) § 16 (Vertretung) § 17 (Ziffer 2 Aufgaben) § 18 (Geschäftsordnung) § 20 (Einberufung) § 22 (Geschäftsordnung) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Vorstand besteht nunmehr aus dem Ersten Vorsitzenden, dem Zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und dem Vertreter der Sektionsjugend. Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind.
Jede Veräußerung oder Belastung von Grund- oder Hüttenbesitz, soweit es sich um AV-Hütten handelt, sind vom DAV genehmigen zu lassen. Handelt es sich um Rechtsgeschäfte, durch die die Sektion in Höhe von mehr als 1.500,-- Euro verpflichtet wird, ist die Mitwirkung eines weiteren Mitglieds des Vorstands erforderlich. In diesen Fällen muss eines der beiden handelten Vorstandsmitglieder einer der Vorsitzenden sein. Bei Rechtsgeschäften über einen Vermögenswert von 5.000,00 EUR hinaus hat die Mitgliederversammlung zuzustimmen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 22.12.1910 Satzung Bl. 200-205, 264-267 Beschl. Bl. 161-167, 185-195, 256-263 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 1064 LU getreten. Freigegeben am 25.01.2006.
Fall 3
Fall 4
Fall 5
Fall 6
Fall 7
Fall 8
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.