Sektion Hanau des Deutschen Alpenvereins (DAV) e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Hanau
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 485
Gericht
Amtsgericht Hanau
Letzte Eintragung
11.07.2025
Abrufstand
18.09.2025
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Till Barleben
Hanau
Vorstand
Ludolf Schein
Gründau
Vorstand
Ulrich Berger
Biebergemünd
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 14.05.1907 zuletzt geändert am 13.03.2003
Die Mitgliederversammlung vom 13.03.2008 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2, 4, 5, 6, 7 und 15 beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 19.03.2009 hat die Änderung der Satzung in § 15 beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 22.03.2012 hat die Änderung der Satzung in den §§ 3 (Verwirklichung des Vereinszwecks), 6 (Mitgliederrechte), 7 (Mitgliederpflichten), 12 (Ausschluss), 16 (Vertretung), 24 (Rechnungsprüfer) und 25 (Auflösung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 20.03.2014 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 14.03.2019 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Vereinszweck), 6 (Mitgliederrechte und Haftungsbegrenzung), 7 (Mitgliederpflichten), 13 (Abteilungen, Gruppen), 15 (Vorstand, Zusammensetzung und Wahl) und 16 (Vertretung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 19.03.2025 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in § 2 (Zweck des Vereins) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 28.06.1907 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Beschluß Blatt 273
Anmeldung Bl. 291 ff
Anmeldung Bl. 313 ff
Anmeldung Blatt 337 ff
Anmeldung Blatt 353 der Akte. Fall 5.
Fall 6
Fall 7
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem/der ersten Vorsitzenden, dem/der zweiten Vorsitzenden, dem/der Schatzmeister/in und dem/der Vertreter/in der Sektionsjugend.
Bei Rechtsgeschäften bis zu einem Vermögenswert 5.000,-- Euro, haben der erste Vorsitzende, der zweite Vorsitzende und der Schatzmeister Einzelvertretungsmacht.
Fall 8
Fall 9
Fall 10
Fall 11
Fall 12
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.