Sektion Hof des Deutschen Alpenvereins ( DAV ) e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Hof ( Saale )
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 94
Gericht
Amtsgericht Hof
Letzte Eintragung
22.01.2025
Abrufstand
10.04.2026
Quelle
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Jochen Pfaff
Hof
Vorstand
Martin Griesbach
Oberkotzau
Vorstand
Gerhard Ried
Hof
Vorstand
Jörg Röh
Hof
Vorstand
Stephanie Zech
Schwarzenbach/Saale
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 31.10.1947 zuletzt geändert am 18.03.1999
Die Mitgliederversammlung vom 29.03.2012 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 27.03.2014 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 26.03.2015 hat die Änderung der §§ 6 (Mitgliederrechte und Haftungsbegrenzung), 15 (Vorstand, Zusammenstzung und Wahl) und 18 (Geschäftsordnung) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 17.09.2020 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Insbesondere wurde die Vertretungsregelung geändert.
Die Mitgliederversammlung vom 27.10.2022 hat die Änderung des § 20 (Einberufung der Mitgliederversammlung) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 07.11.2024 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 22.09.1954. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 23 ff SB;
Beschluss Bl. 43 SB; Neue Satzung Bl. 44ff SB.
Beschluss Bl. 60 ff SB; Neue Satzung Bl. 63 ff SB.
Beschluss Bl. 79 SB; Neue Satzung Bl.82 ff SB;
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Schatzmeister, der Schriftführer und der Vertreter der Sektionsjugend. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Bei Rechtsgeschäften, durch die der Verein in Höhe von mehr als 5.000 Euro verpflichtet wird, ist die Mitwirkung eines weiteren Vorstandsmitglieds erforderlich. In diesem Fall muss eines der beiden handelnden Vorstandsmitglieder einer der Vorsitzenden sein.
Beschluss Bl. 112R SB; Neue Satzung Bl. 115ff SB.
Beschluss Bl. 129 SB; Neue Satzung Bl. 134ff SB.
Beschluss Bl. 175 SB; Neue Satzung Bl. 176 ff. SB.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.