Handelsregister · VR 1064

Registerinformationen

Sektion Ludwigshafen des Deutschen Alpenvereins e.V. · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Sektion Ludwigshafen des Deutschen Alpenvereins e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Ludwigshafen a. Rh.

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 1064
Gericht
Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)
Letzte Eintragung
26.11.2025
Abrufstand
10.04.2026
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Bernd Scherwath

Ludwigshafen/Rhein

Vorstand

Axel Petermann

Limburgerhof

Vorstand

Susanne Claudia Kniese

Ellerstadt

Vorstand

Andrea Petermann

Heppenheim

Vorstand

Karin Weinacht

Mutterstadt

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Die Satzung ist errichtet am 22.11.1910 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 04.03.2005 geändert.
  • Die Mitgliederversammlung vom 20.03.2015 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Vereinszweck), § 3 (Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks), § 6 (Mitgliederrechte und Haftungsbegrenzung), § 13 (Abteilungen, Gruppen), § 15 (Zusammensetzung und Wahl), § 16 (Vertretung), § 17 (Aufgaben), § 21 (Aufgaben), § 23 (Rechnungsprüfung) und § 24 (Auflösung) beschlossen. Durch die Einfügung des § 13 verschieben sich die Paragraphen um jeweils eine Ziffer.
  • Die Mitgliederversammlung vom 21.03.2025 hat die Änderung der Satzung (Annahme der neuen gesamten Satzungsfassung) in § 1 (Name und Sitz des Vereins) § 2 Ziffer 2. und 3. (Vereinszweck) § 3 Ziffer 2. (Mittel zur Erreichung des Vereinszweck) § 4 g) (Mitgliedschaft im Deutschen Alpenverein e.V.) § 6 Ziffer 3 (Mitgliederrechte und Haftungsbegrenzung) § 7 Ziffer 4 (Mitgliederpflichten) § 8 (Ehrenmitglieder und fördernde Mitglieder) § 9 Ziffer 2. und 4. (Aufnahme) § 15 Ziffer 5. (Zusammensetzung und Wahl) § 16 (Vertretung) § 17 (Ziffer 2 Aufgaben) § 18 (Geschäftsordnung) § 20 (Einberufung) § 22 (Geschäftsordnung) beschlossen.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Der Vorstand besteht nunmehr aus dem Ersten Vorsitzenden, dem Zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und dem Vertreter der Sektionsjugend. Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind.
  • Jede Veräußerung oder Belastung von Grund- oder Hüttenbesitz, soweit es sich um AV-Hütten handelt, sind vom DAV genehmigen zu lassen. Handelt es sich um Rechtsgeschäfte, durch die die Sektion in Höhe von mehr als 1.500,-- Euro verpflichtet wird, ist die Mitwirkung eines weiteren Mitglieds des Vorstands erforderlich. In diesen Fällen muss eines der beiden handelten Vorstandsmitglieder einer der Vorsitzenden sein. Bei Rechtsgeschäften über einen Vermögenswert von 5.000,00 EUR hinaus hat die Mitgliederversammlung zuzustimmen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 22.12.1910 Satzung Bl. 200-205, 264-267 Beschl. Bl. 161-167, 185-195, 256-263 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 1064 LU getreten. Freigegeben am 25.01.2006.
  • Fall 3
  • Fall 4
  • Fall 5
  • Fall 6
  • Fall 7
  • Fall 8

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.